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BGH-Urteil 3 StR 110/26 zum Abrechnungsbetrug: zahnärztliche Kooperationsmodelle (nicht) „in freier Praxis“
Zugleich zur Grenze der Scheinselbstständigkeit i. S. v. § 266a StGB
Mit Urteil vom 9. Juli 2026 (Az. 3 StR 110/26) hat der Bundesgerichtshof zentrale Fragen des Abrechnungsbetrugs im Gesundheitswesen und des Vorenthaltens von Arbeitsentgelt im Kontext zahnärztlicher Kooperationsmodelle präzisiert. Die Entscheidung akzentuiert insbesondere die Grenze zwischen selbstständiger Tätigkeit „in freier Praxis“ und sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung – mit erheblichen Konsequenzen für Praxisbetreiber, Zahnärzte und medizinische Versorgungsstrukturen sowie die strafrechtliche Bewertung von Kooperationsmodellen im Medizin- und Wirtschaftsstrafrecht.
Abrechnungsbetrug in der Pflege: Anlass und aktuelle Entwicklung
Strafrechtliche Risiken und Verteidigungsperspektiven beim Vorwurf des Pflegebetrugs
Die AOK Hessen verzeichnet, so ein aktueller dpa-Bericht von Juli 2026, für 2024/2025 so viele Hinweise auf Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen wie nie zuvor: 1.232 Verdachtsmeldungen, ein Plus von rund zehn Prozent gegenüber dem vorherigen Zwei-Jahres-Zeitraum. Besonders betroffen, so der Tätigkeitsbericht der AOK-internen Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen, sind die häusliche Krankenpflege und die Pflegeversicherung. Häufig geht es um Luftleistungen, Doppelabrechnungen, um Urkundenfälschungen, etwa bei Rezepten oder Leistungsnachweisen. Und regelmäßig wird aus solchen internen Verdachtsfällen ein Strafverfahren.
VGH Hessen begrenzt Rückforderungen gegen Corona-Testzentren
VGH Hessen begrenzt Rückforderungen gegen Corona-Testzentren
Die Aufarbeitung von Fällen vermentlicher Überzahlungen von Coronateststellenbetreibern läuft: verwaltungsrechtlicher Art im Sinne von Rückforderungen, aber auch in Gestalt von Strafverfahren wegen Abrechnungsbetrugs. Wer sich gegen den Vorwurf des Betrugs (§ 263 StGB) zu erwehren hat, kommt dabei nicht umhin, auch tatsächlich beide Rechtsgebiete im Blick zu behalten. Denn das Strafrecht rekurriert streng formal auf die Einhaltung von (hier öffentlich-rechtlich konstituierten) Abrechnungsregeln – und insofern vermag eine Entscheidung wie die des VGH Hessen Verteidigungsbemühungen argumentativ gut zu unterstützen.
Erweiterte Pflichten für Krankenhäuser bei der Entlassung und Nachsorge
Wegweisendes Urteil des BGH zum Entlassmanagement
Das BGH hat mit seinem Urteil vom 4. Juni 2024 (Az. VI ZR 108/23) eine bedeutende Entscheidung im Arzthaftungsrecht und mittelbar auch für das Arztstrafrecht getroffen, die weitreichende Konsequenzen für Krankenhäuser und deren Entlassmanagement hat. Auf den ersten Blick behandelt die Entscheidung mit der Abgrenzung zwischen einem Befunderhebungsfehler und einem Fehler der therapeutischen Information juristische Feinheiten. Doch: Damit einher geht eine für die Praxis entscheidende Ausweitung von Organisationspflichten. Krankenhäuser sind hiernach nicht mehr ausschließlich Behandler, sondern zunehmend auch Koordinatoren der Patientenversorgung – mit einer fortbestehenden Sorgfaltspflicht bis zur sicheren Überleitung in die weitere Versorgung.
Ambulante Anästhesie und Strafrecht
Oder: die Irrungen des BGHs zu Aufklärung und Arbeitsteilung
Die Aufklärung des Patienten sowie die Organisation der ärztlichen Arbeitsteilung prägen das Geschehen im medizinischen Alltag. Wenn sich der Bundesgerichtshof in einer einzigen Entscheidung zu beiden Aspekten äußert, erscheint die Relevanz des Urteils für die Ärzteschaft auf den ersten Blick hoch. Der sog. Hamburger Anästhesistenfall und das dazu ergangene höchstrichterliche Urteil mögen deshalb gewisse Maßstäbe setzen: für die künftige Rechtsprechung ebenso wie die medizinische Praxis. Gleichwohl bietet die Begründung aber auch Anlass zur Kritik. Somit erscheint diesbezüglich nicht alles in Stein gemeißelt, sodass mit einer guten Verteidigung auch künftig vorhandene Spielräume genutzt werden können sollten.
