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Strafrecht im Rettungsdienst
Patienten retten – und sich selbst
Notärzte, Rettungssanitäter, Rettungshelfer: Sie müssen ad hoc entscheiden, in unübersichtlichen Situationen, zum Teil gegen Widerstände des Patienten oder von außen, etwa von externen Dritten. Falsche oder verspätete Entscheidungen können zu Gesundheitsbeeinträchtigungen bei dem Patienten führen – und zu Strafverfahren gegen die Rettungskräfte selbst. Verfahren dieser Art lassen sich vermeiden, jedenfalls gut verteidigen. Auch hier gilt: Je eher Hilfe in Anspruch genommen wird, desto besser.
Drogen im Krankenhaus
Umgang mit Patienten, Polizisten – und den Drogen
Beides ist problematisch: wenn auf einer Station ungeplant Betäubungsmittel fehlen, wie wenn es auf einmal zu viele sind. Zum Zweiten: Haben Patienten Drogen dabei, stellt sich oft die Frage, wie damit umzugehen ist – und wie mit den Strafverfolgungsbehörden, wenn die Nachfragen haben (was sie meistens haben). Soll man die Drogen bei der Polizei abgeben? Oder aufbewahren? Oder vernichten? Und darf sich eine Krankenhausmitarbeiterin auf ihre Schweigepflicht berufen, wenn Nachfragen kommen? Ein Problemaufriss.
Compliance im Rettungsdienst
Gesetzesnovelle in Bayern – gute Idee bundesweit
Wer Rettungsdienste fahren will, braucht ein CMS, ein Compliance-Management-System. So will es die Bayerische Staatsregierung, deren Novelle des Rettungsdienstgesetzes gerade im Gesetzgebungsverfahren ist. Ab Januar 2025 würde das gelten, und nur in Bayern. Doch: Wer sich erinnert, wie überrascht er im Mai 2018 war, als – trotz zweijähriger Übergangsfrist – plötzlich die DSGVO vor der Tür stand, könnte dieses Mal früher aufstehen wollen und nicht verschlafen. Und: Wer ein CMS nicht nur als „show and shine“ begreift oder als lästige Pflicht, sondern als nachhaltiges Werkzeug für Patientensicherheit, für die Einhaltung von Werten und zur Verhinderung von Zeit- und Kostenfressern, dem kann egal sein, wann und wo eine Pflicht gilt – dann ist Compliance immer und überall eine gute Idee. Zahlreiche (kleine und große) Rettungsdienste (und mittlere auch) haben ein CMS, bereits jetzt. Und wer es richtig anpackt, der hat nicht nur eins, der nutzt es auch.
Abrechnungsbetrug: ambulant oder stationär?
Krankenhausabrechnungen für Notaufnahmen im Fokus
Die Frage, ob eine Behandlung noch ambulant oder schon stationär ist, beschäftigt nicht nur Sozialgerichte, sondern zunehmend auch Staatsanwaltschaften. Vorwurf: Abrechnungsbetrug nach § 263 StGB. Für die Krankenhäuser auf der einen und die Krankenkassen auf der anderen Seite geht es dabei um viel Geld – und für die involvierten Ärztinnen und Ärzte geht es, wenn ein Strafverfahren geführt wird, um Geld- und Freiheitsstrafen.
Ein Fehler – mehrere Verfahren
Warum ein Unglück manchmal nicht allein kommt und wieso trotzdem alles gut werden kann
Wer im Gesundheitswesen arbeitet, ob auf ärztlicher oder pflegerischer oder Rettungsdienstseite, wähnt sich oft mit einem Bein im Gefängnis. Stimmt nicht. Gleichwohl kann ein Fehler viele Folgen haben. Welche, erklärt Dr. Sebastian T. Vogel im Deutschen Ärzteblatt (Dtsch Arztebl 2022; 119(9): A-396 / B-324) – und hier.
