Paxlovid-Urteil des LG Nürnberg-Fürth: Untreue und Arzneimittelstrafrecht im Apothekenbetrieb
Sondervertriebssystem für Paxlovid begründet besondere Pflichten
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat mit Urteil vom 8. Januar 2026 (Aktenzeichen 12 KLs 46 Js 10361/25) die strafrechtlichen Grenzen für den Umgang mit staatlich beschafften Arzneimitteln konkretisiert. Im Mittelpunkt der Entscheidung steht nicht ein klassischer Abrechnungsbetrug gegenüber Krankenkassen, sondern die Frage, ob eine Apothekerin durch den zweckwidrigen Weiterverkauf von Paxlovid den Tatbestand der Untreue verwirklicht hat. Das Urteil ist deshalb für das Apothekerstrafrecht von besonderer Bedeutung: Es zeigt, dass aus speziellen Vertriebsregelungen eigenständige strafrechtliche Pflichten entstehen können.
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