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Arztstrafrecht - Neue Schwerpunktstaatsanwaltschaften in München, Nürnberg und Hof
Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen
Gleich drei neue Schwerpunktstaatsanwaltschaften haben in Bayern seit dem 01.10.2014 die Arbeit aufgenommen. Bayern geht damit in die Offensive gegen Bestechung im Gesundheitswesen. Die strafrechtliche Verfolgung von Korruptions- und Vermögensdelikten (Bestechung, Bestechlichkeit, Untreue sowie Abrechnungsbetrug) von Angehörigen der akademischen Heilberufe im Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung wird in Zukunft von speziell ausgebildeten Staatsanwältinnen und Staatsanwälten verfolgt.
Manipulation der Zuteilungsreihenfolge bei der Vergabe von Spenderorganen soll versuchte Tötung sein
Das OLG Braunschweig entschied im Rahmen einer Haftentscheidung: Die Manipulation der Zuteilungsreihenfolge von Spenderorganen durch einen Arzt zum Vorteil der eigenen Patienten sei als versuchte Tötung der dadurch benachteiligten anderen Patienten zu qualifizieren, strafbar nach §§ 212, 22, 23 StGB. Das kann wenig überzeugen.
Keine Strafbarkeit von Kassenärzten wegen Bestechlichkeit
§ 332 und § 299 StGB: Großer Senat für Strafsachen entscheidet: Keine Strafbarkeit des Kassenarztes bei Verordnung von Arzneimitteln (GSSt 2/11)
Der Große Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs hat am 29. März 2012 entschieden, dass Kassenärzte, die von einem Pharmaunternehmen Vorteile als Gegenleistung für die Verordnung von Arzneimitteln dieses Unternehmens entgegennehmen, sich nicht wegen Bestechlichkeit nach § 332 StGB im Rahmen der Delikte zur Amtsträgerkorruption strafbar machen.
Pharmamarketing - weitere Vorlage an Großen Senat für Strafsachen
Sind Vertragsärzte auch Amtsträger?
Der 5. (Leipziger) Strafsenat des BGHs hat dem Großen Senat für Strafsachen am 21. Juli 2011 ebenfalls die Frage vorgelegt, ob Vertragsärzte (Kassenärzte) Amtsträger oder Beauftragte eines geschäftlichen Betriebs sind, da die Frage grundsätzliche Bedeutung hat und ihre Klärung zur Fortbildung des Rechts erforderlich ist (5 StR 115/11). Die Vorlage nimmt dabei ausdrücklich Bezug auf den inhaltsgleichen Vorlagebeschluss des 3. Strafsenats vom 5. Mai 2011 (3 StR 458/10). Eine höchstrichterliche Entscheidung liegt damit in greifbarer Nähe.
Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen
Bestechlichkeit von Vertragsärzten gemäß § 299 StGB?
Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 5. Mai 2011 (Aktenzeichen: 3 StR 458/10) die mit Spannung erwartete Entscheidung der Frage, ob sich ein niedergelassener Vertragsarzt der Bestechlichkeit strafbar machen kann, dem Großen Senat für Strafsachen vorgelegt. Der Große Strafsenat ist für die Beantwortung grundsätzlicher Rechtsfragen zuständig, wenn dies zur Fortbildung des Rechts erforderlich ist. Diese Antwort steht nun an.
Akteneinsicht der Kassenärztlichen Vereinigung in die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft
§ 474 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. Abs. 3 StPO
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat jüngst mit einer Entscheidung vom 25. März 2011 (L 7 KA 13/11 B ER) eine Beschwerde der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) verworfen, weil ein Honorarrückforderungsbescheid zu unkonkret sei. Das LSG wies dabei ausdrücklich darauf hin, dass die Kassenärztliche Vereinigung ein Akteneinsichtsrecht in die von der Staatsanwaltschaft geführten Ermittlungsakten gegen den Arzt wegen des Verdachts des Abrechnungsbetruges gemäß § 474 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. Abs. 3 StPO habe. Das Recht auf Einsicht in die Ermittlungsakten habe die Kassenärztliche Vereinigung, weil dieses zur Feststellung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit einer Straftat erforderlich sei. Zumindest habe die KV einen Anspruch auf Auskünfte aus den Akten der Staatsanwaltschaft.
Neue Straftatbestände für Ärzte?
Vorstoß der SPD-Bundestagsfraktion
Die Bundestagsfraktion der SPD hat am 10. November 2010 einen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht (BT-Drs. 17/3685), das Strafgesetzbuch dahingehend zu ändern, dass Korruptionshandlungen niedergelassener Vertragsärzte in Zukunft Straftatbestände darstellen. Der Hintergrund ist eine uneinheitliche Rechtsprechung. Auch einen neuen Betrugstatbestand soll es geben.
Landgericht Hamburg verurteilt niedergelassenen Arzt und Pharmareferentin wegen Bestechlichkeit bzw. Bestechung gem. § 299 StGB
Zweites Urteil in den Ratiopharm-Verfahren
Das Landgericht Hamburg hat einen niedergelassenen Vertragsarzt, der von einem Pharmahersteller umsatzabhängige Prämien für die Verordnung von Medikamenten erhalten haben soll, wegen Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr gemäß § 299 Abs. 1 StGB zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt. Zugleich verurteilte das LG die mitangeklagte Außendienstmitarbeiterin des Pharmakonzerns wegen Bestechung zu einer Geldstrafe von ebenfalls 90 Tagessätzen. Das Urteil vom 9. Dezember 2010 (618 KLs 10/09) ist nicht rechtskräftig.
Ermittlungsbehörden und KV rüsten für Ermittlungsverfahren gegen Ärzte auf
Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten als sog. Profit-Center
Bereits seit den 1990er Jahren führen die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), sog. Plausibilitätsprüfungen, z. B. Tagesprofile, Stichproben und Wirtschaftlichkeitsprüfungen durch, um Falschabrechnungen aufzudecken.