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FS-PP Berlin berichten über aktuelle Entscheidungen des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte sowie über Neues aus der Gesetzgebung zum Strafrecht, zu den strafrechtliche Nebengebieten und zum Thema Compliance.
AKTUELL: Verstärkte Ermittlungen zu Umgehungsgeschäften bei Russland-Sanktionen
Ermittlungsbehörden intensivieren ihre Maßnahmen gegen die Umgehung der gegen Russland verhängten Sanktionen (Ausfuhrverbot der Verordnung (EU) Nr. 833/2014). Im Fokus der Zollfahndungsämter (ZFA) stehen insbesondere Lieferungen von deutschen hochwertigen Fahrzeugen (Mercedes, BMW, Audi, Porsche), hochpräzisen Maschinen und andere Luxusgüter, die über Anrainerstaaten wie Belarus, Kasachstan, Usbekistan, Armenien, Kirgisistan, Georgien, Moldau oder andere GUS-Staaten und die Türkei nach Russland gelangen. Trotz eines eindeutigen Verbots von Umgehungsgeschäften stellen die Behörden zahlreiche Embargo-Verstöße fest – mit gravierenden strafrechtlichen und wirtschaftlichen Risiken für beteiligten Personen und Unternehmen. Es drohen erhebliche strafrechtliche Konsequenzen
Härtere Strafen bei Sanktionsverstößen
Neue Straf- und Bußgeldtatbestände der §§ 18, 19 Außenwirtschaftsgesetz (AWG) sowie § 82 Außenwirtschaftsverordnung (AWV)
Der Bundestag hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union“ in erster Lesung am 06.11.2025 behandelt. Es geht um die Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen EU-Maßnahmen (Drs. 21/2508). Hintergrund Die EU-Richtlinie 2024/1226 gilt seit April 2024. Ziel: Einheitliche Regeln für Straftaten und Sanktionen bei Verstößen gegen EU-Sanktionen. Dazu gehören Mindeststrafen, klare Verjährungsfristen und wirksame Sanktionen. Ein früherer Gesetzentwurf von 2024 wurde nicht umgesetzt. Der neue Entwurf entspricht weitgehend dem Referentenentwurf vom 14.08.2025. Verschärfung Viele Verstöße sind in Deutschland bereits jetzt nach § 18 AWG strafbar. Es gibt aber wichtige Änderungen:
Umstürzende Bäume – Baumgutachter, Bürgermeister, Grünflächenämter im Visier
Verkehrssicherungspflichten, Organisationspflichten, Delegation
Strafverfahren wegen der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten haben meist einen tragischen Hintergrund – für alle Beteiligten. Besonders dramatisch sind Fälle, in denen Bäume um- oder Äste herabstürzen und Menschen verletzt oder gar getötet werden. Es finden dann stets Untersuchungen statt, wie es zu dem Unglück kommen konnte, insbesondere dann, wenn um das Ereignis herum kein Sturm tobte. Nicht immer handelt es sich dabei um einen schicksalhaften Verlauf; auch Menschen kann ein Vorwurf im Zusammenhang mit dem Unglück gemacht werden. Welche Fälle es gibt, warum es immer mehr werden dürften, wer warum von einem Strafverfahren betroffen sein und was man dagegen tun kann.