Arztstrafrecht Medizinstrafrecht
News
Paxlovid-Urteil des LG Nürnberg-Fürth: Untreue und Arzneimittelstrafrecht im Apothekenbetrieb
Sondervertriebssystem für Paxlovid begründet besondere Pflichten
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat mit Urteil vom 8. Januar 2026 (Aktenzeichen 12 KLs 46 Js 10361/25) die strafrechtlichen Grenzen für den Umgang mit staatlich beschafften Arzneimitteln konkretisiert. Im Mittelpunkt der Entscheidung steht nicht ein klassischer Abrechnungsbetrug gegenüber Krankenkassen, sondern die Frage, ob eine Apothekerin durch den zweckwidrigen Weiterverkauf von Paxlovid den Tatbestand der Untreue verwirklicht hat. Das Urteil ist deshalb für das Apothekerstrafrecht von besonderer Bedeutung: Es zeigt, dass aus speziellen Vertriebsregelungen eigenständige strafrechtliche Pflichten entstehen können.
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LG Aachen: Berufsbetreuer wegen Totschlags durch Unterlassen verurteilt – lebenslanges Berufsverbot
Garantenpflicht des Berufsbetreuers bei akuter Suizidgefahr
Das Landgericht Aachen hat am 11. März 2026 einen Berufsbetreuer wegen Totschlags durch Unterlassen in mittelbarer Täterschaft zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt (Aktenzeichen: 52 Ks 401 Js 384/25 – 22/25). Nach den Feststellungen des Gerichts hatte er eine als Suizidankündigung verstandene Nachricht nicht an die behandelnde Klinik weitergegeben und dadurch die Entlassungsentscheidung beeinflusst. Zusätzlich wurde ihm die Tätigkeit als gesetzlicher Betreuer lebenslang untersagt.
Das Urteil ist für das Betreuungs- und Gesundheitswesen von Bedeutung, darf aber nicht pauschal verkürzt werden. Nicht jede fehlerhafte Entscheidung, unvollständige Kommunikation oder unzureichende Reaktion auf eine Krisenäußerung begründet zugleich eine strafrechtlich zu ahndende Handlung. Entscheidend sind vielmehr konkrete Feststellungen zur Garantenstellung, zur Erkennbarkeit und Aktualität der Gefahr, zur hypothetischen Kausalität, zum Vorsatz sowie zur fehlenden Freiverantwortlichkeit der Selbsttötung und zur Tatherrschaft.
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Behandlungsfehlervorwürfe gegen Ärzte
Was die aktuelle Statistik des Medizinischen Dienstes wirklich zeigt
Kaum eine berufliche Situation belastet Ärzte und Ärztinnen so stark wie der Vorwurf, bei der Behandlung eines Patienten einen Fehler begangen zu haben. Die am 20. August 2026 vorgestellte Jahresstatistik des Medizinischen Dienstes zur Begutachtung von Behandlungsfehlern im Jahr 2025 lässt sich auf den ersten Blick schnell so lesen, als bestätige sie ein flächendeckendes Versagen in der medizinischen Versorgung. Ein genauerer Blick auf die Zahlen zeigt jedoch ein differenzierteres Bild, das gerade für Ärztinnen und Ärzte von Bedeutung ist, wenn sie selbst mit einem Behandlungsfehlervorwurf oder einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren konfrontiert werden.
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Verius-Fonds und Strafrecht
Welche Risiken bestehen für Anlageentscheider, Fondsanbieter und Berater?
Kassenärztliche Vereinigungen und Krankenkassen haben erhebliche Summen in die Verius-Immobilienfonds angelegt. Nach der aktuellen Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/7880) entfallen auf elf bundesunmittelbare Krankenkassen rund 200 Millionen Euro in den Inhaberschuldverschreibungen Verius II und Verius III. Ob und in welchem Umfang diese Beträge zurückgeführt werden können, ist derzeit erheblich infrage gestellt.
Neben zivilrechtlichen Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt stellt sich deshalb die Frage, welche strafrechtlichen Risiken für Anlageentscheider, Fondsanbieter und beratende Wirtschaftsprüfer bestehen.
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BGH-Urteil 3 StR 110/26 zum Abrechnungsbetrug: zahnärztliche Kooperationsmodelle (nicht) „in freier Praxis“
Zugleich zur Grenze der Scheinselbstständigkeit i. S. v. § 266a StGB
Mit Urteil vom 9. Juli 2026 (Az. 3 StR 110/26) hat der Bundesgerichtshof zentrale Fragen des Abrechnungsbetrugs im Gesundheitswesen und des Vorenthaltens von Arbeitsentgelt im Kontext zahnärztlicher Kooperationsmodelle präzisiert. Die Entscheidung akzentuiert insbesondere die Grenze zwischen selbstständiger Tätigkeit „in freier Praxis“ und sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung – mit erheblichen Konsequenzen für Praxisbetreiber, Zahnärzte und medizinische Versorgungsstrukturen sowie die strafrechtliche Bewertung von Kooperationsmodellen im Medizin- und Wirtschaftsstrafrecht.
