News
FS-PP Berlin berichten über aktuelle Entscheidungen des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte sowie über Neues aus der Gesetzgebung zum Strafrecht, zu den strafrechtliche Nebengebieten und zum Thema Compliance.
Die Pflicht von Bürgermeistern zur Unfallverhütung
Verkehrssicherungspflichten und Pflichtendelegation
Bürgermeisterinnen und Bürgermeister tragen nicht nur kommunalpolitische Verantwortung; sie sind verantwortlich für vieles mehr: für Personal zum Beispiel, Finanzen natürlich, und aber auch für Leib und Leben. So musste sich ein Bürgermeister aus Hessen über mehrere Jahre vor dem Strafgericht verantworten, weil Kinder in einem Löschteich ertrunken waren – und er sei für die Unfallverhütung zuständig gewesen. In zwei Instanzen wurde er verurteilt, in dritter nun freigesprochen. Aber Fragen bleiben. Und es bleibt Einiges zu tun, wenn man zum einen solche Unfälle verhindern und zum anderen sich selbst aus der strafrechtlichen Verantwortung nehmen will.
Gewalt gegen Ärzte und Ärztinnen, Pflegekräfte und Rettungskräfte
Kommunikation, Deeskalation, Hausverbot, Strafanzeige
Übergriffe auf im Gesundheitswesen Tätige nehmen zu: in Rettungsstellen und in Krankenhäusern, auf Rettungswagenbesatzungen, Krankenschwestern und Krankenpfleger, auf Ärztinnen und Ärzte. Strategien dagegen gibt es viele, angefangen von Deeskalationstrainings über bessere Sicherheitsmaßnahmen in den Gesundheitseinrichtungen bis hin: zum Strafrecht. Wie man der Situation (hoffentlich) Herr werden kann.
Neue EU-Vorgaben zur Verschärfung des Sanktionenrechts
Kontinuierliche Ausweitung der EU-Sanktionen Seit Beginn des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine zieht die Europäische Union ihr Sanktionsregime stetig nach. Gegenwärtig wird am mittlerweile 14. Sanktionspaket seit der Krigmannexion im Jahr 2014 gearbeitet, welches die bereits über 2.000 Posten auf den europäischen Sanktionslisten erweitern soll. Die Sanktionsmaßnahmen reichen von Transaktionsverboten hin zum Einfrieren von Vermögenswerten. Erfasst sind keineswegs nur Unternehmen aus Russland und anderen bekanntermaßen sanktionierten Ländern, sondern inzwischen auch zunehmend Unternehmen aus Drittstaaten, welche beispielsweise eine Umleitung des Handels mit sanktionierten Gütern mit Russland ermöglicht haben. Damit verhängt die EU erstmals in geringem Umfang Sekundärsanktionen, wie sie die USA bereits seit Jahrzehnten praktizieren.