Politikstrafrecht
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Politikstrafrecht: Wenn Privates politisch wird
Urteil im Korruptionsprozess gegen Ex-Senatorin Dilek Kalayci rechtskräftig
Im Strafprozess gegen die ehemalige Berliner Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) wegen Korruption hat das Landgericht Berlin am 4. April 2025 ein Urteil gefällt, das der BGH am 17. Dezember 2025 bestätigt hat: Wegen (Amtsträger-)Bestechlichkeit wurde Kalayci zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Richter Bo Meyer wählte harte Worte: Kalayci habe das „Vertrauen in Verwaltung, öffentlichen Dienst und Staat ins Wanken gebracht“ und damit Berlin und der Verwaltung „schweren Schaden zugefügt“. Dass Korruption das Vertrauen in öffentliche Institutionen untergräbt, ist Entscheidungsträgerinnen und -trägern in Politik und Verwaltung freilich latent bewusst. Weniger offensichtlich sind aber häufig die Anhaltspunkte, die für eine Ermittlung der Staatsanwaltschaft, eine Anklage oder – im schlimmsten Fall – eine Verurteilung ausreichen können. Wie der Fall Kalayci veranschaulicht, können dafür bereits ein privater und ein beruflicher Kontakt innerhalb eines kürzeren Zeitraums genügen.
Betrug eines Bürgermeisters unter dem Pflege-Rettungsschirm
Doppelt gespielt – doppelt verloren: Freiheitsstrafe und Amtsverlust für ehemaligen Bürgermeister wegen Betruges bei Corona-Hilfen
Die Justiz, und nicht zuletzt die Strafjustiz, verhandelt derzeit viele Fälle aus der Corona-Zeit. Anlass sind die vielen staatlichen Hilfen, die der Wirtschaft in der Pandemie schnelle und unbürokratische Abhilfe verschaffen sollten. Bund und Länder wollten in Zeiten der Krise schnell helfen und gewährten großzügig Gelder – wirksame Kontrollen fehlten zunächst. Anfang 2025 bestätigte der BGH (Beschluss vom 20.02.2025 – 6 StR 335/24) die Verurteilung des ehemaligen Bürgermeisters der bayrischen Gemeinde Seeg, der zu Unrecht Mittel aus dem sog. Pflege-Rettungsschirm erhalten hatte. Mit der Entscheidung des BGH verlor der ehemalige Bürgermeister auch sein Amt.
Ermittlungen nach dem Anschlag von Magdeburg
Strafverteidigung von Entscheidungsträgern in Krisenzeiten
Der berufliche Alltag in Politik und Verwaltung ist komplex – voller Entscheidungen, die in aller Schnelle getroffen werden müssen und weitreichende Konsequenzen haben können. Doch was, wenn eine Katastrophe oder ein Anschlag die Frage nach Schuld und Verantwortung aufwirft? Wenn Politiker und Beamte plötzlich nicht nur unter medialem, sondern auch juristischem Druck stehen?
Die Pflicht von Bürgermeistern zur Unfallverhütung
Verkehrssicherungspflichten und Pflichtendelegation
Oberbürgermeisterinnen und Bürgermeister tragen nicht nur kommunalpolitische Verantwortung; sie sind verantwortlich für vieles mehr: für Personal etwa, Finanzen natürlich, und aber auch für Leib und Leben. So musste sich ein Bürgermeister aus Hessen über mehrere Jahre vor Strafgerichten verantworten, weil Kinder in einem Löschteich ertrunken waren – und er sei für die Unfallverhütung zuständig gewesen. In zwei Instanzen wurde er verurteilt, in dritter nun freigesprochen. Aber Fragen bleiben. Und es bleibt Einiges zu tun, wenn man zum einen solche Unfälle verhindern und zum anderen sich selbst aus der strafrechtlichen Verantwortung nehmen will.