BGH zum Abrechnungsbetrug von Corona-Testzentren
Hohe Strafen für fehlerhafte Abrechnungen
Während der Corona-Pandemie waren abertausende tägliche Testabstriche das Rückgrat der staatlichen Covid-19-Politik. Auch private Akteure konnten sich im Rahmen sog. Bürgertests daran beteiligen. Mit zunehmendem zeitlichem Abstand zur Pandemie rücken diese Bürgertests in den Fokus der Staatsanwaltschaften und der Gerichte. Der Bundesgerichtshof hat nun eine erste richtungsweisende Entscheidung getroffen. Kurzfassung: Schon unsauber dokumentierte Abstriche können zu Abstrichen bei der Vergütung führen – und letztlich zu hohen Strafen.
Gewalt gegen Ärzte und Ärztinnen, Pflegekräfte und Rettungskräfte
Kommunikation, Deeskalation, Hausverbot, Strafanzeige
Übergriffe auf im Gesundheitswesen Tätige nehmen zu: in Rettungsstellen und in Krankenhäusern, auf Rettungswagenbesatzungen, Krankenschwestern und Krankenpfleger, auf Ärztinnen und Ärzte. Strategien dagegen gibt es viele, angefangen von Deeskalationstrainings über bessere Sicherheitsmaßnahmen in den Gesundheitseinrichtungen bis hin: zum Strafrecht. Wie man der Situation (hoffentlich) Herr werden kann.
Abrechnungsbetrug bei partiellen Luftleistungen
Streng formale Betrachtungsweise
Die sog. streng formale Betrachtungsweise, auch sozial-normative Betrachtung genannt, kann dazu führen, dass eine medizinische Leistung lege artis erbracht wird und gleichwohl in Gänze nicht nur nicht abgerechnet werden kann, sondern deren Abrechnung auch in voller Höhe einen Betrugsschaden begründet. Obgleich schon diese Betrachtung sehr streng ist, sind manche Staatsanwaltschaften zuweilen noch strenger. In dem hier besprochenen Fall meinte das OLG Karlsruhe: zu streng. Eine Anklage der Staatsanwaltschaft zum Landgericht wegen eines Betrugsschadens in Höhe von fast 1.200.000,00 € korrigierte das OLG nach unten: Verhandlung vor dem Amtsgericht, Schadenssumme von nur 804,00 €.
Hebammenstrafrecht und der Beginn des Lebens
Vorsatz vs. Fahrlässigkeit | Tötungsdelikt vs. Schwangerschaftsabbruch
Hebammen und Entbindungspfleger arbeiten an dem Beginn des Lebens – in mehrerlei Hinsicht. Zum einen tun sie alles erdenklich Mögliche, um Müttern eine schöne, sichere Geburt zu bescheren und den Neugeborenen den bestmöglichen Start in das Leben zu ermöglichen. Von daher ist es in aller Regel abwegig, wenn ihnen, sollte es zu Komplikationen oder sogar zum Tod des Babys kommen, ein Gericht eine vorsätzliche Tötung unterstellt. Das Landgericht Verden, das sich (wie die Staatsanwaltschaft Verden) schon mehrfach als nicht gerade firm im Medizinstrafrecht gezeigt hat, hat genau das getan: eine Hebamme wegen Totschlags verurteilt. Dieses Urteil hat der Bundesgerichtshof zu Recht aufgehoben. Zum anderen sind Hebammen und Entbindungspfleger aber auch juristisch am Beginn des Lebens tätig, an der Grenze nämlich zwischen Leibesfrucht und Mensch. Auch dazu hat der BGH etwas gesagt, wenn auch weit weniger überzeugend.
CBD im Trend – rechtliche Risiken und Nebenwirkungen
Strafbarkeitsrisiken im Einzelhandel, für Apotheker und Konsumenten
Cannabidiol, kurz CBD, liegt seit Jahren im Trend. Online-Shops, Apotheken, aber auch große Drogerieketten bieten ein reichhaltiges Sortiment an CBD-Produkten – nicht nur das beliebte CBD-Öl, auch Cremes, Kapseln, Tierfutter und sogar Schokolade. Von Konsumenten wird Cannabidiol für seine beruhigende und schmerzlindernde Wirkung bei geringem Nebenwirkungsrisiko geschätzt; Einzelhändler und Apotheker ergreifen die Chance auf Anteile an dem schnell wachsenden Markt. Doch der Umgang damit ist nicht frei von rechtlichen Nebenwirkungen.