Arbeitsstrafrecht
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BGH-Urteil 3 StR 110/26 zur Grenze der Scheinselbstständigkeit i. S. v. § 266a StGB
Zugleich zum Abrechnungsbetrug: zahnärztliche Kooperationsmodelle (nicht) „in freier Praxis"
Mit Urteil vom 9. Juli 2026 (Az. 3 StR 110/26) hat der Bundesgerichtshof (BGH) zentrale Fragen des Vorenthaltens von Arbeitsentgelt und des Abrechnungsbetrugs im Kontext zahnärztlicher Kooperationsmodelle im Gesundheitswesen neu akzentuiert. Die Entscheidung präzisiert insbesondere die Grenze zwischen selbstständiger Tätigkeit „in freier Praxis“ und sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung – mit erheblichen Konsequenzen für Praxisbetreiber, Zahnärzte und medizinische Versorgungsstrukturen sowie die strafrechtliche Bewertung von Kooperationsmodellen im Medizin- und Wirtschaftsstrafrecht.
Umstürzende Bäume – Baumgutachter, Bürgermeisterinnen, Grünflächenämter im Visier
Verkehrssicherungspflichten, Organisationspflichten, Delegation
Strafverfahren wegen der vermeintlichen Verletzung von Verkehrssicherungspflichten haben häufig einen tragischen Hintergrund – für alle Beteiligten. Besonders dramatisch sind solche Fälle, in denen Bäume um- oder Äste herabstürzen und Menschen verletzt, gar getötet werden. Es finden dann stets Ermittlungen und Untersuchungen statt, wie es zu dem Unglück kommen konnte, insbesondere dann, wenn um das Ereignis herum kein Sturm tobte. Nicht immer handelt es sich dabei um einen schicksalhaften Verlauf; auch Menschen kann ein Vorwurf im Zusammenhang mit dem Unglück gemacht werden. Welche Fälle es gibt, warum es immer mehr werden dürften, wer warum von einem Strafverfahren betroffen sein und was man dagegen tun kann.
Verkehrssicherungspflichten bei Gefahrenquellen
Überwachung, Kontrolle, Vertrauen
Gefahrenquellen sind zu sichern, zu überwachen, und wenn die Überwachung auf eine andere Person übertragen wird, ist die Überwachung zu kontrollieren. Was so „simpel“ klingt, ist in der Realität weitaus komplexer. Welche Sicherung ist ausreichend? Wer muss was tun? Wer darf worauf vertrauen? Und auf wen? Und überhaupt: Was, wenn erst nach Eintritt der Gefahr überhaupt erkannt wird, dass es sich um eine Gefahrenquelle gehandelt hat? Im Nachhinein ist man stets klüger – und dann kann es zu spät sein, weil jemand in den Brunnen gefallen, ausgerutscht oder (wie in dem hier besprochenen Fall) überrollt worden ist. Und dann ist „man“ vielleicht eine Staatsanwaltschaft oder ein Strafgericht, die bzw. das klug daherredet, was „man“ hätte besser machen müssen.
Arbeitsunfälle und Strafrecht
Fahrlässigkeitsdelikte, Organisationsverschulden – und Pech
Wenn auf Baustellen, dem Betriebs- oder Firmengeländer, in der Kita, bei der Arbeit allgemein Unfälle passieren, denken alle nur an die 112. Die Polizei ruft initial instinktiv niemand. Dabei können Arbeitsunfälle durchaus auch ein Fall für die Polizei, die Staatsanwaltschaft, das Gericht werden. Die neueste Statistik der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zum Arbeitsunfallgeschehen 2022 zeigt: In manchen Bereichen sind Unfälle keine Seltenheit. Und war die Ursache für ein Unglück (möglicherweise) die Verletzung einer Sorgfaltspflicht, dann kann daraus schnell ein Strafverfahren erwachsen.
