Arztstrafrecht Medizinstrafrecht
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Gewalt gegen Ärzte und Ärztinnen, Pflegekräfte und Rettungskräfte
Kommunikation, Deeskalation, Hausverbot, Strafanzeige
Übergriffe auf im Gesundheitswesen Tätige nehmen zu: in Rettungsstellen und in Krankenhäusern, auf Rettungswagenbesatzungen, Krankenschwestern und Krankenpfleger, auf Ärztinnen und Ärzte. Strategien dagegen gibt es viele, angefangen von Deeskalationstrainings über bessere Sicherheitsmaßnahmen in den Gesundheitseinrichtungen bis hin: zum Strafrecht. Wie man der Situation (hoffentlich) Herr werden kann.
Abrechnungsbetrug bei partiellen Luftleistungen
Streng formale Betrachtungsweise
Die sog. streng formale Betrachtungsweise, auch sozial-normative Betrachtung genannt, kann dazu führen, dass eine medizinische Leistung lege artis erbracht wird und gleichwohl in Gänze nicht nur nicht abgerechnet werden kann, sondern deren Abrechnung auch in voller Höhe einen Betrugsschaden begründet. Obgleich schon diese Betrachtung sehr streng ist, sind manche Staatsanwaltschaften zuweilen noch strenger. In dem hier besprochenen Fall meinte das OLG Karlsruhe: zu streng. Eine Anklage der Staatsanwaltschaft zum Landgericht wegen eines Betrugsschadens in Höhe von fast 1.200.000,00 € korrigierte das OLG nach unten: Verhandlung vor dem Amtsgericht, Schadenssumme von nur 804,00 €.
Hebammenstrafrecht und der Beginn des Lebens
Vorsatz vs. Fahrlässigkeit | Tötungsdelikt vs. Schwangerschaftsabbruch
Hebammen und Entbindungspfleger arbeiten an dem Beginn des Lebens – in mehrerlei Hinsicht. Zum einen tun sie alles erdenklich Mögliche, um Müttern eine schöne, sichere Geburt zu bescheren und den Neugeborenen den bestmöglichen Start in das Leben zu ermöglichen. Von daher ist es in aller Regel abwegig, wenn ihnen, sollte es zu Komplikationen oder sogar zum Tod des Babys kommen, ein Gericht eine vorsätzliche Tötung unterstellt. Das Landgericht Verden, das sich (wie die Staatsanwaltschaft Verden) schon mehrfach als nicht gerade firm im Medizinstrafrecht gezeigt hat, hat genau das getan: eine Hebamme wegen Totschlags verurteilt. Dieses Urteil hat der Bundesgerichtshof zu Recht aufgehoben. Zum anderen sind Hebammen und Entbindungspfleger aber auch juristisch am Beginn des Lebens tätig, an der Grenze nämlich zwischen Leibesfrucht und Mensch. Auch dazu hat der BGH etwas gesagt, wenn auch weit weniger überzeugend.
CBD im Trend – rechtliche Risiken und Nebenwirkungen
Strafbarkeitsrisiken im Einzelhandel, für Apotheker und Konsumenten
Cannabidiol, kurz CBD, liegt seit Jahren im Trend. Online-Shops, Apotheken, aber auch große Drogerieketten bieten ein reichhaltiges Sortiment an CBD-Produkten – nicht nur das beliebte CBD-Öl, auch Cremes, Kapseln, Tierfutter und sogar Schokolade. Von Konsumenten wird Cannabidiol für seine beruhigende und schmerzlindernde Wirkung bei geringem Nebenwirkungsrisiko geschätzt; Einzelhändler und Apotheker ergreifen die Chance auf Anteile an dem schnell wachsenden Markt. Doch der Umgang damit ist nicht frei von rechtlichen Nebenwirkungen.
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Krankenhäusern
Auswirkungen des LkSG für Krankenhäuser und sonstige Gesundheitseinrichtungen
Am 1. Januar 2023 ist das LkSG, das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, in Kraft getreten. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen, für die Einhaltung von Menschenrechten in globalen Lieferketten Sorge zu tragen, was beispielsweise den Schutz vor Kinderarbeit oder bestimmte Umweltbelange umfasst. Auch Unternehmen im medizinischen Bereich sind davon betroffen.
