Mit der Einrichtung einer externen Hinweisgeberstelle möchte die TK ihren Sorgfaltspflichten hinsichtlich Menschenrechten sowie anerkannten Sozial- und Umweltstandards gerecht werden (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz).

Aufgaben der Vertrauensanwälte

Bei der externen Hinweisgeberstelle stehen Rechtsanwalt Dr. Rainer Frank und Rechtsanwältin Sophia Hoffmeister als Ansprechpartner zur Verfügung. Sie sind beauftragt auf vertraulichem Wege Hinweise oder Beschwerden von Beschäftigten der TK sowie von außenstehenden Dritten entgegenzunehmen, die sich auf Verstöße gegen Menschenrechte oder anerkannte Sozial- oder Umweltstandards oder auf Risiken solcher Verstöße innerhalb der TK oder in der Lieferkette der TK beziehen.

Die Vertrauensanwälte sind keine allgemeine Beschwerdestelle und auch nicht zuständig für Hinweise auf einfache Bearbeitungsfehler, Datenpannen oder die schlichte Nichtbeachtung von Arbeitsanweisungen.

Die Vertrauensanwälte sind Beauftragte der TK. Sie dürfen einer hinweisgebenden Person keinen Rechtsrat erteilen. Sie sind aber beauftragt, sie über die Möglichkeiten zur Wahrung der Vertraulichkeit gegenüber der TK und über mögliche Grenzen der Vertraulichkeit zu informieren und ihr das auf ihren Hinweis einzuleitende unternehmensinterne Verfahren zu erläutern.

Einzelheiten

Für Personen, die mit Rechtsanwalt Dr. Frank oder Rechtsanwältin Sophia Hoffmeister als Vertrauensanwalt/Vertrauensanwältin der TK Kontakt aufnehmen möchten, sind eine besondere Mailadresse eingerichtet und eine gesonderte Telefonnummer geschaltet. Außerhalb der Geschäftszeiten des Anwaltsbüros wird ein Anrufbeantworter Nachrichten aufnehmen. Die Vertrauensanwälte werden sich dann unverzüglich melden.guetesiegel bkms

Vertrauliche Hinweise können auch über das FS-PP BKMS® System übermittelt werden. Siehe dazu die Hinweise weiter unten.

Die Kontaktaufnahme zu den Vertrauensanwälten ist für eine noch unentschlossene hinweisgebende Person risikolos. Nur wenn eine hinweisgebende Person es ausdrücklich gestattet, werden die Vertrauensanwälte die Informationen an das Unternehmen weitergeben.

Die Externe Hinweisgeberstelle gibt die vertraulichen Hinweise grundsätzlich anonymisiert an die TK weiter, es sei denn, die hinweisgebende Person gestattet die Nennung ihres Namens.

Hinweisgebende Personen erhalten zu gegebener Zeit ein Feedback auf ihren Hinweis.

Wer in gutem Glauben einen Hinweis  gibt, wird deshalb keine Benachteiligung erfahren.

Besonders geschützte Kontaktaufnahme über das FS-PP BKMS® System

Hinweispersonen haben auch die Möglichkeit, über das FS-PP BKMS® System Kontakt zu den Vertrauensanwälten aufzunehmen. Das BKMS® System ist ein bei vielen großen Unternehmen und Organisationen und auch Polizeibehörden erprobtes und eingesetztes internetbasiertes Meldesystem, das in bestmöglicher Weise gesichert ist und die Rückverfolgbarkeit von Meldungen ausschließt. Das FS-PP BKMS® System gewährleistet höchste Sicherheit für Hinweispersonen.

Hier finden Sie eine Darstellung des Grundprinzips und der Funktionsweise des BKMS® System.

Das FS-PP BKMS® System gibt Hinweispersonen die Möglichkeit, sich einen geschützten Postkasten einzurichten, über den mit den Vertrauensanwälten sicher kommuniziert werden kann, ohne dass die Hinweisperson ihre Identität preisgeben muss. Meldungen im FS-PP BKMS® System sind nicht rückverfolgbar.

Link zum FS-PP BKMS® System für besonders gesicherte Meldungen

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Kontakt

Dr. Rainer Frank
Sophia Hoffmeister
030 - 31 86 85 920

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Bitte informieren Sie sich auch über unsere Datenschutzhinweise zum FS-PP Hinweisgebersystem.

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