Die europäischen Standorte der Plansee HLW und GTP sowie der Plansee Group Service GmbH, der Matmatch GmbH und der Plansee Holding AG („Unternehmen“)  treten jeder Form von Korruption, sonstigen Erscheinungsformen der Wirtschaftskriminalität und jeglicher Form von Gesetzesverstößen entschieden entgegen.

Die Bestellung der externen anwaltlichen Ombudspersonen gilt für die nachstehend angeführten Unternehmen und ist Teil deren Compliance Management: 

  • Plansee Holding AG, Metallwerk-Plansee-Straße 71, 6600 Reutte, Österreich
  • Plansee Group Service GmbH, Metallwerk-Plansee-Straße 71, 6600 Reutte, Österreich
  • Matmatch GmbH, Leopoldstr. 250A, 80807 München, Deutschland
  • Plansee SE, Metallwerk-Plansee-Straße 71, 6600 Reutte, Österreich
  • sowie ihre nachstehenden Sales Offices und Vertriebsbüros in Europa:
    • Plansee SE, Sales Office Germany, Friedrichstraße 12, 72555 Metzingen, Deutschland
    • Plansee SE, Sales Office UK, 3, Lidstone Court, George Green, Slough, SL3 6AG, Großbritannien
    • Plansee SE, Sede Secondaria, Via Caccialepori 11, 20148 Milano, Italien
    • Plansee SE, Sales Office Nordic, Johannesfredsvägen 11, 16869 Bromma, Schweden
    • Plansee SE, Plansee Nederland, Markerkant 1201.38, 1314 AJ Almere, Niederlande 
  • Plansee SE, Werk Liezen, Werkstraße 14, 8940 Liezen, Österreich
  • Plansee Composite Materials GmbH, Siebenbürgerstraße 23, 86983 Lechbruck am See, Deutschland
  • CIME BOCUZE SAS, 446, Avenue des Digues, CS 30301 Saint-Pierre-en-Faucigny, 74807 La Roche-sur-Foron Cedex, Frankreich
  • Plansee Powertech AG, Retterswil 13, 5703 Seon, Schweiz
  • Global Tungsten & Powders spol. s.r.o., Zahradní 46, 79201 Bruntál, Tschechische Republik
  • Tikomet Oy, Iskutie 9, 40320 Jyväskylä, Finnland 

Aufgaben der Ombudspersonen

Die Ombudspersonen sind für die Beschäftigten der vorgenannten Unternehmen und für Geschäftspartner bestellt, wenn diese auf vertraulichem Wege Hinweise auf Verstöße gegen bindende Rechtsvorschriften, die Verhaltensgrundsätze der Unternehmen, insbesondere Hinweise auf Korruption, andere wirtschaftskriminelle Handlungen oder auf andere schwerwiegende Rechtsverletzungen geben können.

Das gilt auch für Hinweise auf persönliche Rechtsverletzungen im beruflichen Umfeld.

Wer in gutem Glauben einen Hinweis auf eine Verdachtslage gibt, wird deshalb keine Benachteiligung erfahren. 

Der Aufgabenkreis der Ombudspersonen ist beschränkt auf die Entgegennahme von Hinweisen auf Straftaten, sonstige Rechts- oder Regelverletzungen von Gewicht und schwerwiegende Missstände im Unternehmensumfeld. Die Ombudspersonen sind jedoch keine allgemeine Beschwerdestelle für Beschäftigte oder Geschäftspartner.

Die Ombudspersonen sind auch beauftragt und befugt, Beschäftigten der Unternehmen Auskünfte zu die Compliance betreffenden Fragen zu erteilen, wenn das unter Wahrung der besonderen Vertraulichkeit geschehen soll.

Einzelheiten 

Für Personen, die Kontakt zu Rechtsanwalt Dr. Frank oder Rechtsanwältin Hoffmeister als Vertrauensanwälte aufnehmen möchten, sind eine besondere Mailadresse eingerichtet und eine gesonderte Telefonnummer geschaltet. Diese finden Sie unten auf dieser Seite.  Außerhalb der Geschäftszeiten des Anwaltsbüros wird ein Anrufbeantworter Nachrichten aufnehmen. Die Ombudspersonen werden sich dann unverzüglich melden.

Hinweise können jederzeit auch über das FS-PP BKMS® System übermittelt werden.
Siehe dazu die Hinweise weiter unten.

Nur wenn eine Hinweisperson es ausdrücklich gestattet, werden die Informationen weitergegeben, und zwar grundsätzlich an das für das jeweilige Unternehmen zuständige Compliance-Committee. Wenn eine Hinweisperson es wünscht, wird ihr Name nicht genannt, sondern der Vorgang anonymisiert berichtet werden.

Hinweispersonen erhalten zu gegebener Zeit ein Feedback, wie ihre Eingabe bewertet und was darauf veranlasst wurde.

Die Kontaktaufnahme zu den Ombudspersonen ist für eine noch unentschlossene Hinweisperson risikolos. Sie/er kann sich auch danach noch entscheiden, dass die Ombudspersonen Stillschweigen bewahren sollen.

Die Ombudspersonen sind Beauftragte der Plansee Group Service GmbH und dürfen deshalb niemals einer Hinweisperson einen Rechtsrat erteilen, der den Interessen dieses oder eines anderen der vorgenannten Unternehmens zuwiderläuft. Sie sind aber beauftragt, Hinweispersonen das auf ihre Informationen einzuleitende unternehmensinterne Verfahren zu erläutern. 

Besonders geschützte Kontaktaufnahme über das FS-PP BKMS® System

Hinweispersonen haben auch die Möglichkeit, über das FS-PP BKMS® System Kontakt zu den  Ombudspersonen aufzunehmen. Das BKMS® System ist ein bei vielen großen Unternehmen und Organisationen und auch Polizeibehörden erprobtes und eingesetztes internetbasiertes Meldesystem, das in bestmöglicher Weise gesichert ist und die Rückverfolgbarkeit von Meldungen ausschließt. Das FS-PP BKMS® System gewährleistet höchste Sicherheit für Hinweispersonen. 

Hier finden Sie eine Darstellung des Grundprinzips und der Funktionsweise des BKMS® System.

Das FS-PP BKMS® System gibt Hinweispersonen die Möglichkeit, sich einen geschützten Postkasten einzurichten, über den mit der Ombudsperson sicher kommuniziert werden kann, ohne dass die Hinweisperson ihre Identität preisgeben muss. Meldungen im FS-PP BKMS® System sind nicht rückverfolgbar.

guetesiegel bkms

Link zum FS-PP BKMS® System für besonders gesicherte Meldungen

 Kontakt

Dr. Rainer Frank
Sophia Hoffmeister
0049 30 318685-932

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

Bitte informieren Sie sich auch über unsere Datenschutzhinweise zum FS-PP Hinweisgebersystem.

Portrait Dr Rainer Frank small Portrait Sophia Hoffmeister