Eine Durchsuchung der Praxisräume oder Vorladungen zur Beschuldigtenvernehmung sind oft die ersten Maßnahmen, die betroffene niedergelassene sowie Krankenhausärzte, Rettungs- oder Pflegekräfte, Klinikleitungen oder sonstige im Gesundheitswesen Tätige davon in Kenntnis setzen, dass gegen sie oder Unternehmensangehörige ein Strafverfahren geführt wird. Die Hintergründe solcher Verfahren sind vielgestaltig, beginnend bei Vorwürfen der fahrlässigen Körperverletzung oder der fahrlässigen Tötung über den Verdacht des Abrechnungsbetruges oder  der Korruption im Gesundheitswesen bis hin zu der Verletzung der Schweigepflicht oder nebenstrafrechtlicher Verbotsnormen, etwa aus AMG oder BtMG. In diesen wie in allen anderen Fällen ist professionelle Hilfe wichtig. Das Aussitzen des Verfahrens oder „selbsttherapeutisches“ Agieren können gefährlich werden.

Das medizinstrafrechtliche Mandat beschreibt in diesem Zusammenhang die verfahrensbezogene Verteidigung im Gesundheitsstrafrecht und setzt im Ermittlungsverfahren als zentraler Verfahrensphase nach Durchsuchung oder Vorladung an.

Was umfasst ein medizinstrafrechtliches Mandat?

Ein Mandat im Medizinstrafrecht meint die spezialisierte strafrechtliche Verteidigung von Ärztinnen und Ärzten, Pflege- und Rettungskräften, insgesamt aller im Gesundheitswesen tätigen Healthcare Professionals (HCPs), in allen Stadien des Strafverfahrens, bestenfalls beginnend (und endend) im Ermittlungsverfahren. Es verbindet strafrechtliche Expertise mit einem tiefen Verständnis für medizinische Abläufe, Dokumentationspflichten, organisatorische Realitäten, berufsrechtliche Besonderheiten und für die Menschen, die in Medizin und Justiz agieren (Stichwort Verfahrenspsychologie). Das Ziel ist es, die berufliche und die persönliche Integrität der Betroffenen zu schützen, Vertrauen in die Person und Institution zu wahren oder wieder zu steigern, und das Verfahren möglichst frühzeitig zu einem günstigen Abschluss zu bringen.

FS-PP Berlin unterstützt Ärztinnen und Ärzte sowie alle anderen in Gesundheitsberufen Tätigen in jeder Lage des Verfahrens gegen Vorwürfe u. a.

  • der fahrlässigen Körperverletzung und Tötung,
  • des Abrechnungsbetruges,
  • der Untreue, etwa in Gestalt der Vertragsarztuntreue,
  • der Korruption im Gesundheitswesen,
  • der Verletzung der Schweigepflicht,
  • der Störung der Totenruhe,
  • arzneimittelrechtlicher oder betäubungsrechtlicher Natur,
  • der Tötung auf Verlangen
  • und in allen sonstigen Fällen.

Ferner beraten wir

  • bei Kooperationen im Gesundheitswesen mit Blick auf die Korruptionsvorschriften,
  • bei Fragen des Datenschutzes,
  • zur Rechtslage für Ärzte in Konstellationen am Ende des Lebens.

Typische Ausgangssituationen im Medizinstrafrecht

Zu Beginn der anwaltlichen Tätigkeit steht häufig eine (polizeiliche oder staatsanwaltschaftliche) Beschuldigtenvorladung an den Mandanten oder eine Durchsuchung der Polizei bei dem Mandanten. In beiden Situationen ist es am klügsten, umgehend einen Medizinstrafverteidiger zu kontaktieren und keine Angaben zur Sache zu machen. Dies gilt entsprechend, wenn der Betroffene über andere Wege von Ermittlungen gegen sich erfährt, etwa von Zeugenvernehmungen Kenntnis erlangt, oder wenn nicht mehr nur eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung zugestellt wird, sondern bereits ein Strafbefehl oder eine Anklage. Spätestens in diesen letztgenannten Fällen ist rechtliche Expertise dringend empfohlen, zumal bei einem Strafbefehl nur eine zweiwöchige Einspruchsfrist bleibt, um dessen Rechtskraft zu verhindern.

Sofortmaßnahmen nach Vorladung, Durchsuchung & Co.

Erster Schritt ist regelmäßig (neben dem Erstgespräch mit dem Mandanten und der Analyse der Ausgangssituation) die Kontaktaufnahme des Verteidigers mit der zuständigen Behörde, um einen möglichen Vernehmungstermin abzusagen, Informationen zu sammeln und den Mandanten informieren zu können. Wesentlich ist zudem die Einholung der Ermittlungsakte; von Äußerungen ohne Akteneinsicht ist in nahezu allen Fällen abzuraten. Erst die Ermittlungsakte ermöglicht eine belastbare Einschätzung der materiell-rechtlichen und prozessualen Ausgangslage und bildet damit die Grundlage der Verteidigungsstrategie.

Verteidigungsstrategie und Kommunikation

Der Ermittlungsakte gibt die Strategie vor: Wie wurde das Verfahren eingeleitet, per Strafanzeige oder von Amts wegen, etwa nach einem Todesermittlungsverfahren? Gibt es schon ein Gutachten in der Akte? Wie ist das Gutachten zu bewerten, wie der Gutachter? Gibt es noch andere Beschuldigte? Gibt es Zeugenaussagen? Gibt es Einlassungen anderer Beschuldigter? Wie ist die prozessuale Lage? Ist das Geschehen, auch wenn es sich aktuell um ein Strafverfahren handelt, potenziell ebenso für die Kammer, die Approbationsbehörde, die KV oder Krankenkassen "interessant"? Und, ganz wichtig: Wie ist das Ganze verfahrenspsychologisch zu bewerten (Rückschaufehler, Empathie etc.)?

Am Ende aller Erwägungen steht dann zumeist die Entscheidung, einen Schriftsatz zu verfassen und einzureichen. Die größte Kontrolle hat man schlicht dann, wenn man schreibt, zumal bei solch spezifischen Themen wie sie die Medizin bereithält.

Unsere Lösung: der ganzheitliche Blick

Das Medizinstrafrechtsteam von FS-PP Berlin begleitet Betroffene in dem gesamten Strafverfahren, immer mit Blick auch auf (potenzielle oder tatsächliche) Annexverfahren, um nicht nur den Strafprozess, sondern auch die berufliche Zukunft der Betroffenen zu sichern. Wir nehmen Kontakt zu den Strafverfolgungsbehörden auf, besorgen die notwendigen Informationen, beruhigen das Verfahren und erarbeiten gemeinsam mit dem Mandanten eine Lösungs- und Verteidigungsstrategie.

Weil das Ermittlungsverfahren ein vornehmlich schriftliches Verfahren ist, verteidigt und berät FS-PP Berlin bundesweit. Liegt schon ein Strafbefehl oder eine Anklageschrift vor, vertritt FS-PP Berlin auch in der mündlichen Hauptverhandlung vor allen deutschen Gerichten. Auf Grund unserer langjährigen Tätigkeit im Gesundheitssektor und unseres Standorts in Berlin sowie der wissenschaftlichen und Lehrtätigkeiten von Dr. Sebastian T. Vogel ergeben sich zudem regelmäßig Mandate aus Berlin-Brandenburg und aus mittel- und ostdeutschen Regionen.

Ansprechpartner
Dr. Sebastian T. Vogel
Fabian Breuer