Arztstrafrecht und Medizinstrafrecht in Brandenburg | FS-PP Berlin
Strafrechtliche Spezialberatung für Ärztinnen und Ärzte, Kliniken, MVZ, Rettungsdienste und Gesundheitseinrichtungen
FS-PP Berlin berät und verteidigt im Arztstrafrecht und Medizinstrafrecht in Brandenburg. Das Angebot richtet sich an niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Praxen, Apotheken, Krankenhäuser, Kliniken, MVZ, Rettungsdienste, Notaufnahmen und weitere Einrichtungen des Gesundheitswesens.
Angesprochen sind außerdem Rechtsabteilungen, Geschäftsführungen, Leitungsorgane, Ärztliche Leitungen, Compliance-Verantwortliche sowie Versicherer und Versicherungsmakler, die bei einer strafrechtlichen Fragestellung eine spezialisierte anwaltliche Beratung hinzuziehen möchten.
FS-PP Berlin übernimmt dabei sowohl eigenständige Individualverteidigungen von Ärztinnen und Ärzten sowie anderen Angehörigen der Gesundheitsberufe als auch strafrechtliche Mandate von Krankenhäusern, MVZ und sonstigen Einrichtungen des Gesundheitswesens.
Je nach Konstellation übernimmt FS-PP Berlin die individuelle Strafverteidigung, eine punktuelle strafrechtliche Spezialberatung oder die strafrechtliche Ergänzung einer bereits bestehenden medizin-, haftungs-, versicherungs-, gesellschafts- oder sonstigen rechtlichen Beratung.
Medizinstrafrecht in Brandenburg: externe strafrechtliche Spezialberatung
Strafrechtliche Fragen entstehen im Gesundheitswesen häufig nicht isoliert und regelmäßig nicht erst mit einer Anklage. Ausgangspunkt können eine medizinische Entscheidung, ein Behandlungsgeschehen, eine interne Untersuchung, eine Abrechnung, eine Kooperation, ein Organisationsproblem oder eine behördliche Anfrage sein.
Für Krankenhäuser, MVZ, Arztpraxen, Rettungsdienste und andere Einrichtungen stellt sich dann insbesondere die Frage, ob zusätzlich zu den gegebenenfalls bereits eingebundenen Beraterinnen und Beratern eine eigenständige strafrechtliche Perspektive erforderlich ist.
Zu klären sein können beispielsweise:
- Wer trägt persönliche Verantwortung?
- Welche organisatorischen Abläufe und Entscheidungswege sind strafrechtlich relevant?
- Wie sollte sich die Einrichtung gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft oder sonstigen Behörden verhalten?
- Welche Interessen hat die Einrichtung, welche Interessen haben einzelne Ärztinnen und Ärzte oder andere Mitarbeitende?
- Welche berufs-, approbations-, vertragsarzt- oder arbeitsrechtlichen Folgen können neben dem Strafverfahren entstehen?
FS-PP Berlin kann in solchen Situationen als externe strafrechtliche Spezialkanzlei hinzugezogen werden. Das gilt auch dann, wenn bereits eine Medizinrechtskanzlei, ein Versicherer, ein Versicherungsmakler oder eine interne Rechtsabteilung eingebunden ist.
Strafrechtliche Ergänzung bestehender Beratung
Eine strafrechtliche Fragestellung muss nicht zu einem vollständigen Wechsel der Berater führen. FS-PP Berlin arbeitet je nach Konstellation mit bereits eingebundenen Beraterinnen und Beratern zusammen oder übernimmt den strafrechtlichen Teil eigenständig.
FS-PP Berlin übernimmt insbesondere:
- eine strafrechtliche Ersteinschätzung;
- eine unabhängige strafrechtliche Zweitbewertung (Second Opinion);
- die Prüfung einer klar umrissenen strafrechtlichen Spezialfrage, etwa im Vorfeld einer internen Untersuchung, einer behördlichen Kontaktaufnahme oder einer Compliance-Maßnahme;
- die strafrechtliche Bewertung einer internen Untersuchung;
- die Vorbereitung auf Durchsuchungen oder Beschlagnahmen;
- die strafrechtliche Prüfung geplanter Schreiben oder Stellungnahmen sowie die Begleitung der Kommunikation mit Polizei, Staatsanwaltschaften und sonstigen Behörden;
- die Übernahme des strafrechtlichen Teils eines umfassenderen Mandats;
- die Vertretung einer Einrichtung in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren;
- die Verteidigung einer beschuldigten oder die strafrechtliche Beratung einer sonst betroffenen Person.
Eine solche abgestimmte Zusammenarbeit mehrerer Kanzleien wird teilweise als Co-Counsel-Modell bezeichnet. Entscheidend sind eine klare Aufgabenverteilung, eine abgestimmte Kommunikation und die Wahrung der Interessen des Mandanten.
