Die AOK Hessen verzeichnet, so ein aktueller dpa-Bericht aus Juli 2026, für 2024/25 so viele Hinweise auf Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen wie nie zuvor: 1.232 Verdachtsmeldungen, ein Plus von rund zehn Prozent gegenüber dem vorherigen Zwei-Jahres-Zeitraum. Besonders betroffen, so der Tätigkeitsbericht der AOK-internen Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen, sind die Pflegeversicherung und die häusliche Krankenpflege. Häufig geht es um Luftleistungen, Doppelabrechnungen, um Urkundenfälschungen, etwa bei Rezepten oder Leistungsnachweisen. Und regelmäßig wird aus solchen internen Verdachtsfällen ein Strafverfahren.

Typische Fallkonstellationen im Pflegebereich

Die dokumentierten Fälle betreffen klassische Muster im Pflegekontext: Abrechnung von Verhinderungspflege, ohne tatsächliche Leistungserbringung („Therapie nur auf dem Papier“), Nutzung bestehender Kontakte zu Pflegebedürftigen und zum Teil Einbindung von Familienangehörigen, wobei diese für ihre Kooperation sog. Kickbacks erhalten. In einem Fall wurden in 33 Fällen nicht erbrachte Verhinderungspflegeleistungen abgerechnet; die Krankenkasse habe 72.000,00 € zurückgefordert, die Pflegerin sei zu 22 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden und habe ihren Arbeitsplatz verloren.

Ein bundesweit tätiger Lieferant für Verbandmittel habe blanko unterschriebene Rezepte genutzt, die nachträglich bedruckt worden seien; allein für 2025 seien deshalb Rückforderungen in Höhe von 857.000,00 € erhoben worden.

In weiteren Fällen seien Physiotherapieleistungen dokumentiert, aber nicht erbracht worden; Versichertensignaturen seien gefälscht gewesen. Parallel berichten Krankenkassen von Abrechnungen gegenüber bereits verstorbenen Versicherten.

Strafrechtlicher Rahmen und formale Betrachtungsweise

Zentral ist regelmäßig § 263 StGB, der allgemeine Betrugstatbestand; bereits die Abrechnung von Luftleistungen oder unzureichend dokumentierten Leistungen kann als täuschungsbedingte Vermögensschädigung gewertet werden. Spezialisierte Ermittlungsgruppen und Schwerpunktstaatsanwaltschaften richten sich seit Jahren besonders auf Pflegedienste, auch und besonders mit Fokus auf systematische Abrechnungskonstellationen. Daneben können Urkundenfälschungstatbestände (etwa bei Rezepten und Leistungsnachweisen) sowie sozialversicherungsrechtliche und arbeitsrechtliche Vorwürfe (Nichtabführen von Sozialversicherungsbeiträgen, Mindestlohnverstöße) hinzutreten.

Die strafrechtliche Beurteilung wird dabei nicht zuletzt durch die in der Rechtsprechung angewandte streng formale oder sozial-normative Betrachtungsweise geprägt: Selbst lege artis erbrachte Leistungen können bei formalen Verstößen insgesamt nicht abrechenbar sein; ihre Abrechnung kann in voller Höhe einen Betrugsschaden begründen, mit teilweise sechsstelligen oder höheren Schadenssummen.

Belastungslage von Pflegekräften und Pflegediensten

Pflegekräfte und Pflegedienste und Pflegeheime agieren in einem gefahrgeneigten Berufsfeld, das neben dem Pflegenotstand erhebliche strafrechtliche Risiken birgt. Neben Abrechnungsfragen stehen Sorgfaltspflichten im Vordergrund – von Sturz- und Dekubitusprophylaxe über die Medikamentengabe (6-R-/10-R-Regel) bis hin zum Umgang mit Betäubungsmitteln und freiheitsentziehenden Maßnahmen. Organisationsdefizite in Pflegeheimen, etwa bei Personalplanung, Rundgängen oder Sicherungsmaßnahmen gegenüber demenziell erkrankten Bewohnerinnen und Bewohnern, können zu Körperverletzungs- und Tötungstatbeständen führen und Verantwortliche auf Leitungsebene strafrechtlich betreffen.

Strafverfahren wegen Abrechnungsbetrugs in der Pflege sind häufig komplex, mit hohen Rückforderungen, möglichen Freiheits- oder Bewährungsstrafen und berufsrechtlichen Konsequenzen. Sie gehen oft mit Durchsuchungen in Diensträumen und Privatwohnungen, der Sicherung digitaler Patientendaten und einem erheblichen Imageschaden einher. Schon der Anfangsverdacht kann für Betroffene zu einer erheblichen persönlichen und beruflichen Belastung werden.

Verteidigungsansätze bei Abrechnungsbetrug in der Pflege

In Ermittlungsverfahren wegen Abrechnungsbetrugs in der Pflege kommt es wesentlich auf die frühzeitige strafrechtliche Beratung und Verteidigung an. Ermittlungsbehörden müssen jede einzelne Tat nachweisen; gerade bei betagten oder dementen Pflegebedürftigen ist die Beweisführung schwierig. Nur unter strengen Voraussetzungen kann ein Schaden hochgerechnet werden. Eine strukturierte Verteidigungsstrategie berücksichtigt die konkreten Verantwortlichkeiten im Pflegedienst oder Pflegeheim, die Besonderheiten medizinstrafrechtlicher Ermittlungen und die Bewertung der Dokumentationslage, einschließlich retrospektiver Verzerrungen (Rückschaufehler / Hindsight Bias).

Relevante Verteidigungsfragen betreffen unter anderem:

  • die Zurechnung von Organisations-, Abrechnungs- und Dokumentationsverantwortung innerhalb des Pflegedienstes oder der Einrichtung,
  • die Abgrenzung von bewussten Luftleistungen und fahrlässigen (nicht strafbaren) Abrechnungsfehlern,
  • die genaue Betrachtung der Abrechnungsregeln, sowie
  • die Bewertung, ob und in welchem Umfang tatsächlich ein Vermögensschaden entstanden ist.

Bedeutung früher spezialisierter Verteidigung

Für Pflegekräfte, Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen zeigt die aktuelle Entwicklung, dass Hinweise auf Fehlverhalten und Abrechnungsbetrug konsequent aufgegriffen werden und die Zahl der Strafanzeigen deutlich steigt. Die Möglichkeiten, die KI den Krankenkassen bietet, um Muster zu erkennen, wird diesen Trend noch verstärken. Schon der Anfangsverdacht kann umfangreiche Ermittlungsmaßnahmen auslösen. Wer mit einem Vorwurf des Abrechnungsbetruges in der Pflege oder mit Prüfungen durch Krankenkassen und Ermittlungsbehörden konfrontiert ist, steht nicht nur vor sozialrechtlichen und zivilrechtlichen Rückforderungen, sondern potenziell vor einem strafrechtlichen Verfahren, das berufliche Existenzen gefährden kann.

Eine sachliche, spezialisierte strafrechtliche Verteidigung im Medizinstrafrecht trägt dazu bei, die Belastungen zu begrenzen, die Aktenlage sorgfältig zu prüfen, formale und materielle Einwände zu entwickeln und in allen Verfahrensstadien – von der Durchsuchung über das Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung – strukturiert zu begleiten.

Ansprechpartner
Dr. Sebastian T. Vogel