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Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Krankenhäusern
Auswirkungen des LkSG für Krankenhäuser und sonstige Gesundheitseinrichtungen
Am 1. Januar 2023 ist das LkSG, das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, in Kraft getreten. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen, für die Einhaltung von Menschenrechten in globalen Lieferketten Sorge zu tragen, was beispielsweise den Schutz vor Kinderarbeit oder bestimmte Umweltbelange umfasst. Auch Unternehmen im medizinischen Bereich sind davon betroffen.
Abrechnungsbetrug in der podologischen Praxis
Fälle häufen sich
Wird über Betrug im Gesundheitswesen (synonym auch "Abrechnungsbetrug") gesprochen, richten sich die Blicke meist auf die Ärzteschaft. Dass auch Physiotherapeutinnen, Logopäden und sonstigen Heilberuflern ein Abrechnungsfehlverhalten vorgeworfen werden kann und gelegentlich wird, ist weniger bekannt. Strafverfahren wegen Betruges nach § 263 StGB treffen immer häufiger auch Podologinnen und Podologen sowie podologisch Tätige. Im Fokus: die fachliche Leitung der Praxis durch eine dritte Person.
Strafrechtliche Hebammenhaftung
Befunderhebungsfehler und nicht rechtzeitige Alarmierung einer Ärztin
Komplikationen zu Beginn des Lebens, bei der Geburt, können fatale bis letale Auswirkungen haben. In diesem gefahrgeneigten Bereich sind nicht nur Ärztinnen und Ärzte tätig, sondern auch Hebammen und Entbindungspfleger. Verwirklicht sich ein Eingriffsrisiko, kann es nicht nur zu hohen Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen kommen, sondern auch zu Strafverfahren.
Durchsuchung bei Verdacht auf Abrechnungsbetrug
Vorgehen gegen Durchsuchungsbeschlüsse
Wird gegen Ärztinnen und Ärzte wegen Betruges im Gesundheitswesen, sog. Abrechnungsbetruges, ermittelt, drohen Durchsuchungen der Privatwohnung und der Praxisräume. Weil die Eingriffsschwelle, der Anfangsverdacht, relativ niedrig ist, können auch unbescholtene Mediziner bei einem lediglich fahrlässigen Abrechnungsfehlverhalten betroffen sein. Eine Entscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth (12 Qs 24/22) zeigt auf, dass man sich gegen Durchsuchungsmaßnahmen zuweilen früh wehren kann – was sogar zu einem relativ schnellen Ende der Ermittlungen zu führen vermag. Auch den Vorwurf eines groß angelegten Abrechnungsbetruges muss man nicht widerspruchslos hinnehmen.
Neues zur Sterbehilfe
Zur Abgrenzung strafbarer Tötung auf Verlangen und strafloser Beihilfe zum Suizid
Die sog. Sterbehilfe ist rechtlich und gesellschaftlich umstritten in Deutschland. Die rechtlichen Grenzen zwischen legaler und illegaler Sterbehilfe sind hierbei nicht nur für juristische Laien undurchsichtig und wenig trennscharf. Spätestens mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 lassen sich jedoch klare Entkriminalisierungstendenzen erkennen. In jener Entscheidung hatte das Bundesverfassungsgericht die Vorschrift zur geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (§ 217 StGB) für nichtig erklärt. Die Norm ist mit dem Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben nicht vereinbar. In seiner Entscheidung zu § 217 StGB nahm das Verfassungsgericht indes keine Stellung dazu, ob diese Entscheidung auch auf die aktive Sterbehilfe (§ 216 StGB) übertragbar ist.
Hebammen und Strafrecht
Fahrlässige Tötung, Körperverletzung, Abrechnungsbetrug
Hebammen und Entbindungspfleger sind wichtig. Und Hebammen und Entbindungspfleger arbeiten in einem gefahrgeneigten Beruf. Geht etwas schief oder verwirklicht sich „nur“ ein Risiko, drohen hohe Schadensersatz- und Schmerzensgeldklagen – und Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung. Überdies lauern Gefahren auch bei der Abrechnung, Stichwort: Abrechnungsbetrug. Und wenn es ganz schlimm kommt, dann steht sogar die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Hebamme oder Entbindungspfleger auf der Kippe. Das jahrelange Problem um die Berufshaftpflichtversicherungen und die Kosten dafür nimmt sich demgegenüber, wenn es um die Existenz geht, fast (aber auch nur fast) klein aus.
Strafrecht im Rettungsdienst
Patienten retten – und sich selbst
Notärzte, Rettungssanitäter, Rettungshelfer: Sie müssen ad hoc entscheiden, in unübersichtlichen Situationen, zum Teil gegen Widerstände des Patienten oder von außen, etwa von externen Dritten. Falsche oder verspätete Entscheidungen können zu Gesundheitsbeeinträchtigungen bei dem Patienten führen – und zu Strafverfahren gegen die Rettungskräfte selbst. Verfahren dieser Art lassen sich vermeiden, jedenfalls gut verteidigen. Auch hier gilt: Je eher Hilfe in Anspruch genommen wird, desto besser.
Drogen im Krankenhaus
Umgang mit Patienten, Polizisten – und den Drogen
Beides ist problematisch: wenn auf einer Station ungeplant Betäubungsmittel fehlen, wie wenn es auf einmal zu viele sind. Zum Zweiten: Haben Patienten Drogen dabei, stellt sich oft die Frage, wie damit umzugehen ist – und wie mit den Strafverfolgungsbehörden, wenn die Nachfragen haben (was sie meistens haben). Soll man die Drogen bei der Polizei abgeben? Oder aufbewahren? Oder vernichten? Und darf sich eine Krankenhausmitarbeiterin auf ihre Schweigepflicht berufen, wenn Nachfragen kommen? Ein Problemaufriss.
Compliance im Rettungsdienst
Gesetzesnovelle in Bayern – gute Idee bundesweit
Wer Rettungsdienste fahren will, braucht ein CMS, ein Compliance-Management-System. So will es die Bayerische Staatsregierung, deren Novelle des Rettungsdienstgesetzes gerade im Gesetzgebungsverfahren ist. Ab Januar 2025 würde das gelten, und nur in Bayern. Doch: Wer sich erinnert, wie überrascht er im Mai 2018 war, als – trotz zweijähriger Übergangsfrist – plötzlich die DSGVO vor der Tür stand, könnte dieses Mal früher aufstehen wollen und nicht verschlafen. Und: Wer ein CMS nicht nur als „show and shine“ begreift oder als lästige Pflicht, sondern als nachhaltiges Werkzeug für Patientensicherheit, für die Einhaltung von Werten und zur Verhinderung von Zeit- und Kostenfressern, dem kann egal sein, wann und wo eine Pflicht gilt – dann ist Compliance immer und überall eine gute Idee. Zahlreiche (kleine und große) Rettungsdienste (und mittlere auch) haben ein CMS, bereits jetzt. Und wer es richtig anpackt, der hat nicht nur eins, der nutzt es auch.
Abrechnungsbetrug: ambulant oder stationär?
Krankenhausabrechnungen für Notaufnahmen im Fokus
Die Frage, ob eine Behandlung noch ambulant oder schon stationär ist, beschäftigt nicht nur Sozialgerichte, sondern zunehmend auch Staatsanwaltschaften. Vorwurf: Abrechnungsbetrug nach § 263 StGB. Für die Krankenhäuser auf der einen und die Krankenkassen auf der anderen Seite geht es dabei um viel Geld – und für die involvierten Ärztinnen und Ärzte geht es, wenn ein Strafverfahren geführt wird, um Geld- und Freiheitsstrafen.