Abrechnungsbetrug in der Pflege: Anlass und aktuelle Entwicklung
Strafrechtliche Risiken und Verteidigungsperspektiven beim Vorwurf des Pflegebetrugs
Die AOK Hessen verzeichnet, so ein aktueller dpa-Bericht von Juli 2026, für 2024/2025 so viele Hinweise auf Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen wie nie zuvor: 1.232 Verdachtsmeldungen, ein Plus von rund zehn Prozent gegenüber dem vorherigen Zwei-Jahres-Zeitraum. Besonders betroffen, so der Tätigkeitsbericht der AOK-internen Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen, sind die häusliche Krankenpflege und die Pflegeversicherung. Häufig geht es um Luftleistungen, Doppelabrechnungen, um Urkundenfälschungen, etwa bei Rezepten oder Leistungsnachweisen. Und regelmäßig wird aus solchen internen Verdachtsfällen ein Strafverfahren.
VGH Hessen begrenzt Rückforderungen gegen Corona-Testzentren
VGH Hessen begrenzt Rückforderungen gegen Corona-Testzentren
Die Aufarbeitung von Fällen vermentlicher Überzahlungen von Coronateststellenbetreibern läuft: verwaltungsrechtlicher Art im Sinne von Rückforderungen, aber auch in Gestalt von Strafverfahren wegen Abrechnungsbetrugs. Wer sich gegen den Vorwurf des Betrugs (§ 263 StGB) zu erwehren hat, kommt dabei nicht umhin, auch tatsächlich beide Rechtsgebiete im Blick zu behalten. Denn das Strafrecht rekurriert streng formal auf die Einhaltung von (hier öffentlich-rechtlich konstituierten) Abrechnungsregeln – und insofern vermag eine Entscheidung wie die des VGH Hessen Verteidigungsbemühungen argumentativ gut zu unterstützen.
Erweiterte Pflichten für Krankenhäuser bei der Entlassung und Nachsorge
Wegweisendes Urteil des BGH zum Entlassmanagement
Das BGH hat mit seinem Urteil vom 4. Juni 2024 (Az. VI ZR 108/23) eine bedeutende Entscheidung im Arzthaftungsrecht und mittelbar auch für das Arztstrafrecht getroffen, die weitreichende Konsequenzen für Krankenhäuser und deren Entlassmanagement hat. Auf den ersten Blick behandelt die Entscheidung mit der Abgrenzung zwischen einem Befunderhebungsfehler und einem Fehler der therapeutischen Information juristische Feinheiten. Doch: Damit einher geht eine für die Praxis entscheidende Ausweitung von Organisationspflichten. Krankenhäuser sind hiernach nicht mehr ausschließlich Behandler, sondern zunehmend auch Koordinatoren der Patientenversorgung – mit einer fortbestehenden Sorgfaltspflicht bis zur sicheren Überleitung in die weitere Versorgung.
Ambulante Anästhesie und Strafrecht
Oder: die Irrungen des BGHs zu Aufklärung und Arbeitsteilung
Die Aufklärung des Patienten sowie die Organisation der ärztlichen Arbeitsteilung prägen das Geschehen im medizinischen Alltag. Wenn sich der Bundesgerichtshof in einer einzigen Entscheidung zu beiden Aspekten äußert, erscheint die Relevanz des Urteils für die Ärzteschaft auf den ersten Blick hoch. Der sog. Hamburger Anästhesistenfall und das dazu ergangene höchstrichterliche Urteil mögen deshalb gewisse Maßstäbe setzen: für die künftige Rechtsprechung ebenso wie die medizinische Praxis. Gleichwohl bietet die Begründung aber auch Anlass zur Kritik. Somit erscheint diesbezüglich nicht alles in Stein gemeißelt, sodass mit einer guten Verteidigung auch künftig vorhandene Spielräume genutzt werden können sollten.
BGH zum Abrechnungsbetrug von Corona-Testzentren
Hohe Strafen für fehlerhafte Abrechnungen
Während der Corona-Pandemie waren abertausende tägliche Testabstriche das Rückgrat der staatlichen Covid-19-Politik. Auch private Akteure konnten sich im Rahmen sog. Bürgertests daran beteiligen. Mit zunehmendem zeitlichem Abstand zur Pandemie rücken diese Bürgertests in den Fokus der Staatsanwaltschaften und der Gerichte. Der Bundesgerichtshof hat nun eine erste richtungsweisende Entscheidung getroffen. Kurzfassung: Schon unsauber dokumentierte Abstriche können zu Abstrichen bei der Vergütung führen – und letztlich zu hohen Strafen.