Rechtsanwalt Dr. André Fredrich berät und vertritt Unternehmen und Einzelpersonen in allen Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts. Besondere Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Wettbewerbs- und Korruptionsstrafrecht einschließlich kartellrechtlicher Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie im Medizinstrafrecht.

Auf dem Gebiet des Kartellrechts verfügt André Fredrich über besondere Kenntnisse. Er gewährleistet eine umfassende Beratung und Verteidigung insbesondere an den Schnittstellen zwischen Kartell- und Strafrecht.

Sein Studium der Rechtswissenschaften absolvierte André Fredrich an der Universität zu Köln mit kartellrechtlichem Schwerpunkt. Dort wurde er zudem mit einer Arbeit zur kartellrechtlichen Vorteilsabschöpfung promoviert. Während der Promotion war André Fredrich als wissenschaftlicher Mitarbeiter in führenden Wirtschaftskanzleien unter anderem in den Bereichen des Kartell- und Wirtschaftsstrafrechts tätig.

Sein Referendariat am Oberlandesgericht Köln umfasste Stationen bei der Staatsanwaltschaft Aachen im Dezernat für organisierte Kriminalität, bei einer auf Strafrecht spezialisierten Anwaltskanzlei sowie bei der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) in Namibia im Bereich der wirtschaftlichen Entwicklungsförderung.

Vor seinem Einstieg bei FS-PP Berlin war André Fredrich als Rechtsanwalt für eine renommierte Strafrechtsboutique in Köln tätig.

Rechtsanwalt Fredrich spricht Deutsch und Englisch.

Mitgliedschaften: Wirtschaftsstrafrechtliche Vereinigung e.V. (WisteV), Studienvereinigung Kartellrecht e.V. und 1. Fußball-Club Köln 01/07 e.V.