News
FS-PP Berlin berichten über aktuelle Entscheidungen des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte sowie über Neues aus der Gesetzgebung zum Strafrecht, zu den strafrechtliche Nebengebieten und zum Thema Compliance.
Lehrer und Lehrerinnen – und Strafverfahren I
Obhutspflichten und Betreuungspflichten von Lehrkräften
Lehrkräfte tragen Verantwortung. Wie viel Verantwortung dem Lehrpersonal in Deutschland hinsichtlich Erziehung und fachlicher Ausbildung aller nachkommenden Generationen zukommt, ergibt sich – klar – aus der Natur ihres Berufes. Inwiefern aber individuelle und umfassende Obhuts- und Betreuungspflichten ebenfalls ein Kernbereich des Berufsbildes waren und sind, deren Missachtung schwerwiegende Folgen für Leib und Leben von Schülern sowie die Pädagoginnen selbst haben kann, ist ein Strafverfahren Beleg, dem der Tod einer Schülerin während einer Klassenfahrt zugrunde lag. Diese Tragödie dokumentiert ein weiteres Mal: Das Ideal eines Lehrers, einer Lehrerin kennt keine Nachlässigkeiten – und auch knapp 30 Jahre Berufserfahrung schützen dabei unter Umständen nicht vor folgenschweren (vermeintlichen) Sorgfaltspflichtverletzungen.
Ermittlungen nach dem Anschlag von Magdeburg
Strafverteidigung von Entscheidungsträgern in Krisenzeiten
Der Alltag in Politik und Verwaltung ist komplex – voller Entscheidungen, die in aller Schnelle getroffen werden müssen und weitreichende Konsequenzen haben können. Doch was, wenn ein Anschlag oder eine Katastrophe die Frage nach Schuld und Verantwortung aufwerfen? Wenn Politiker und Beamte plötzlich nicht nur unter medialem, sondern auch juristischem Druck stehen?
Das neue Cybersicherheitsrecht - NIS2 und NIS2UmsuCG
Weitreichende Sanktionsmöglichkeiten gegen Unternehmen
Nicht erst der Ausfall von Computersystemen überall auf der Welt am 19. Juli 2024 („Crowdstrike“-Vorfall) hat verdeutlicht, dass ein einzelnes Cyberereignis in einer vernetzten Welt eine Kaskade an Auswirkungen nach sich ziehen kann. Um kritische Infrastrukturen vor derartigen Auswirkungen durch Cyberangriffe zu schützen, hatte die Europäische Union bereits 2016 die NIS1-Richtlinie erlassen. Doch gerade in Unternehmen sieht die Europäische Kommission noch großes Potenzial zur Verbesserung der Cyberresilienz. Dies nahm sie 2022 zum Anlass, dem bestehenden Cybersicherheitsrahmen sein erstes großes Update zu verpassen: Die NIS2-Richtlinie.