Abrechnungsbetrug in der podologischen Praxis
Fälle häufen sich
Wird über Betrug im Gesundheitswesen (synonym auch "Abrechnungsbetrug") gesprochen, richten sich die Blicke meist auf die Ärzteschaft. Dass auch Physiotherapeutinnen, Logopäden und sonstigen Heilberuflern ein Abrechnungsfehlverhalten vorgeworfen werden kann und gelegentlich wird, ist weniger bekannt. Strafverfahren wegen Betruges nach § 263 StGB treffen immer häufiger auch Podologinnen und Podologen sowie podologisch Tätige. Im Fokus: die fachliche Leitung der Praxis durch eine dritte Person.
Strafrechtliche Hebammenhaftung
Befunderhebungsfehler und nicht rechtzeitige Alarmierung einer Ärztin
Komplikationen zu Beginn des Lebens, bei der Geburt, können fatale bis letale Auswirkungen haben. In diesem gefahrgeneigten Bereich sind nicht nur Ärztinnen und Ärzte tätig, sondern auch Hebammen und Entbindungspfleger. Verwirklicht sich ein Eingriffsrisiko, kann es nicht nur zu hohen Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen kommen, sondern auch zu Strafverfahren.
Durchsuchung bei Verdacht auf Abrechnungsbetrug
Vorgehen gegen Durchsuchungsbeschlüsse
Wird gegen Ärztinnen und Ärzte wegen Betruges im Gesundheitswesen, sog. Abrechnungsbetruges, ermittelt, drohen Durchsuchungen der Privatwohnung und der Praxisräume. Weil die Eingriffsschwelle, der Anfangsverdacht, relativ niedrig ist, können auch unbescholtene Mediziner bei einem lediglich fahrlässigen Abrechnungsfehlverhalten betroffen sein. Eine Entscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth (12 Qs 24/22) zeigt auf, dass man sich gegen Durchsuchungsmaßnahmen zuweilen früh wehren kann – was sogar zu einem relativ schnellen Ende der Ermittlungen zu führen vermag. Auch den Vorwurf eines groß angelegten Abrechnungsbetruges muss man nicht widerspruchslos hinnehmen.
Neues zur Sterbehilfe
Zur Abgrenzung strafbarer Tötung auf Verlangen und strafloser Beihilfe zum Suizid
Die sog. Sterbehilfe ist rechtlich und gesellschaftlich umstritten in Deutschland. Die rechtlichen Grenzen zwischen legaler und illegaler Sterbehilfe sind hierbei nicht nur für juristische Laien undurchsichtig und wenig trennscharf. Spätestens mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 lassen sich jedoch klare Entkriminalisierungstendenzen erkennen. In jener Entscheidung hatte das Bundesverfassungsgericht die Vorschrift zur geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (§ 217 StGB) für nichtig erklärt. Die Norm ist mit dem Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben nicht vereinbar. In seiner Entscheidung zu § 217 StGB nahm das Verfassungsgericht indes keine Stellung dazu, ob diese Entscheidung auch auf die aktive Sterbehilfe (§ 216 StGB) übertragbar ist.
Hebammen und Strafrecht
Fahrlässige Tötung, Körperverletzung, Abrechnungsbetrug
Hebammen und Entbindungspfleger sind wichtig. Und Hebammen und Entbindungspfleger arbeiten in einem gefahrgeneigten Beruf. Geht etwas schief oder verwirklicht sich „nur“ ein Risiko, drohen hohe Schadensersatz- und Schmerzensgeldklagen – und Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung. Überdies lauern Gefahren auch bei der Abrechnung, Stichwort: Abrechnungsbetrug. Und wenn es ganz schlimm kommt, dann steht sogar die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Hebamme oder Entbindungspfleger auf der Kippe. Das jahrelange Problem um die Berufshaftpflichtversicherungen und die Kosten dafür nimmt sich demgegenüber, wenn es um die Existenz geht, fast (aber auch nur fast) klein aus.