Für Krankenhäuser, Kliniken und MVZ in Brandenburg
Krankenhäuser, Kliniken und MVZ in Brandenburg arbeiten häufig mit gewachsenen Beratungsstrukturen. Je nach Einrichtung bestehen bereits Ansprechpartner im Medizinrecht, Haftungsrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Versicherungsrecht oder im Bereich Healthcare-Compliance.
FS-PP Berlin ergänzt diese Strukturen um eine eigenständige strafrechtliche Bewertung. Das kann insbesondere sinnvoll sein, wenn ein Sachverhalt mehrere Ebenen berührt:
- medizinische Behandlung und Aufklärung inkl. ärztlicher Dokumentation;
- Delegation und Verantwortungszuordnung;
- Dienstplanung, Organisationsabläufe und interne Kommunikation;
- Vorwürfe des Betrugs bei Abrechnungen (§ 263 StGB), der Untreue (§ 266 StGB), der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen (§§ 299a, 299b StGB) sowie der Amtsträgerkorruption (§§ 331 ff. StGB);
- Umgang mit Beschwerden, kritischen Ereignissen, behördlichen Anfragen und Ermittlungsmaßnahmen;
- mögliche Vorwürfe gegen Leitungspersonen oder einzelne Mitarbeitende.
Die strafrechtliche Beratung kann dabei auf eine konkrete Situation begrenzt bleiben oder sich zu einer umfassenderen Verteidigungs- und Kommunikationsstrategie entwickeln.
Gerade bei kleineren oder wirtschaftlich angespannten Einrichtungen muss eine strafrechtliche Beratung nicht mit einem umfangreichen Beratungsprogramm beginnen. Häufig ist zunächst eine schnelle, belastbare und klar abgegrenzte Einschätzung erforderlich, auf der weitere Schritte aufbauen können.
Für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Praxen und MVZ
Für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte und kleinere MVZ beginnt ein strafrechtliches Problem häufig mit einer Beschuldigtenvorladung, einer Durchsuchung, einer Abrechnungsprüfung oder einer Kontaktaufnahme durch Ärztekammer, Kassenärztliche Vereinigung oder Krankenkasse.
In dieser Situation kann neben der bestehenden Beratung im Medizin-, Vertragsarzt- oder Gesellschaftsrecht eine individuelle Strafverteidigung erforderlich sein. FS-PP Berlin kann die bestehende Beratung ergänzen, eine Zweitbewertung abgeben oder die persönliche Verteidigung übernehmen.
Das gilt insbesondere, wenn neben dem strafrechtlichen Vorwurf auch berufsrechtliche, approbationsrechtliche oder vertragsarztrechtliche Folgen im Raum stehen. Eine frühzeitige Abstimmung kann verhindern, dass die strafrechtliche Verteidigung und Verfahren in anderen Rechtsgebieten unkoordiniert nebeneinanderlaufen.
Rettungsdienst, Notfallversorgung und Flächenland Brandenburg
Brandenburg ist durch unterschiedliche Versorgungsstrukturen, große Entfernungen und zahlreiche ländlich geprägte Regionen gekennzeichnet. Bei Rettungsdiensteinsätzen und notfallmedizinischen Entscheidungen können deshalb räumliche Entfernungen, Verfügbarkeiten, Anfahrts- und Übergabezeiten sowie die Kommunikation zwischen Leitstelle, Einsatzkräften und aufnehmender Klinik eine besondere Rolle spielen.
Für die strafrechtliche Bewertung kommt es nicht allein auf das Behandlungsergebnis an. Entscheidend können vielmehr die konkrete Entscheidungssituation, die verfügbaren Informationen, die Aufgabenverteilung, die Zeitabläufe und die dokumentierten Kommunikationsvorgänge sein.
FS-PP Berlin berät und verteidigt im Zusammenhang mit:
- Rettungsdiensteinsätzen;
- Entscheidungen von Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern;
- notärztlicher Versorgung;
- Notaufnahmen und Übergaben;
- Leitstellenkommunikation;
- innerbetrieblichen Vorgaben und Einsatzalgorithmen;
- Vorwürfen fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung;
- Verantwortlichkeiten von Ärztlichen Leitungen und Leitungspersonen;
- der Medikamenten- und Betäubungsmittelverwaltung;
- internen Untersuchungen nach kritischen Ereignissen.
Bei der Bewertung solcher Sachverhalte müssen medizinische Abläufe, rettungsdienstliche Strukturen und strafrechtliche Verantwortungsmaßstäbe zusammengeführt werden. Eine pauschale Betrachtung allein anhand des späteren Behandlungsergebnisses wird der jeweiligen Einsatz- und Entscheidungssituation nicht gerecht.
