Meldestelle für WEKA Media GmbH & Co. KG
Rechtsanwälte nehmen Hinweise auf Rechtsverstöße vertraulich entgegen und bearbeiten diese fachlich unabhängig
Der WEKA Media GmbH & Co. KG ist Integrität und Transparenz ebenso wichtig wie das Vertrauen ihrer Mitarbeitenden, Kunden, Partner sowie aller Stakeholder des Unternehmens. Daher verfügt das Unternehmen über ein modernes Compliance Management System, zu dem auch ein Hinweisgebersystem gehört. Das Hinweisgebersystem wird von FS-PP Berlin realisiert. Die Kanzlei ist mit der Funktion der Compliance-Meldestelle im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes für das Unternehmen betraut.
Aufgaben von FS-PP Berlin
Rechtsanwalt Dr. Albrecht nimmt anwaltsvertraulich Hinweise auf Korruption, wirtschaftskriminelle Handlungen oder auf andere Rechtsverletzungen nach § 2 HinSchG entgegen. Sollte eine Hinweisperson eine weibliche Ansprechpartnerin wünschen, wird ihr Hinweis von Rechtsanwältin Sophia Hoffmeister bearbeitet. Der Meldekanal steht sowohl den Beschäftigten als auch den Vertragspartnern der WEKA Media GmbH & Co. KG offen, ist jedoch keine allgemeine Beschwerdestelle.
Nach Eingang eines Hinweises nehmen die Rechtsanwälte eine anwaltsunabhängige Rechtsprüfung vor. Ziel ist die Feststellung oder der Ausschluss eines rechtserheblichen Anfangsverdachts eines Rechts- oder Regelverstoßes. FS-PP Berlin führt das Verfahren gemäß § 17 HinSchG durch und empfiehlt oder ergreift in Abstimmung mit den zuständigen internen Funktionsträgern die gebotenen Folgemaßnahmen gemäß § 18 HinSchG. Hinweispersonen erhalten binnen 7 Tagen eine Eingangsbestätigung und vor Ablauf von 3 Monaten auch eine inhaltliche Rückmeldung.
FS-PP Berlin handelt anwaltsunabhängig rechtsberatend und nicht im Rahmen einer Delegation oder Auslagerung interner Funktionen. Gerade durch die Konzentration auf die Rechtsanwälten vorbehaltene Aufgabe der Rechtsberatung wird die fachliche und organisatorische Unabhängigkeit sichergestellt, die das Hinweisgeberschutzgesetz als Anforderung an die Meldestelle definiert.
Einzelheiten der vertraulichen Kontaktaufnahme
Für Personen, die mit den beauftragten Anwälten bei FS-PP Berlin Kontakt aufnehmen möchten, sind eine gesonderte Telefonnummer und Mailadresse eingerichtet worden (siehe unten Kontakt). Ein persönliches Gespräch ist nach Terminvereinbarung möglich.
Die Kontaktaufnahme ist für eine noch unentschlossene Hinweisperson risikolos. Sie/er kann sich auch danach noch entscheiden, dass die Anwälte Stillschweigen bewahren oder einen Hinweis nur anonymisiert weitergeben soll.
FS-PP Berlin ist Beauftragte der WEKA Media GmbH & Co. KG. Die Anwälte dürfen niemals einen Rechtsrat erteilen, der den Interessen der Auftraggeber zuwiderläuft. Sie sind aber beauftragt, Hinweispersonen das auf ihre Informationen einzuleitende Verfahren zu erläutern.
Besonders geschützte Kontaktaufnahme über das FS-PP BKMS® System
Hinweispersonen haben auch die Möglichkeit, über das FS-PP BKMS® System Kontakt aufzunehmen. Das BKMS® System ist ein bei vielen großen Unternehmen und Organisationen und auch Polizeibehörden erprobtes und eingesetztes internetbasiertes Meldesystem, das in bestmöglicher Weise gesichert ist und die Rückverfolgbarkeit von Meldungen ausschließt.
Hier finden Sie eine genauere Darstellung und den Link zum FS-PP BKMS® System
Das FS-PP BKMS® System gibt Hinweispersonen die Möglichkeit, sich einen geschützten Postkasten einzurichten, über den mit der Meldestelle sicher kommuniziert werden kann, ohne dass die Hinweisperson ihre Identität preisgeben muss.
Hinweispersonen können sich alternativ an eine externe staatliche Meldestelle nach § 19 f. HinSchG wenden. Informationen zur externen staatlichen Meldestelle finden Sie hier.
Kontakt
Dr. David Albrecht
Sophia Hoffmeister
030 318685-933
Bitte informieren Sie sich auch über unsere Datenschutzhinweise zum FS-PP Hinweisgebersystem.
