Mehr Befugnisse für Zollbehörden bei der Schwarzarbeitsbekämpfung
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls soll künftig mehr Befugnisse zur Aufdeckung von Schwarzarbeit und Sozialleistungsmissbrauch bekommen. Am 20. Februar hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch beschlossen.
Die geplante Neuregelung will an das Gesetz zur Stärkung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung von 2017 anknüpfen und nimmt insbesondere die „Verzahnung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit mit der Gewährung von Sozialleistungen“ und die „missbräuchlichen Inanspruchnahme von Kindergeld“ in den Fokus. Angesprochen sind damit in erster Linie Fälle des Sozialleistungsbetrugs. Die geplante Reform wird aber voraussichtlich auch Auswirkungen auf die Verfolgungspraxis beim Verdacht von Beitragsvorenthaltung nach § 266a StGB und Steuerhinterziehung haben.
Auch Scheinarbeit wird geprüft
Die FKS soll danach künftig in die Lage versetzt werden, nicht nur illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit aufklären, bei denen tatsächlich Dienst- oder Werkleistungen erbracht wurden, sondern auch jene Fälle prüfen, bei denen Dienst- oder Werkleistungen noch nicht erbracht wurden, sich aber bereits anbahnen, oder bei denen Dienst- oder Werkleistungen nur vorgetäuscht werden, um zum Beispiel unberechtigt Sozialleistungen zu erhalten. Gibt es Anhaltspunkte für einen unberechtigten Kindergeldbezug wird der FKS eine Sofortmeldepflicht gegenüber den zuständigen Familienkassen auferlegt. Um Missbrauch zu verringern, ist des Weiteren vorgesehen, den Datenaustausch zwischen Zoll und den übrigen beteiligten Behörden, insbesondere den Jobcentern und Familienkassen, den Finanzämtern sowie den Strafverfolgungsbehörden und Polizeivollzugsbehörden zu verbessern.
Mehr Personal
Insgesamt erhalten die Zollbehörden deutlich mehr Kompetenzen, teilweise ist sogar eine Übertragung von staatsanwaltlichen Befugnissen vorgesehen. Außerdem werden nach dem Entwurf aus dem Bundesfinanzministerium die personellen Ressourcen der FKS deutlich aufgestockt – von derzeit 7.900 auf mehr als 10.000 Stellen bis zum Jahr 2026. Finanzminister Scholz will das Gesetz noch vor der Sommerpause vom Bundestag verabschieden lassen.
Entwurf eines Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch
Rechtsanwalt Dr. David Albrecht: "Wenn der Entwurf Gesetz wird, müssen sich Unternehmen darauf einstellen, dass die FKS mit größerer Personalstärke deutlich häufiger als bisher Kontrollen in den Betrieben durchführen wird. Ein weiteres wichtiges Instrument der Ermittlungsbehörden wären die erweiterten Informationspflichten zwischen dem Zoll und den Finanz- und Sozialbehörden. Der Sicherstellung von Compliance im Bereich des Arbeits- und Sozialrechts wird damit in Zukunft voraussichtlich eine noch größere Bedeutung zukommen als bisher."