Telenotarzt und Telenotarztsysteme
Telenotarztsysteme können insbesondere in einem Flächenland eine wichtige Ergänzung der notfallmedizinischen Versorgung sein. Zugleich entstehen durch die digitale Unterstützung neue Fragen zur Verantwortungszuordnung, Kommunikation und Dokumentation.
Strafrechtlich relevant werden können insbesondere:
- die, Frage welcher medizinische und rettungsdienstliche Sorgfaltsmaßstab für die jeweils beteiligten Personen gilt;
- die Aufgabenverteilung zwischen Einsatzkräften vor Ort und Telenotarzt;
- die Reichweite telenotärztlicher Anordnungen;
- die Verfügbarkeit und Qualität der technischen Kommunikation;
- die Übermittlung von Vitaldaten und Bildinformationen;
- die Dokumentation von Anfragen, Anordnungen und Rückfragen;
- der Umgang mit technischen Störungen oder Übertragungsabbrüchen;
- die Entscheidung, wann ein Notarzt vor Ort hinzugezogen werden muss;
- die Verantwortlichkeit bei zeitkritischen oder dynamischen Einsatzverläufen.
Prof. Dr. Sebastian T. Vogel hat sich in einem Vortrag mit Telemedizin und der Tätigkeit von Telenotärztinnen und Telenotärzten befasst und anhand von praktischen Fällen die Problemkreise Haftung, Schweigepflicht und Arbeitsteilung besprochen. Die dabei sichtbaren Schnittstellen von medizinischer Praxis, Digitalisierung und persönlicher Verantwortlichkeit sind auch für die strafrechtliche Bewertung von Telenotarzteinsätzen von Bedeutung.
Wenn die Interessen von Einrichtung und Person auseinanderfallen
In einem medizinstrafrechtlichen Verfahren können eine Einrichtung und mehrere natürliche Personen zugleich betroffen sein. Gegenstand der Ermittlungen kann beispielsweise ein Behandlungsgeschehen, eine Organisationsentscheidung, eine Abrechnung, ein Kooperationsmodell oder ein Rettungsdiensteinsatz sein.
Neben der Einrichtung können Chefärztinnen und Chefärzte, Oberärztinnen und Oberärzte, Ärztliche Leitungen, Geschäftsführungen, Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter oder andere Mitarbeitende in den Fokus geraten.
Die Einrichtung hat ein eigenes Interesse an Sachverhaltsaufklärung, Verfahrenskoordination und der Wahrung ihrer Organisationsinteressen. Die betroffene Person benötigt dagegen eine unabhängige persönliche Verteidigung. Beide Perspektiven müssen frühzeitig erkannt und organisatorisch wie rechtlich voneinander getrennt werden, wenn die Interessen nicht übereinstimmen.
FS-PP Berlin berät Einrichtungen und verteidigt einzelne Ärztinnen und Ärzte sowie andere betroffene Personen jeweils in der dafür erforderlichen unabhängigen Rolle.
Versicherer und Versicherungsmakler
Versicherer und Versicherungsmakler können FS-PP Berlin hinzuziehen, wenn bei einem Krankenhaus, einer Klinik, einem MVZ, einer Arztpraxis, einem Rettungsdienst oder einer anderen Gesundheitseinrichtung eine strafrechtliche Fragestellung entsteht.
Je nach Sachverhalt kann FS-PP Berlin:
- eine erste strafrechtliche Einordnung vornehmen;
- die bestehende Beratung um eine strafrechtliche Perspektive ergänzen;
- die strafrechtliche Bearbeitung mit bereits eingebundenen Beraterinnen und Beratern koordinieren;
- eine interne Sachverhaltsaufklärung strafrechtlich begleiten;
- bei einer behördlichen Kontaktaufnahme unterstützen;
- nach Maßgabe der freien Entscheidung einer beschuldigten Person deren Verteidigung übernehmen;
- die strafrechtliche Bewertung eines Schadens- oder Haftungssachverhalts vornehmen.
Die Einbindung einer strafrechtlichen Spezialkanzlei kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn ein zunächst haftungs-, versicherungs- oder organisationsrechtlich behandelter Vorgang eine strafrechtliche Dimension erhält. Die freie Entscheidung der betroffenen Person, die anwaltliche Verschwiegenheit und die klare Trennung zwischen Einrichtungsberatung und Individualverteidigung bleiben dabei maßgeblich.
Healthcare-Compliance im Krankenhaus und Rettungsdienst
Neben der reaktiven Strafverteidigung berät FS-PP Berlin Einrichtungen des Gesundheitswesens bei der strafrechtlichen Prävention und Healthcare-Compliance.
