Die Berliner Bäder-Betriebe – Anstalt des öffentlichen Rechts – stehen für fairen Umgang miteinander, eine verantwortungsvolle, nachhaltige und transparente Unternehmensführung, sowohl nach innen als auch nach außen, von der Mitarbeiterschaft über die Führungsebene und Kundinnen und Kunden bis hin zu Geschäftspartnern.

Um Compliance, d.h. die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und unternehmensinterner Regelungen zu gewährleisten, wurden Systeme und Prozesse implementiert. Dazu gehören eine Compliance-Meldestelle und ein Hinweisgebersystem. Das Hinweisgebersystem und die Erfüllung der damit verbundenen Aufgaben, Rechte und Pflichten einer Compliance-Meldestelle im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes wurden auf Fachanwaltskanzlei FS-PP Berlin übertragen.

Aufgaben der Meldestelle

Rechtsanwalt Dr. Frank nimmt auf vertraulichem Weg Hinweise auf Rechtsverstöße, insbesondere auf wirtschaftskriminelle Handlungen oder auf andere Rechtsverletzungen nach § 2 HinSchG entgegen. Sollte eine Hinweisperson eine weibliche Ansprechpartnerin wünschen, wird ihr Hinweis von Rechtsanwältin Sophia Hoffmeister bearbeitet. Der Meldekanal steht sowohl den Beschäftigten als auch den Vertragspartnern der Berliner Bäder-Betriebe offen. Die Meldestelle ist jedoch keine allgemeine Beschwerdestelle für Beschäftigte, Vertragspartner oder Kunden.

Nach Eingang eines Hinweises führt die Meldestelle das Verfahren gemäß § 17 HinSchG durch und ergreift die gebotenen Folgemaßnahmen gemäß § 18 HinSchG. Hinweispersonen erhalten binnen 7 Tagen eine Eingangsbestätigung und vor Ablauf von 3 Monaten auch eine inhaltliche Rückmeldung. 

Einzelheiten 

Für Personen, die mit den Anwälten der Meldestelle Kontakt aufnehmen möchten, sind eine gesonderte Telefonnummer und Mailadresse eingerichtet worden (siehe unten Kontakt). Ein persönliches Gespräch ist nach Terminvereinbarung möglich.

Die Kontaktaufnahme ist für eine noch unentschlossene Hinweisperson risikolos. Sie/er kann sich auch danach noch entscheiden, dass die Meldestelle Stillschweigen bewahren oder einen Hinweis nur anonymisiert weitergeben soll.

Die Rechtsanwälte von FS-PP Berlin sind Beauftragte der Berliner Bäder-Betriebe. Sie dürfen niemals einen Rechtsrat erteilen, der den Interessen der Auftraggeberin zuwiderläuft. Sie sind aber beauftragt, Hinweispersonen das auf ihre Informationen einzuleitende Verfahren zu erläutern.

Besonders geschützte Kontaktaufnahme über das FS-PP BKMS® System

Hinweispersonen haben auch die Möglichkeit, über das FS-PP BKMS® System Kontakt zur Meldestelle der Berliner Bäder-Betriebe aufzunehmen. Das BKMS® System ist ein bei vielen großen Unternehmen und Organisationen und auch Polizeibehörden erprobtes und eingesetztes internetbasiertes Meldesystem, das in bestmöglicher Weise gesichert ist und die Rückverfolgbarkeit von Meldungen ausschließt. 

Hier finden Sie eine genauere Darstellung und den Link zum FS-PP BKMS® System

Das FS-PP BKMS® System gibt Hinweispersonen die Möglichkeit, sich einen geschützten Postkasten einzurichten, über den mit der Meldestelle sicher kommuniziert werden kann, ohne dass die Hinweisperson ihre Identität preisgeben muss. 

Hinweispersonen können sich alternativ an eine externe staatliche Meldestelle nach § 19 f. HinSchG wenden. Informationen zur externen staatlichen Meldestelle finden Sie hier.

Kontakt

Dr. Rainer Frank
Sophia Hoffmeister
030 318 685 933

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Bitte informieren Sie sich auch über unsere Datenschutzhinweise zum FS-PP Hinweisgebersystem.

Portrait Dr Rainer Frank small Portrait Sophia Hoffmeister