Abrechnungsbetrug um Freihaltepauschalen
Strafanzeigen und Ermittlungsverfahren gegen Krankenhausverantwortliche
Kliniken und Krankenhäuser, die während der Covid-19-Pandemie Betten freihielten, konnten dafür u. U. Ausgleichszahlungen beantragen. Was gedacht war, um angesichts sonst geringer Behandlungskapazitäten Anreize dafür zu schaffen, freie Betten für mit Corona infizierte Patienten vorzuhalten (und sie nicht anderweitig etwa für Elektiveingriffe zu belegen), soll für manche Kliniken zu einer Quelle für zusätzliche Gewinne geworden sein. Strafrechtliche Ermittlungsverfahren hierzu werden bereits geführt – und das Ganze könnte sich zu einer neuen Welle von Abrechnungsbetrugsverfahren entwickeln.
Strafverfahren nach erfolgloser Corona-Behandlung
Bundesweit Todesermittlungsverfahren und Strafverfahren gegen Ärztinnen und Ärzte
Ein Behandlungsabbruch ist für Angehörige oftmals eine schwere Entscheidung. Gehen die Meinungen darüber, ob die Behandlung fortzusetzen ist, zwischen Ärzten und Angehörigen auseinander, wird daraus nicht selten eine juristische Entscheidung. Zuweilen rückt dabei auch das Strafrecht auf den Plan. Das Gleiche gilt, wenn ein Patient stirbt und Angehörige der Meinung sind, es sei nicht alles getan worden, um den Patienten zu retten. Nicht immer werden dann nur Todesermittlungsverfahren gegen Unbekannt geführt. Mitunter richtet sich das Strafverfahren auch gegen die behandelnden Ärztinnen und Ärzte direkt.
Beraterverträge, Essenseinladungen – Korruption?
Zur Abgrenzung von Kooperation und Korruption
Pharma- und Medizinprodukteunternehmen dürfen mit klinisch tätigen Ärzten und Ärztinnen Beraterverträge schließen. Unter Umständen. Unter bestimmten Umständen aber auch nicht. Dann können Vortragsreisen, Essenseinladungen, passives Fortbildungssponsoring schnell zur Gefahr werden – zur Gefahr, dass ein Strafverfahren eingeleitet wird. FS-PP Berlin hat einen CEO eines Medizinprodukteunternehmens erfolgreich gegen den Vorwurf der Korruption im Gesundheitswesen verteidigt. Sowohl im Vorfeld als auch im Verteidigungsfalle kann man viel richtig machen – und viel falsch.
BSG bejaht Sozialversicherungspflicht von Honorar-Notärzten (B 12 R 10/20 R)
Verteidigungsmöglichkeiten frühzeitig erkennen und nutzen
Das Bundessozialgericht hat am 19. Oktober 2021 entschieden, dass Ärztinnen und Ärzte, die im Nebenjob als Notärztin bzw. Notarzt im Rettungsdienst auf Honorarbasis tätig sind, insoweit in aller Regel als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte zu qualifizieren sind. Das hat sozialrechtliche und u. U. auch strafrechtliche Folgen.
Arzt, angeklagt – was nun?
Anklagen gegen Ärzte und Ärztinnen als Beginn der Verteidigung
Wer als Ärztin oder Arzt, Zahnarzt oder Notärztin eine Anklage oder einen Strafbefehl erhält, wähnt sich oft am Ende – oder am Anfang eines langen Verfahrens. Geht die Verteidigung dann aber erst los, weil erstmals ein Strafverteidiger involviert wird, kann damit tatsächlich der Anfang vom Ende, des Verfahrensendes nämlich, eingeläutet werden. Denn auch das Zwischenverfahren, der Teil zwischen Anklageerhebung oder Erlass eines Strafbefehls auf der einen und Hauptverhandlung auf der anderen Seite, kann erfolgreich genutzt werden – und eine Hauptverhandlung vermieden.