Politikstrafrecht: Der neue Straftatbestand § 108f StGB
Unzulässige Interessenwahrnehmung
Nach mehreren politischen Ereignissen, oft auch als Skandale bezeichnet, ist er nun – manche sagen: endlich! – strafbar: der politische Einflusshandel. Waren es im Fall Amthor Aktienoptionen und Luxusreisen, für die der Parlamentarier Lobbyarbeit zu Gunsten eines Unternehmens geleistet habe, standen in der sog. Maskenaffäre Provisionen für die Vermittlung von Atemschutzmasken im Mittelpunkt, und in der Aserbaidschan-Affäre sollen Gelder dafür geleistet worden sein, dass Politiker sich für die Belange des Regimes in Baku eingesetzt haben. Die (zumindest gefühlt) mehrheitliche politische wie gesellschaftliche Meinung: alle drei Fälle sollten strafbar sein.
Politikstrafrecht: Einladungen und Freikarten für Amtsträger II
Urteil in Hamburger Rolling-Stones-Affäre vom BGH aufgehoben
Freikarten an Politiker? Kann legal sein. Muss es aber nicht. Und die Weitergabe von Freikarten durch diese Politiker an Dritte: kann auch legal sein. Oder doch nicht? Die sog. Hamburger Rolling-Stones-Affäre bekommt eine Zugabe, nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Hamburg aufgehoben und die Sache an das LG Hamburg zurückverwiesen hat. Was denn nun: Getting satisfaction yes oder no?
Ämterpatronage, Untreue & Co.
Von Entgeltgruppen, Besoldungsstufen und Tarifbestimmungen
Werden in Verwaltung oder Politik Stellen vergeben, Ämter neu besetzt, wird Personal ausgetauscht, dann gibt es viele Fallstricke. In der Folge lauern Konkurrentenklagen, prüft der Landesrechnungshof – und werden Strafverfahren wegen Untreue eingeleitet. So viele Fallstricke man findet, so viele Verteidigungsargumente bieten sich aber auch. Ein Beispiel aus jüngerer Zeit: die so genannte Thüringer Staatssekretärs-Affäre.
Politikstrafrecht: Einladungen und Freikarten für Amtsträger
Zwischen strafbarer Vorteilsannahme und legitimer Repräsentation
Wenn höhere und hohe Amtsträger – Dezernenten, Landräte, Bürgermeister, Minister – Freikarten erhalten, freie Speisen, Freigetränke, haben manche gar keine Bedenken, andere schon. Dass Freiheits-, jedenfalls Geldstrafen drohen können, wenn es suboptimal läuft, ist gegenwärtig in Hamburg zu sehen. Der Stein des Anstoßes: die Rolling Stones.
Neues aus dem Politikstrafrecht
Wahlkampfspenden gleich Korruption?
Wahlkampfspenden, Parteienfinanzierung, Plagiate – Stolperfallen gibt es reichlich auf dem Weg in ein politisches Amt. Ist man erst einmal angekommen, lauern Fallstricke wie Ämterpatronage, Fehltritte im Privaten und Steuerprobleme. Das Politikstrafrecht nimmt mehr und mehr Raum nicht nur in den (zunehmend sozialen) Medien und an den Stammtischen, sondern auch auf den Aktendeckeln der Staatsanwaltschaften ein. Mit Wahlkampfspenden hatte sich der Bundesgerichtshof zu befassen – und sein Urteil vom 1. Juni 2021 (6 StR 119/21) lässt aufhorchen.
Strafverfahren gegen politische und kommunale Entscheidungsträger
Vorwürfe der Untreue, Bestechlichkeit, Vorteilsannahme, fahrlässigen Tötung, Baugefährdung und und und …
Wer politisch Verantwortung übernimmt, bewegt sich auf gefährlichem Terrain. Stichworte wie Immunität und Indemnität helfen praktisch wenig bis gar nichts, wenn es um Vorwürfe z. B. der Bestechlichkeit, der Untreue oder der fahrlässigen Tötung geht – zumal auch immer öfter Entscheidungsträger auf kommunaler Ebene wie (Ober-)Bürgermeister, Landräte oder Dezernenten im Fokus der Strafverfolgungsbehörden stehen. Weil neben dem Strafrecht nicht zuletzt die öffentliche Meinung und medialer Druck zu bedenken sind, bedarf es frühzeitig einer Verteidigungsstrategie, die die Komplexität der Lage und die verschiedenen Interessen in den Blick nimmt – und die mit emotional aufgeladenen Verfahren umzugehen weiß.