Das arztstrafrechtliche Mandat
Verteidigung und Beratung bundesweit
Vorladungen zur Beschuldigtenvernehmung oder eine Durchsuchung der Praxisräume sind oft die ersten Maßnahmen, die betroffene niedergelassene sowie Krankenhausärzte davon in Kenntnis setzen, dass gegen sie ein Strafverfahren geführt wird. Hintergrund solcher Verfahren sind oft Vorwürfe der fahrlässigen Körperverletzung, der fahrlässigen Tötung, des Abrechnungsbetruges oder der Verletzung der Schweigepflicht. In diesen wie in allen anderen Fällen ist professionelle Hilfe wichtig. Das Aussitzen des Verfahrens oder „selbsttherapeutisches“ Agieren können gefährlich werden.
Unsere Lösungen
Wir von FS-PP Berlin nehmen Kontakt zu den Strafverfolgungsbehörden auf, besorgen die Ermittlungsakte, beruhigen das Verfahren und erarbeiten gemeinsam mit dem Mandanten eine Lösungs- und Verteidigungsstrategie.
Weil das Ermittlungsverfahren ein vornehmlich schriftliches Verfahren ist, verteidigt und berät FS-PP Berlin bundesweit. Liegt schon ein Strafbefehl oder eine Anklageschrift vor, vertritt FS-PP Berlin selbstverständlich auch in der mündlichen Hauptverhandlung vor allen deutschen Gerichten.
Unsere Rechts- und Fachanwälte haben langjährige Erfahrung sowohl als Verteidiger in Arztstrafverfahren als auch mit der Beratung im Vorfeld, beispielsweise einer Kooperation im Gesundheitssektor (Stichwort: Korruption im Gesundheitswesen).
Wir verfolgen dabei einen ganzheitlichen rechtlichen Ansatz, der neben den Anforderungen des Strafgesetzbuches den Blick auf weitere typische verbundene Risiken wie das ärztliche Berufsrecht, das KV-Recht, das Disziplinarrecht und das Approbationsrecht richtet. Auch in solchen Annexverfahren vertreten wir Ärztinnen und Ärzte oder suchen solche Verfahren bestenfalls ganz zu verhindern.
Die professionelle Verteidigung gegen strafrechtliche Vorwürfe und das professionelle Management rechtlicher Risiken sind zur Vermeidung einer öffentlichen Hauptverhandlung und damit zur Vermeidung von Reputationsschäden unentbehrlich. FS-PP Berlin unterstützt Ärztinnen und Ärzte sowie alle anderen in Gesundheitsberufen Tätigen in jeder Lage des Verfahrens gegen Vorwürfe
- der fahrlässigen Körperverletzung und Tötung,
- des Abrechnungsbetruges,
- der Untreue, etwa in Gestalt der Vertragsarztuntreue,
- der Korruption im Gesundheitswesen,
- der Verletzung der Schweigepflicht,
- der Störung der Totenruhe,
- arzneimittelrechtlicher oder betäubungsrechtlicher Natur,
- der Tötung auf Verlangen
und in allen sonstigen Fällen. Ebenso Verfahrenspsychologisch (Empathie, Rückschaufehler etc.) agieren wir auf dem neuesten Stand - und wir setzen Standards.
Ferner beraten wir
- bei Kooperationen im Gesundheitswesen mit Blick auf die Korruptionsvorschriften,
- bei Fragen des Datenschutzes,
- zur Rechtslage für Ärzte in Konstellationen am Ende des Lebens.
Ansprechpartner
Dr. Sebastian T. Vogel