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Ein Fehler – mehrere Verfahren
Warum ein Unglück manchmal nicht allein kommt und wieso trotzdem alles gut werden kann
Wer im Gesundheitswesen arbeitet, ob auf ärztlicher oder pflegerischer oder Rettungsdienstseite, wähnt sich oft mit einem Bein im Gefängnis. Stimmt nicht. Gleichwohl kann ein Fehler viele Folgen haben. Welche, erklärt Dr. Sebastian T. Vogel im Deutschen Ärzteblatt (Dtsch Arztebl 2022; 119(9): A-396 / B-324) – und hier.
Abrechnungsbetrug um Freihaltepauschalen
Strafanzeigen und Ermittlungsverfahren gegen Krankenhausverantwortliche
Kliniken und Krankenhäuser, die während der Covid-19-Pandemie Betten freihielten, konnten dafür u. U. Ausgleichszahlungen beantragen. Was gedacht war, um angesichts sonst geringer Behandlungskapazitäten Anreize dafür zu schaffen, freie Betten für mit Corona infizierte Patienten vorzuhalten (und sie nicht anderweitig etwa für Elektiveingriffe zu belegen), soll für manche Kliniken zu einer Quelle für zusätzliche Gewinne geworden sein. Strafrechtliche Ermittlungsverfahren hierzu werden bereits geführt – und das Ganze könnte sich zu einer neuen Welle von Abrechnungsbetrugsverfahren entwickeln.
Strafverfahren nach erfolgloser Corona-Behandlung
Bundesweit Todesermittlungsverfahren und Strafverfahren gegen Ärztinnen und Ärzte
Ein Behandlungsabbruch ist für Angehörige oftmals eine schwere Entscheidung. Gehen die Meinungen darüber, ob die Behandlung fortzusetzen ist, zwischen Ärzten und Angehörigen auseinander, wird daraus nicht selten eine juristische Entscheidung. Zuweilen rückt dabei auch das Strafrecht auf den Plan. Das Gleiche gilt, wenn ein Patient stirbt und Angehörige der Meinung sind, es sei nicht alles getan worden, um den Patienten zu retten. Nicht immer werden dann nur Todesermittlungsverfahren gegen Unbekannt geführt. Mitunter richtet sich das Strafverfahren auch gegen die behandelnden Ärztinnen und Ärzte direkt.
Beraterverträge, Essenseinladungen – Korruption?
Zur Abgrenzung von Kooperation und Korruption
Pharma- und Medizinprodukteunternehmen dürfen mit klinisch tätigen Ärzten und Ärztinnen Beraterverträge schließen. Unter Umständen. Unter bestimmten Umständen aber auch nicht. Dann können Vortragsreisen, Essenseinladungen, passives Fortbildungssponsoring schnell zur Gefahr werden – zur Gefahr, dass ein Strafverfahren eingeleitet wird. FS-PP Berlin hat einen CEO eines Medizinprodukteunternehmens erfolgreich gegen den Vorwurf der Korruption im Gesundheitswesen verteidigt. Sowohl im Vorfeld als auch im Verteidigungsfalle kann man viel richtig machen – und viel falsch.
BSG bejaht Sozialversicherungspflicht von Honorar-Notärzten (B 12 R 10/20 R)
Verteidigungsmöglichkeiten frühzeitig erkennen und nutzen
Das Bundessozialgericht hat am 19. Oktober 2021 entschieden, dass Ärztinnen und Ärzte, die im Nebenjob als Notärztin bzw. Notarzt im Rettungsdienst auf Honorarbasis tätig sind, insoweit in aller Regel als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte zu qualifizieren sind. Das hat sozialrechtliche und u. U. auch strafrechtliche Folgen.
Arzt, angeklagt – was nun?
Anklagen gegen Ärzte und Ärztinnen als Beginn der Verteidigung
Wer als Ärztin oder Arzt, Zahnarzt oder Notärztin eine Anklage oder einen Strafbefehl erhält, wähnt sich oft am Ende – oder am Anfang eines langen Verfahrens. Geht die Verteidigung dann aber erst los, weil erstmals ein Strafverteidiger involviert wird, kann damit tatsächlich der Anfang vom Ende, des Verfahrensendes nämlich, eingeläutet werden. Denn auch das Zwischenverfahren, der Teil zwischen Anklageerhebung oder Erlass eines Strafbefehls auf der einen und Hauptverhandlung auf der anderen Seite, kann erfolgreich genutzt werden – und eine Hauptverhandlung vermieden.
