Compliance-Meldestelle für Deutsche Klassenlotterie Berlin
Rechtsanwälte nehmen Hinweise vertraulich entgegen und bearbeiten sie fachlich unabhängig
Die Deutsche Klassenlotterie Berlin – Anstalt des öffentlichen Rechts - vertritt eine klare Position für die unbedingte Einhaltung von Gesetzen und Regeln im geschäftlichen Verkehr und gegen jede Art von Regelverletzung, insbesondere gegen jede Form von Korruption. Die Deutsche Klassenlotterie Berlin hat deshalb ein Compliance Management System. Mit der Realisierung des dazu gehörenden Hinweisgebersystems und weitergehenden Rechtsdienstleistungen zur Erfüllung Anforderungen an eine Compliance-Meldestelle im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes wurde FS-PP Berlin im Rahmen eines anwaltlichen Mandatsvertrages beauftragt.
Aufgaben
Rechtsanwalt Dr. Frank nimmt anwaltsvertraulich Hinweise auf Korruption, wirtschaftskriminelle Handlungen oder auf andere Rechtsverletzungen nach § 2 HinSchG entgegen. Sollte eine Hinweisperson eine weibliche Ansprechpartnerin wünschen, wird ihr Hinweis von Rechtsanwältin Sophia Hoffmeister bearbeitet. Der Meldekanal steht sowohl den Beschäftigten als auch den Vertragspartnern der Deutschen Klassenlotterie Berlin offen, ist jedoch keine allgemeine Beschwerdestelle für Beschäftigte oder Lotto-Spielende.
Nach Eingang eines Hinweises nehmen die Rechtsanwälte eine anwaltsunabhängige Rechtsprüfung vor. Ziel ist die Feststellung oder der Ausschluss eines rechtserheblichen Anfangsverdachts eines Rechts- oder Regelverstoßes. FS-PP Berlin führt das Verfahren entsprechend § 17 HinSchG durch und ergreift oder empfiehlt in Abstimmung mit den zuständigen internen Funktionsträgern die gebotenen Folgemaßnahmen gemäß § 18 HinSchG. Hinweispersonen erhalten binnen 7 Tagen eine Eingangsbestätigung und vor Ablauf von 3 Monaten auch eine inhaltliche Rückmeldung.
FS-PP Berlin handelt anwaltsunabhängig rechtsberatend und nicht im Rahmen einer Delegation oder Auslagerung interner Funktionen. Gerade durch die Konzentration auf die Rechtsanwälten vorbehaltene Aufgabe der Rechtsberatung wird die fachliche und organisatorische Unabhängigkeit sichergestellt, die das Hinweisgeberschutzgesetz als Anforderung an die Meldestelle definiert.
Einzelheiten
Für Personen, die mit den Anwälten von F-PP Berlin Kontakt aufnehmen möchten, sind eine gesonderte Telefonnummer und Mailadresse eingerichtet worden (siehe unten Kontakt). Ein persönliches Gespräch ist nach Terminvereinbarung möglich.
Die Kontaktaufnahme ist für eine noch unentschlossene Hinweisperson risikolos. Sie/er kann sich auch danach noch entscheiden, dass die Rechtsanwälte Stillschweigen bewahren oder einen Hinweis nur anonymisiert weiterverarbeiten soll.
Die Anwälte sind Beauftragte der Deutschen Klassenlotterie Berlin. Sie dürfen niemals einen Rechtsrat erteilen, der den Interessen des Auftraggebers zuwiderläuft. Sie sind aber beauftragt, Hinweispersonen das aufgrund ihrer Informationen einzuleitende unternehmensinterne Verfahren zu erläutern.
Besonders geschützte Kontaktaufnahme über das FS-PP BKMS® System
Hinweispersonen haben auch die Möglichkeit, über das FS-PP BKMS® System Kontakt zu FS-PP Berlin aufzunehmen. Das BKMS® System ist ein bei vielen großen Unternehmen und Organisationen und auch Polizeibehörden erprobtes und eingesetztes internetbasiertes Meldesystem, das in bestmöglicher Weise gesichert ist und die Rückverfolgbarkeit von Meldungen ausschließt.
Hier finden Sie eine genauere Darstellung und den Link zum FS-PP BKMS® System
Das FS-PP BKMS® System gibt Hinweispersonen die Möglichkeit, sich einen geschützten Postkasten einzurichten, über den mit der Ombudsperson sicher kommuniziert werden kann, ohne dass die Hinweisperson ihre Identität preisgeben muss.
Hinweispersonen können sich alternativ an eine externe staatliche Meldestelle nach § 19 f. HinSchG wenden. Informationen zur externen staatlichen Meldestelle finden Sie hier.
Kontakt
Dr. Rainer Frank
Sophia Hoffmeister
0049 30 318 685 933
0049 30 318 685 63 (bis 31.12.2023))