Ombudsperson für DigitalService GmbH des Bundes
Rechtsanwalt Dr. Rainer Frank nimmt Hinweise auf Rechtsverstöße vertraulich entgegen

Die DigitalService GmbH des Bundes steht mit Geschäftsführung und allen Mitarbeitenden für Integrität, Transparenz und offene, direkte Kommunikation und zugleich für Wahrung und Schutz von Rechten. Die DigitalService GmbH des Bundes duldet ausnahmslos keine Korruption, keine sonstigen Erscheinungsformen der Wirtschaftskriminalität und tritt auch sonst jeglicher Form von Rechtsverletzung entschieden entgegen. Die Bestellung einer externen anwaltlichen Ombudsperson ist Bestandteil des Compliance-Management-Systems, mit dem die DigitalService GmbH des Bundes Rechts- und Regelverstöße vermeiden, erkennen und sanktionieren und sich darüber hinaus vor Rechtsverletzungen durch Dritte schützen will.
Aufgaben der Ombudsperson
Als Ombudsperson ist Rechtsanwalt Dr. Frank Ansprechpartner für interne und externe Hinweispersonen, d. h. sowohl Beschäftigte als auch Vertragspartner, die auf vertraulichem Weg Hinweise auf Korruption, wirtschaftskriminelle Handlungen und andere Rechts- und Regelverstöße geben können. Dazu gehören auch persönliche Rechtsverletzungen im beruflichen Umfeld.
Die Ombudsperson und alle Mitarbeiter der Anwaltskanzlei FS-PP Berlin unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht. Die Ombudsperson gibt Informationen nur dann an die Compliance-Funktion bei DigitalService GmbH des Bundes weiter, wenn die Hinweisperson ausdrücklich ihr Einverständnis hierzu erklärt hat. Die Weiterleitung kann anonymisiert erfolgen; die Ombudsperson schützt dann die Identität der Hinweisperson.
Beschäftigten steht die Ombudsperson auch zur Beantwortung von Fragen über richtiges und regelgerechtes Verhalten zur Verfügung, wenn dies vertraulich geschehen soll.
Einzelheiten
Für Personen, die mit Rechtsanwalt Dr. Frank als Ombudsperson Kontakt aufnehmen möchten, sind eine gesonderte Telefonnummer und Mailadresse eingerichtet worden (siehe unten Kontakt). Auch außerhalb der Geschäftszeiten eingehende Hinweise werden zeitnah aufgenommen. Ein persönliches Gespräch mit der Ombudsperson ist nach Terminvereinbarung möglich.
Die Kontaktaufnahme zur Ombudsperson ist für eine noch unentschlossene Hinweisperson risikolos. Er/Sie kann sich auch danach noch entscheiden, dass die Ombudsperson Stillschweigen bewahren oder einen Hinweis nur anonymisiert weitergeben soll.
Hinweispersonen erhalten nicht nur unverzüglich eine Eingangsbestätigung, sondern vor Ablauf von spätestens drei Monaten auch eine inhaltliche Rückmeldung, was auf ihren Hinweis veranlasst wurde und was das Ergebnis ist.
Kontakt
Dr. Rainer Frank
030 318685-933
Bitte informieren Sie sich auch über unsere Datenschutzhinweise zum FS-PP Hinweisgebersystem.