Scheinselbstständigkeit in der Anwaltskanzlei
BGH zur „freien Mitarbeiterschaft“ – Risiken (nicht nur) für die Anwaltschaft
Schein und Sein sind zuweilen schwer zu unterscheiden. Und auch, wenn der BGH in einer aktuellen Entscheidung freier Mitarbeit in der Anwaltskanzlei auf den ersten Blick eine deutliche Absage erteilte, wird klar: Auch in Zukunft bleibt die Abgrenzung zwischen Scheinselbstständigkeit und „echter“ Selbstständigkeit komplex – in der Anwaltschaft wie in anderen Branchen. Insofern mahnt die Entscheidung für die Praxis zur Vorsicht, eröffnet einer fachkundigen Verteidigung aber zugleich Spielräume.
Freispruch im Prozess um Betriebsratsvergütung bei VW
Landgericht Braunschweig spricht Personalverantwortliche von VW vom Verdacht der Untreue frei
Mit (noch nicht rechtskräftigem) Urteil vom 28. September 2021 hat die 16. Große Strafkammer des Landgerichts Braunschweig vier teilweise ehemalige Personalverantwortliche der Volkswagen AG freigesprochen (Aktenzeichen 16 KLs 85/19). Die Staatsanwaltschaft hatte den Angeklagten zur Last gelegt, die Vergütung von freigestellten Betriebsratsmitgliedern des Unternehmens in den Jahren 2011 bis 2016 unter Missachtung der Vorgaben des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) zu hoch bemessen zu haben, was zu einem Vermögensschaden auf Seiten der Volkswagen AG geführt habe. Einer der Angeklagten wurde seit Beginn des Ermittlungsverfahrens durch unseren Partner Dr. Niklas Auffermann verteidigt.
BSG bejaht Sozialversicherungspflicht von Honorar-Notärzten
Verteidigungsmöglichkeiten frühzeitig erkennen und nutzen
Das Bundessozialgericht (BSG) hat am 19. Oktober 2021 entschieden (Aktenzeichen B 12 R 10/20 R), dass Ärztinnen und Ärzte, die im Nebenjob als Notärztin oder Notarzt im Rettungsdienst auf Honorarbasis tätig sind, insoweit in aller Regel als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte zu qualifizieren sind. Das hat Konsequenzen auch auf das Strafrecht, allem voran § 266a StGB.
Besuch vom Zoll: Diese Rechte haben Unternehmer
Unter diesem Titel beleuchtet Dr. David Albrecht in einem Gastbeitrag für die Deutsche Handwerkszeitung (DHZ) die Rechtslage bei Maßnahmen von Zollbehörden im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Schwarzarbeit und gibt Verhaltenshinweise für Betroffene.
Verschärfung der Haftung von Arbeitgebern für Sozialversicherungsbeiträge
Neuer Ordnungswidrigkeitentatbestand im SchwarzArbG
Auf die vom Bundesgerichtshof 2018 angekündigte Änderung seiner Rechtsprechung zu § 266a StGB (Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt) hat der Gesetzgeber mit der Einführung eines neuen Bußgeldtatbestands in § 8 Abs. 3 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) reagiert. Dieser Bußgeldtatbestand wird insbesondere in den juristisch nicht abschließend geklärten Bereichen der abhängigen Beschäftigung nach § 7 Abs. 1 SGB IV von großer Bedeutung sein.
Sozialversicherungspflicht von Honorarärzten und Honorarpflegekräften
Bundessozialgericht bestätigt Praxis der Versicherungsträger
Der 12. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) hat mit Urteilen vom 6. und 7. Juni 2019 entschieden, dass Ärzte, die als Honorarärzte in einem Krankenhaus tätig sind, in dieser Tätigkeit regelmäßig nicht als Selbstständige anzusehen seien, sondern als Beschäftigte des Krankenhauses der Sozialversicherungspflicht unterlägen (Aktenzeichen 12 R 11/18 R als Leitfall). Entsprechendes gelte für Honorarpflegekräfte (Az. 12 R 6/18 R als Leitfall).