Freispruch für Arzt von Mordvorwürfen
Landgericht Hannover grenzt Palliativmedizin von strafbarer Tötung ab
Das LG Hannover hat am 18. September 2026 einen Arzt vom Vorwurf des Mordes freigesprochen. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die rechtliche Abgrenzung zwischen einer medizinisch indizierten palliativen Symptomkontrolle und einer gezielten Lebensbeendigung. Die Entscheidung verdeutlicht, dass es nicht allein auf den Todeseintritt oder eine mögliche Lebensverkürzung ankommt, sondern auf Therapieziel, Patientenwillen, konkrete Durchführung und den Nachweis eines Tötungsvorsatzes.
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