Betrugsverdacht bei Corona-Testzentren
Durchsuchungen und Ermittlungsverfahren gegen Betreiber von Testcentern
Betreiber von Corona-Testzentren hatten zuletzt häufiger Besuch vom LKA, dem Landeskriminalamt: wegen vermeintlich falscher Abrechnungen von SARS-CoV-2-Tests und -Testkits. Der Vorwurf des versuchten Betruges oder des vollendeten Betruges nach § 263 StGB in Gestalt des Abrechnungsbetruges wurde dabei unterschiedlich begründet, doch immer waren Implausibilitäten in Abrechnungs- oder Meldezahlen die Ursache der Durchsuchung. Wer Pech hatte, bedarf der Verteidigung. Wer Glück hatte, sollte diese konzertierte Durchsuchungsaktion als Anlass nehmen, das eigene Melde- und Abrechnungswesen auf den Prüfstand zu stellen.
Legal Highs – illegales Zeug?
Zur Rechtslage bei als Badesalz & Co. deklarierten Highmachern
Was vermeintlich harmlos „Legal High“ heißt, hat zwei Zwecke: high machen, und den Anschein des Legalen erwecken. Nur weil „legal“ draufsteht, steckt aber noch lange nicht Legales drin. Kräutermischungen, Badesalze, Räuchermischungen, Reiniger & Co., auch bekannt als Herbal Highs, sind abseits der Gesundheitsgefahren auch (straf-)rechtlich riskant, denn sie können Ermittlungsverfahren nach sich ziehen und zu Geld- und Freiheitsstrafen führen.
Patientenaufklärung über Gesundheitsprobleme des Arztes
Urteil des Landgerichts Kempten: Ergebnis und Begründung indiskutabel
Das LG Kempten hat in einem Urteil vom 8. Oktober 2020 (Aktenzeichen: 3 Ns 111 Js 10508/14) entschieden, dass ein Arzt zur Aufklärung über solche in seiner Person liegenden Risiken verpflichtet sei, die Einfluss auf die sachgerechte Durchführung der ärztlichen Heilbehandlung haben können. Unterlässt er eine solche Aufklärung, mache er sich auch dann strafbar wegen Körperverletzung, wenn er die Behandlung sachgerecht ausführt. Dieses Ergebnis, das bisher noch kein höchstrichterliches Vorbild hat, ist in dieser Pauschalität falsch. Und: Das Gericht behauptet, statt zu begründen; es unterstellt, anstatt zu erklären. Entlastende Erwägungen, auf die man hätte kommen können und müssen, sind – um des Ergebnisses willen, wenngleich vielleicht psychologisch erklärlich – nicht angestellt worden. Die Kritik, die an dem Urteil entbrennen muss, ist nicht motiviert dadurch, dass da ein Arzt zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden ist – sie begründet sich aus der Enttäuschung über die mangelnde Qualität der Entscheidung.
Der BGH zum Berliner Zwillingsfall
Verurteilung bestätigt, Begründung verfehlt
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat per Beschluss vom 11. November 2020 (5 StR 256/20) das sog. Gemini-Urteil des Landgerichts Berlin dem Grunde nach bestätigt. Danach hätten sich die beteiligten Geburtsmediziner wegen Totschlags in einem minder schweren Fall strafbar gemacht, indem sie im Rahmen einer Zwillingsschwangerschaft das gesunde der beiden Kinder mittels Kaiserschnitt entbanden und im unmittelbaren Anschluss daran den schwer geschädigten Zwilling töteten. Es habe sich zu diesem Zeitpunkt nicht mehr um eine Schwangerschaft gehandelt, bei der ein Abbruch nach § 218a Abs. 2 StGB möglich gewesen sei, sondern das Kind sei ein Mensch im Sinne der §§ 211 ff. StGB gewesen. Während der BGH den Schuldspruch damit aufrechterhielt, beanstandete er lediglich die Strafzumessung. Zu dieser Entscheidung, einen Totschlag dem Grunde nach anzunehmen, kann man kommen – wenn man es ordentlich begründet. Das haben weder das LG Berlin noch der BGH vermocht. Insbesondere der 5. Strafsenat des BGH in Leipzig zeigt – nach den Urteilen zum Göttinger Organallokationsskandal (5 StR 20/16) und zur Strafbarkeit bei ärztlich assistierten Selbsttötungen (5 StR 132/18) – einmal mehr, dass gerade juristisch tragfähige Begründungen in medizinstrafrechtlichen Fällen so einfach nicht sind. Auch in dieser Entscheidung hier „menschelt“ es in Leipzig.