Arbeitsstrafrecht
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Mehr Befugnisse für Zollbehörden bei der Schwarzarbeitsbekämpfung
Neuer Gesetzentwurf
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) soll künftig mehr Befugnisse zur Aufdeckung von Schwarzarbeit und Sozialleistungsmissbrauch bekommen. Am 20. Februar 2019 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch beschlossen.
Neue Verteidigungsmöglichkeiten beim Vorwurf des Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 266a StGB)
Bundesgerichtshof kündigt Änderung seiner Rechtsprechung zum Vorsatz an (BGH, Urt. v. 24.01.2018 – 1 StR 331/17)
Eine vom Bundesgerichtshof (BGH) in Aussicht gestellte Änderung seiner Rechtsprechung bringt neue Verteidigungsmöglichkeiten gegen den Vorwurf des Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen. Deutlich höhere Erfolgsaussichten dürfte in Zukunft die Verteidigung in solchen Fällen haben, in denen die häufig hochkomplexe Unterscheidung zwischen Selbstständigen und Arbeitnehmern keineswegs eindeutig ist und der Beschuldigte nachvollziehbar darauf vertraute, dass alles seine Ordnung habe.
Höherer Mindestlohn in der Pflege ab 2018
Mehr als 10 Euro pro Stunde jetzt auch in ostdeutschen Bundesländern
Zum 1. Januar 2018 wurde der Mindestlohn in der Pflegebranche erhöht. In den westdeutschen Bundesländern beträgt er jetzt 10,55 € pro Stunde, in Ostdeutschland 10,05 € pro Stunde. Das sieht die im November in Kraft getretene Dritte Pflegearbeitsbedingungenverordnung vor. Unterschreiten Unternehmen diesen Mindestlohn, drohen Bußgelder.
Arbeitsstrafrecht – Definition Arbeitnehmer in § 61a BGB
Arbeitnehmerbegriff – Gesetzesentwurf zur Änderung des AÜG und BGB
Das Bundeskabinett hat am 1. Juni 2016 den vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im November 2015 vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Rechts der Arbeitnehmerüberlassung in geänderter Fassung verabschiedet. Der überarbeitete Entwurf enthält neben Abweichungsmöglichkeiten von der Höchstverleihdauer und Ausnahmen bei der Geltung des Equal-Pay-Grundsatzes eine neue Definition des Begriffs des Arbeitnehmers. Diese ist von großer Bedeutung für den Straftatbestand der Veruntreuung von Arbeitsentgelt gemäß § 266a StGB und andere straf- und owi-bewehrte Vorschriften des AÜG, AEntG, MindestLG, SchwarzArbG.