Ombudspersonen Korruptionsprävention für die GASAG-Gruppe
Rechtsanwalt Dr. Albrecht und Rechtsanwältin Hoffmeister sind Ombudspersonen Korruptionsprävention für die GASAG AG und die Unternehmen der GASAG-Gruppe
Auftraggeber der Ombudspersonen
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. David Albrecht sowie Rechtsanwältin Sophia Hoffmeisteer sind Ombudspersonen Korruptionsprävention für die GASAG AG und die Unternehmen der GASAG-Gruppe:
BAS Kundenservice GmbH & Co. KG, Berlin
Berliner Erdgasspeicher GmbH, Berlin
EMB Energie Brandenburg GmbH, Potsdam
GASAG Solution Plus GmbH, Berlin
infreSt - Infrastruktur eStrasse GmbH, Berlin
KKI - Kompetenzzentrum Kritische Infrastrukturen GmbH, Berlin
NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg mbH & Co. KG, Berlin
Stadtwerke Forst GmbH
Aufgaben der Ombudspersonen für Korruptionsprävention
Die Ombudspersonen sind beauftragt, unternehmensinternen und unternehmensexternen Personen als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen, die Hinweise auf Straftaten aus den Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts, insbesondere Korruption, des Wirtschaftsordnungswidrigkeitenrechts einschließlich Versuchs- und Vorbereitungshandlungen sowie sonstiger Straftaten (beispielweise Hinweise auf Straftaten aus den Bereichen des Umweltschutzrechts der Arbeitsschutzrechts) oder schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten in einem Unternehmen der GASAG-Gruppe geben können.
Die Ombudspersonen sind außerdem beauftragt, Hinweise auf schwerwiegende Verstöße gegen das Allgemeine Gleichstellungsgesetz entgegenzunehmen, wenn der gemeldete Sachverhalt Anlass zur fristlosen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses aus wichtigem Grund geben könnte.
Verstöße gegen arbeitsrechtliche Pflichten, die nicht zugleich unter die vorstehenden Absätze fallen, gehören nicht zum Aufgabenbereich der Ombudspersonen.
Kundenbeschwerden oder sonstige Beschwerden von Vertragspartnern gehören ebenfalls nicht zum Aufgabenbereich der Ombudspersonen.
Mit der Bestellung der externen anwaltlichen Ombudspersonen für Korruptionsprävention beziehen die Unternehmen der GASAG-Gruppe aktiv Position gegen Korruption. Das Hinweisgebersystem ist Bestandteil des installierten Systems der Korruptionsvorsorge und allgemein der Gewährleistung von Compliance in den Unternehmen.
Die Ombudspersonen und alle Mitarbeiter der Anwaltssozietät unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht. Die Ombudspersonen leiten Informationen über einen verdächtigen Sachverhalt, die sie von einem Hinweisgeber erhalten, nur dann (und nur an die Funktion Governance, Compliance, Risk der GASAG) weiter, wenn der Hinweisgeber ausdrücklich sein Einverständnis hiermit erklärt.
Auf Wusch können Hinweisgeber anonym bleiben.
Hinweisgeber haben stets die Wahl, ob sie mit der weiblichen oder der männlichen Ombudsperson in Kontakt treten möchten.
Einzelheiten
Für Personen, die Rechtsanwalt Dr. Albrecht und/ oder Rechtsanwältin Sophia Hoffmeister als Ombudspersonen der GASAG AG oder eines der aufgeführten Unternehmen der GASAG-Gruppe auf einen korruptionsverdächtigen oder sonst im vorgenannten Sinne relevanten Sachverhalt hinweisen möchten, sind eine gesonderte Telefonnummer geschaltet und eine gesonderte E-Mail Adresse eingerichtet worden. Außerhalb der Geschäftszeiten nimmt ein Anrufbeantworter Nachrichten auf.
In den meisten Fällen wird am Anfang eine fernmündliche Kontaktaufnahme durch einen Hinweisgeber stehen. Hier kann schon eine erste Klärung der möglichen Bedeutung eines Hinweises erfolgen. In geeigneten Fällen wird sich ein persönliches Gespräch des Hinweisgebers mit der Ombudsperson anschließen. Der Sachverhalt soll dabei so genau wie möglich aufgenommen werden.
Die Ombudsperson wird die Informationen nur dann an die GASAG weiterleiten, wenn der Hinweisgeber hierzu sein ausdrückliche Einverständnis erklärt. Die Weitergabe der Informationen kann anonymisiert, also ohne Nennung des Namens des Hinweisgebers geschehen. Für einen noch unentschlossenen Hinweisgeber ist die Kontaktaufnahme deshalb risikolos.
Die Ombudspersonen sind Beauftragte der Unternehmen der GASAG-Gruppe. Sie dürfen niemals einem Hinweisgeber einen Rechtsrat erteilen, der den Interessen ihrer Auftraggeber zuwiderläuft. Die Ombudspersonen werden aber einem Hinweisgeber das auf seine Informationen einzuleitende unternehmensinterne Verfahren im Einzelnen erläutern.
Wer im Zweifel darüber ist, ob die Mitteilungen, die er machen kann, in den Aufgabenbereich der Ombudspersonen für Korruptionsprävention fallen, kann das kurzerhand durch eine Kontaktaufnahme bei den Ombudspersonen klären. Die Zusage der Vertraulichkeit gilt in jedem Fall.
Kontakt
Dr. David Albrecht
Sophia Hoffmeister
0049 30 31 86 85 51

