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10.2026 - Arztstrafrecht Medizinstrafrecht

Paxlovid-Urteil des LG Nürnberg-Fürth: Untreue und Arzneimittelstrafrecht im Apothekenbetrieb

Sondervertriebssystem für Paxlovid begründet besondere Pflichten

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat mit Urteil vom 8. Januar 2026 (Aktenzeichen 12 KLs 46 Js 10361/25) die strafrechtlichen Grenzen für den Umgang mit staatlich beschafften Arzneimitteln konkretisiert. Im Mittelpunkt der Entscheidung steht nicht ein klassischer Abrechnungsbetrug gegenüber Krankenkassen, sondern die Frage, ob eine Apothekerin durch den zweckwidrigen Weiterverkauf von Paxlovid den Tatbestand der Untreue verwirklicht hat. Das Urteil ist deshalb für das Apothekerstrafrecht von besonderer Bedeutung: Es zeigt, dass aus speziellen Vertriebsregelungen eigenständige strafrechtliche Pflichten entstehen können.→ Weiterlesen ...

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10.2026 - Verteidigung

Paxlovid-Urteil des LG Nürnberg-Fürth: Untreue und Arzneimittelstrafrecht im Apothekenbetrieb

Sondervertriebssystem für Paxlovid begründet besondere Pflichten

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat mit Urteil vom 8. Januar 2026 – 12 KLs 46 Js 10361/25 – die strafrechtlichen Grenzen für den Umgang mit staatlich beschafften Arzneimitteln konkretisiert. Im Mittelpunkt steht nicht ein klassischer Abrechnungsbetrug gegenüber Krankenkassen, sondern die Frage, ob eine Apothekerin durch den zweckwidrigen Weiterverkauf von Paxlovid den Tatbestand der Untreue verwirklicht hat. Das Urteil ist deshalb für das Apothekerstrafrecht von besonderer Bedeutung: Es zeigt, dass aus speziellen Vertriebsregelungen eigenständige strafrechtliche Pflichten entstehen können.

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10.2026 - Arztstrafrecht Medizinstrafrecht

LG Aachen: Berufsbetreuer wegen Totschlags durch Unterlassen verurteilt – lebenslanges Berufsverbot

Garantenpflicht des Berufsbetreuers bei akuter Suizidgefahr

Das Landgericht Aachen hat am 11. März 2026 einen Berufsbetreuer wegen Totschlags durch Unterlassen in mittelbarer Täterschaft zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt (Aktenzeichen: 52 Ks 401 Js 384/25 – 22/25). Nach den Feststellungen des Gerichts hatte er eine als Suizidankündigung verstandene Nachricht nicht an die behandelnde Klinik weitergegeben und dadurch die Entlassungsentscheidung beeinflusst. Zusätzlich wurde ihm die Tätigkeit als gesetzlicher Betreuer lebenslang untersagt. Das Urteil ist für das Betreuungs- und Gesundheitswesen von Bedeutung, darf aber nicht pauschal verkürzt werden. Nicht jede fehlerhafte Entscheidung, unvollständige Kommunikation oder unzureichende Reaktion auf eine Krisenäußerung begründet zugleich eine strafrechtlich zu ahndende Handlung. Entscheidend sind vielmehr konkrete Feststellungen zur Garantenstellung, zur Erkennbarkeit und Aktualität der Gefahr, zur hypothetischen Kausalität, zum Vorsatz sowie zur fehlenden Freiverantwortlichkeit der Selbsttötung und zur Tatherrschaft.→ Weiterlesen ...

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