Am 1. Januar 2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getreten. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen, für die Einhaltung von Menschenrechten in globalen Lieferketten Sorge zu tragen, was beispielsweise den Schutz vor Kinderarbeit oder bestimmte Umweltbelange umfasst.

Weiter Anwendungsbereich

Mit seinem Inkrafttreten ist das Gesetz auf Unternehmen mit mindestens 3.000 Arbeitnehmern im Inland anwendbar. Ab 2024 sinkt diese Geltungsschwelle auf mindestens 1.000 Arbeitnehmer. Das Gesetz findet damit zumindest ab 2024 auf die meisten Krankenhäuser Anwendung, bei entsprechender Größe auch auf alle sonstigen Gesundheitseinrichtungen. Eine Begrenzung auf bestimmte Branchen oder Rechtsformen sieht das Gesetz gerade nicht vor.

Pflichten der Unternehmen

Das LkSG nennt eine Reihe von Sorgfaltspflichten, die der Umsetzung der unternehmerischen Verantwortung für Lieferketten dienen sollen. Hierzu gehören unter anderem die Einrichtung eines Risikomanagements, die Durchführung regelmäßiger Risikoanalysen, die Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens sowie Dokumentations- und Berichterstattungspflichten. In welchem Umfang Unternehmen Umsetzungsmaßnahmen ergreifen müssen, richtet sich unter anderem nach der Geschäftstätigkeit des konkreten Unternehmens und den zu erwartenden Menschenrechtsverletzungen in der Lieferkette.

Entgegen der Gesetzesbezeichnung beschränkt sich der nötige Blickwinkel von Unternehmen in Bezug auf ihre Pflichten nach dem LkSG nicht nur auf die eigentlichen Lieferketten, sondern erfasst ist auch der gesamte Geschäftsbereich des Unternehmens. Hierzu zählt jede Tätigkeit des Unternehmens zur Erreichung des Unternehmensziels.

Im Krankenhaus bedeutet dieser weite Blickwinkel, dass betreffend die eigenen Lieferketten alle Einkaufsbereiche in die Betrachtung einzubeziehen sind, die der Krankenbehandlung dienen. Das betrifft vor allem Arzneimittel, Medizintechnik und sonstige Medizinprodukte, aber auch notwendiges Büromaterial.

Bei Betrachtung des eigenen Geschäftsbereichs liegt regelmäßig die Gewährleistung angemessener Arbeitsbedingungen und des Arbeitsschutzes sowie ein verantwortungsvoller Umgang mit Abfällen im Fokus des Risikomanagements. Der deutsche Rechtsrahmen bietet dahingehend in der Regel ein hinreichendes Schutzniveau. Die gebotene Risikoanalyse im Rahmen des LkSG sollte zum Anlass genommen werden, diese Themenfelder auf den Prüfstand zu stellen.

Handlungsbedarf

Auch für Unternehmen im medizinischen Bereich gilt es, Vorkehrungen für die Umsetzung des Gesetzes zu treffen. Zu den größten Herausforderungen im Rahmen der Umsetzung zählen dabei die Etablierung eines Risiko- und Beschwerdemanagements, geeigneter Präventions- und Abhilfemaßnahmen für Verstöße sowie eine Planung hinsichtlich des notwendigen Aufwands und Budgets der fortlaufenden Umsetzung des LkSG. Die rechtzeitige Umsetzung des LkSG empfiehlt sich nicht zuletzt auch im Hinblick auf drohende empfindliche Bußgelder von bis zu 8 Millionen Euro oder 2 % des Jahresumsatzes für den Fall fehlender oder aber auch ungenügender Umsetzung.

Fazit

Betroffene Krankenhäuser und medizinische Einrichtungen sollten aktiv werden und die Pflichten des LkSG umsetzen. Entsprechende Maßnahmen vermeiden nicht nur Bußgelder, sondern verbessern auch Compliance- und Beschaffungsprozesse im Unternehmen generell. Gerne helfen wir Ihnen dabei und stehen Ihnen zur Seite.

Ansprechpartner
Fabrian Breuer
Lisa Engelbrecht
Dr. Sebastian T. Vogel