Der Kjellberg-Stiftung und den Unternehmen der Kjellberg Unternehmensgruppe sind Integrität und Transparenz ebenso wichtig wie das Vertrauen ihrer Mitarbeitenden, Kunden, Partner sowie aller Stakeholder des Unternehmens. Die Bestellung einer externen anwaltlichen Ombudsperson ist ein wichtiger Bestandteil des Compliance-Management-Systems, mit dem die Unternehmen der Kjellberg Gruppe Rechts- und Regelverstöße vermeiden und ggf. aufdecken will.

Aufgaben der Ombudsperson

Als Ombudsperson ist Rechtsanwalt Dr. Frank Ansprechpartner für interne und externe Hinweispersonen, die auf vertraulichem Weg Hinweise auf Rechts- oder Regelverstöße oder auf Missstände - auch in der Lieferkette - geben können. Dazu gehören auch persönliche Rechtsverletzungen im beruflichen Umfeld.

Der Aufgabenkreis der Ombudsperson ist darauf beschränkt. Die Ombudsperson ist keine allgemeine Beschwerdestelle für Mitarbeitende, Vertragspartner, Kunden.

Die Ombudsperson und alle Mitarbeiter der Anwaltskanzlei FS-PP Berlin unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht. Die Ombudsperson gibt Informationen nur dann an (über Kjellberg-Recht) an die jeweilige Geschäftsleitung weiter, wenn die Hinweisperson ausdrücklich ihr Einverständnis hiermit erklärt hat. Die Weiterleitung kann anonymisiert erfolgen; die Ombudsperson schützt dann die Identität der Hinweisperson.

Mitarbeitenden der Kjellberg Gruppe steht die Ombudsperson auch zur Beantwortung von Fragen über richtiges und regelgerechtes Verhalten zur Verfügung, wenn dies vertraulich geschehen soll.

Hinweispersonen und Mitarbeitende, die sich mit Fragen an die Ombudsperson wenden, können selbst entscheiden, ob sie im Falle einer Weitergabe anonym bleiben möchten.

Einzelheiten 

Für Personen, die mit Rechtsanwalt Dr. Frank als Ombudsperson Kontakt aufnehmen möchten, sind eine gesonderte Telefonnummer und Mailadresse eingerichtet worden (siehe unten Kontakt). Ein persönliches Gespräch mit der Ombudsperson ist nach Terminvereinbarung möglich.

Die Kontaktaufnahme zur Ombudsperson ist für eine noch unentschlossene Hinweisperson risikolos. Sie/er kann sich auch danach noch entscheiden, dass die Ombudsperson Stillschweigen bewahren oder einen Hinweis nur anonymisiert weitergeben soll.

Hinweispersonen erhalten nicht nur unverzüglich eine Eingangsbestätigung, sondern vor Ablauf von spätestens drei Monaten auch eine inhaltliche Rückmeldung, was auf ihren Hinweis veranlasst wurde und was das Ergebnis ist.

Die Ombudsperson ist Beauftragter der Kjellberg Gruppe. Sie darf niemals einen Rechtsrat erteilen, der den Interessen des Auftraggebers zuwiderläuft. Sie ist aber beauftragt, Hinweispersonen das auf ihre Informationen einzuleitende unternehmensinterne Verfahren zu erläutern.

 Kontakt

Dr. Rainer Frank
030 318685-933

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Bitte informieren Sie sich auch über unsere Datenschutzhinweise zum FS-PP Hinweisgebersystem.

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