Wirtschaftsstrafrecht
Die Kernkompetenz
Die Verteidigung von Einzelpersonen und die Beratung und Vertretung von Unternehmen in sämtlichen Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts ist Kernkompetenz der Partnerschaft. Die Anwälte verteidigen bei Vorwürfen der Untreue, des Vorenthaltens von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung, der Insolvenzverschleppung und des Bankrotts, der unrichtigen Darstellung, des Kreditbetrugs, der Bestechung und Bestechlichkeit, Vorteilsannahme und -gewährung, der wettbewerbsbeschränkenden Absprachen sowie des Insiderhandels.
Ziel ist immer eine an den individuellen Interessen des Mandanten ausgerichtete Lösung. Diese kann unterschiedlich definiert werden: Das Verteidigungsziel im Wirtschaftsstrafrecht kann eine geräuschlose Erledigung im Ermittlungsverfahren, fern einer öffentlichkeitswirksamen Hauptverhandlung sein. Andere Fälle gebieten es, gemeinsam in die Offensive zu gehen und einen gelegentlich harten Kampf mit sämtlichen zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln zu führen. Die Anwältinnen und Anwälte der Partnerschaft scheuen Kampf und Konfrontation nicht, wo sie geboten sind zur Wahrung der Interessen des Mandanten.
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