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Akteneinsicht der Kassenärztlichen Vereinigung in die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft
§ 474 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. Abs. 3 StPO
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat kürzlich mit einer Entscheidung vom 25. März 2011 (L 7 KA 13/11 B ER) eine Beschwerde der Kassenärztlichen Vereinigung verworfen, da ein Honorarrückforderungsbescheid zu unkonkret sei. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg wies ausdrücklich darauf hin, dass die Kassenärztliche Vereinigung ein Akteneinsichtsrecht in die von der Staatsanwaltschaft geführten Ermittlungsakten gegen den Arzt wegen des Verdachts des Abrechnungsbetruges gemäß § 474 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. Abs. 3 StPO habe. Das Recht auf Einsicht in die Ermittlungsakten habe die Kassenärztliche Vereinigung, da dieses zur Feststellung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit einer Straftat erforderlich sei. Zumindest habe die KV einen Anspruch auf Auskünfte aus den Akten der Staatsanwaltschaft.
Neue Straftatbestände für Ärzte
Landgericht Hamburg verurteilt niedergelassenen Arzt und Pharmareferentin wegen Bestechlichkeit bzw. Bestechung gem. § 299 StGB
Zweites Urteil in den Ratiopharm-Verfahren
Das Landgericht Hamburg hat einen niedergelassenen Vertragsarzt, der von einem Pharmahersteller umsatzabhängige Prämien für die Verordnung von Medikamenten erhalten haben soll, wegen Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr nach § 299 Abs. 1 StGB zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt. Gleichzeitig verurteilte das Landgericht die mitangeklagte Außendienstmitarbeiterin des Pharmakonzerns wegen Bestechung zu einer Geldstrafe von ebenfalls 90 Tagessätzen. Das Urteil vom 9.12.2010 (618 KLs 10/09) ist nicht rechtskräftig.