Die derzeitige Pandemie verlangt uns als Gesellschaft Einiges ab. Es gibt Kontaktverbote, Grundrechte werden eingeschränkt, Regeln aufgestellt und durchgesetzt. Das Infektionsschutzgesetz hält Bußgeld- und Straftatbestände bereit, mit denen gegen vermeintliche Regelbrecher vorgegangen werden kann. Die Bundesländer erlassen nach und nach eigene Bußgeldkataloge, um die Kontaktverbote durchzusetzen. Argwöhnisch beäugen Nachbarn, wer wann mit wem warum vor die Tür geht. Bei all den Regeln kann der Überblick verlorengehen, können Nachbarn und Behörden Maß und Mitte verlieren. Regeln einzuhalten ist wichtig – gegen unverhältnismäßige und falsche Bußgeldbescheide und Strafvorwürfe kann und sollte man sich aber wehren.

Alte und neue Regeln

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) hält zahlreiche Bußgeld- und sogar Straftatbestände bereit. So handelt ordnungswidrig zum Beispiel, wer sich Versammlungsverboten widersetzt, Quarantäneanordnungen zuwiderhandelt, Auskunftspflichten nicht nachkommt oder sich nicht an Anordnungen zur Schließung von Einrichtungen hält. Wer bestimmte Verbote missachtet und dadurch die Krankheit verbreitet, kann sich sogar strafbar machen. Hierbei gälte es aber darauf zu achten, ob auch tatsächlich ein Kausalitätsnachweis erbracht ist.

Dazu erlassen mehr und mehr Bundesländer eigene Bußgeldkataloge. Wer mit mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit zusammenkommt, die nicht direkt verwandt sind, muss in Nordrhein-Westfalen ein Bußgeld von 200,00 € zahlen. Bei Treffen von mehr als zehn Personen ist das sogar eine Straftat. Auch andere Bundesländer ziehen nach.

Regeln einhalten – von beiden Seiten

Fakt ist, dass eine Eindämmung der Pandemie uns allen hilft. Wir alle sind deshalb gefordert. Weder aber heiligt der Zweck alle Mittel noch gilt in einem Rechtsstaat der Satz: Not kennt kein Gebot. Das Bestimmtheitsgebot etwa verlangt, dass klar geregelt sein muss, was verboten sein soll. Unklare Regelungen können nicht zur Grundlage für Bußgelder oder Strafen gemacht werden. Ferner gilt auch in diesen Zeiten der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und des Gesetzesvorbehalts. Formale Regeln müssen eingehalten werden. Denn die Form ist die Feindin der Willkür. Das gilt auch in Krisenzeiten unvermindert fort.

FS-PP Berlin hilft Rechtssuchenden jederzeit. Telefonisch, per Videotelefonie und über E-Mail sind wir auch in diesen Tagen stets erreichbar.

Ansprechpartner
Dr. Sebastian T. Vogel