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Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen
Bestechlichkeit von Vertragsärzten gemäß § 299 StGB?
Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 5. Mai 2011 (Aktenzeichen: 3 StR 458/10) die mit Spannung erwartete Entscheidung der Frage, ob sich ein niedergelassener Vertragsarzt der Bestechlichkeit strafbar machen kann, dem Großen Senat für Strafsachen vorgelegt. Der Große Strafsenat ist für die Beantwortung grundsätzlicher Rechtsfragen zuständig, wenn dies zur Fortbildung des Rechts erforderlich ist. Diese Antwort steht nun an.
Akteneinsicht der Kassenärztlichen Vereinigung in die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft
§ 474 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. Abs. 3 StPO
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat jüngst mit einer Entscheidung vom 25. März 2011 (L 7 KA 13/11 B ER) eine Beschwerde der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) verworfen, weil ein Honorarrückforderungsbescheid zu unkonkret sei. Das LSG wies dabei ausdrücklich darauf hin, dass die Kassenärztliche Vereinigung ein Akteneinsichtsrecht in die von der Staatsanwaltschaft geführten Ermittlungsakten gegen den Arzt wegen des Verdachts des Abrechnungsbetruges gemäß § 474 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. Abs. 3 StPO habe. Das Recht auf Einsicht in die Ermittlungsakten habe die Kassenärztliche Vereinigung, weil dieses zur Feststellung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit einer Straftat erforderlich sei. Zumindest habe die KV einen Anspruch auf Auskünfte aus den Akten der Staatsanwaltschaft.
Neue Straftatbestände für Ärzte?
Vorstoß der SPD-Bundestagsfraktion
Die Bundestagsfraktion der SPD hat am 10. November 2010 einen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht (BT-Drs. 17/3685), das Strafgesetzbuch dahingehend zu ändern, dass Korruptionshandlungen niedergelassener Vertragsärzte in Zukunft Straftatbestände darstellen. Der Hintergrund ist eine uneinheitliche Rechtsprechung. Auch einen neuen Betrugstatbestand soll es geben.
Landgericht Hamburg verurteilt niedergelassenen Arzt und Pharmareferentin wegen Bestechlichkeit bzw. Bestechung gem. § 299 StGB
Zweites Urteil in den Ratiopharm-Verfahren
Das Landgericht Hamburg hat einen niedergelassenen Vertragsarzt, der von einem Pharmahersteller umsatzabhängige Prämien für die Verordnung von Medikamenten erhalten haben soll, wegen Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr gemäß § 299 Abs. 1 StGB zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt. Zugleich verurteilte das LG die mitangeklagte Außendienstmitarbeiterin des Pharmakonzerns wegen Bestechung zu einer Geldstrafe von ebenfalls 90 Tagessätzen. Das Urteil vom 9. Dezember 2010 (618 KLs 10/09) ist nicht rechtskräftig.
Ermittlungsbehörden und KV rüsten für Ermittlungsverfahren gegen Ärzte auf
Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten als sog. Profit-Center
Bereits seit den 1990er Jahren führen die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), sog. Plausibilitätsprüfungen, z. B. Tagesprofile, Stichproben und Wirtschaftlichkeitsprüfungen durch, um Falschabrechnungen aufzudecken.