Eine Compliance-Struktur muss nicht für jede Einrichtung gleich aussehen. Gerade bei kleineren Krankenhäusern, MVZ und Arztpraxen, Rettungsdiensten und anderen Einrichtungen mit begrenzten Ressourcen kann eine risikobasierte, abgestufte und individualisierte Lösung sinnvoll sein.
Im Mittelpunkt können zunächst diejenigen Organisationsbereiche stehen, in denen die Einrichtung tatsächlich besonderen strafrechtlichen Risiken ausgesetzt ist. Dazu gehören beispielsweise:
- Verantwortungs- und Entscheidungsstrukturen;
- Abrechnung und Kooperationen;
- Dokumentation und interne Kommunikation;
- Umgang mit Beschwerden und kritischen Ereignissen;
- interne Untersuchungen;
- Korruptionsprävention;
- Verhalten bei behördlichen Anfragen;
- Vorbereitung auf Durchsuchungen und Beschlagnahmen.
Für Rettungsdienste können insbesondere die Verantwortungszuordnung, Einsatz- und Übergabedokumentation, Kommunikationswege, Medikamenten- und Materialverwaltung, Qualifikationsanforderungen sowie der Umgang mit Abweichungen und kritischen Ereignissen compliance-relevant sein. Eine solche Rettungsdienst-Compliance muss die tatsächlichen Einsatzabläufe und die vorhandenen Organisationsstrukturen berücksichtigen.
FS-PP Berlin entwickelt keine schematischen Programme unabhängig von der tatsächlichen Einrichtung. Die Beratung kann an Organisationsgröße, Trägerschaft, vorhandene Strukturen, konkrete Risiken und verfügbare Ressourcen angepasst werden.
Vorträge und Inhouse-Schulungen
Für Krankenhäuser, MVZ, Rettungsdienste und andere Einrichtungen des Gesundheitswesens bietet FS-PP Berlin Vorträge und Inhouse-Schulungen an.
Mögliche Themen sind insbesondere:
- strafrechtliche Risiken im Rettungsdienst;
- Verantwortlichkeiten von Leitungspersonen;
- Patientenaufklärung und Dokumentation;
- medizinische Kooperationen und Korruptionsprävention;
- interne Untersuchungen;
- Verhalten bei Durchsuchungen und Beschlagnahmen;
- Telenotarzt und Telenotarztsysteme;
- Digitalisierung und Verantwortungszuordnung im Gesundheitswesen;
- individuelle Healthcare-Compliance im Krankenhaus und Rettungsdienst.
Die Schulungen können auf die konkrete Einrichtung, ihre Organisationsstruktur und den jeweiligen Teilnehmerkreis zugeschnitten werden. Das Angebot richtet sich auch an Einrichtungen, die ihre Compliance-Strukturen mit begrenzten Mitteln neu aufbauen, überprüfen oder um eine externe strafrechtliche Perspektive ergänzen möchten.
Warum FS-PP Berlin?
Im Arzt- und Medizinstrafrecht greifen materielles Strafrecht, Strafprozessrecht, Medizinrecht, Berufsrecht, Rettungsdienstrecht und die tatsächlichen Abläufe im Gesundheitswesen ineinander. Für Verfahren in Brandenburg kommen die besonderen regionalen Versorgungsstrukturen hinzu.
Die strafrechtliche Bewertung muss deshalb die medizinische Entscheidung, die organisatorischen Rahmenbedingungen, die wirtschaftlichen Zusammenhänge und die persönliche Verantwortungszuordnung gemeinsam erfassen. Bei Rettungsdiensteinsätzen und Telenotarztsystemen kommen zusätzlich Fragen der Kommunikation, technischen Verfügbarkeit, Dokumentation und Aufgabenverteilung hinzu.
FS-PP Berlin verbindet die spezialisierte strafrechtliche Perspektive mit langjähriger Erfahrung im Gesundheitswesen, der Beratung von Einrichtungen und der Individualverteidigung von Angehörigen der Gesundheitsberufe. Die Tätigkeit umfasst eigenständige Mandate ebenso wie die strafrechtliche Ergänzung bestehender medizin-, haftungs-, versicherungs- oder compliance-bezogener Beratung. Wir agieren praxisorientiert und mit dem notwendigen wissenschaftlichen Hintergrund. Dieser beruht insbesondere auf der Honorarprofessur von Prof. Dr. Sebastian T. Vogel im Medizinstrafrecht, seinen zahlreichen Publikationen und Vorträgen sowie den Publikationen und Inhouse-Vorträgen von Rechtsanwalt Fabian Breuer.
Ansprechpartner
Prof. Dr. Sebastian T. Vogel
Fabian Breuer