Geldwäsche & Sanktionen
News
Unternehmensstrafrecht und Geldwäsche
Der europäische Rat hat am 11. Oktober 2018 die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die strafrechtliche Bekämpfung der Geldwäsche (2016/0414 (COD) PE-CONS 30/18 vom 19.9.2018) endgültig angenommen (DIRECTIVE OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL on combating money laundering by criminal law).
Die neue Richtlinie erweitert die bereits am 30. Mai 2018 angenommene Richtlinie insofern, als neue verschärfende Mindestanforderungen an den Straftatbestand der Geldwäsche geknüpft werden.
EU-Parlament und Rat einigen sich auf Änderungen der Geldwäscherichtlinie
Öffentlicher Zugang zu Informationen über wirtschaftliche Eigentümer
Nachdem erst vor sechs Monaten die Umsetzung der Vierten Geldwäscherichtlinie in Kraft getreten ist, haben sich am 20. Dezember das Europäische Parlament und der Rat auf Änderungen beziehungsweise Ergänzungen der Richtlinie geeinigt. In beiden Institutionen muss der Text jetzt noch formell beschlossen werden.
Neues Geldwäschegesetz in Kraft
Umfangreiche Pflichten und Gefahren für Güterhändler
Im Mai 2017 hat der Bundestag das Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten – kurz Geldwäschegesetz (GWG) – neu gefasst. Der Gesetzgeber will Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung noch effektiver bekämpfen und hat deshalb die Anforderungen an das Risikomanagement deutlich verschärft. Verstöße dagegen können – insbesondere bei Güterhändlern – empfindlich geahndet werden.
Geschäftspartner Compliance
Wichtig wie nie – Unternehmen sollten schnell die richtigen Maßnahmen ergreifen
Wie können Unternehmen die gestiegenen Anforderungen an das Management ihrer Geschäftspartner erfüllen, insbesondere im Hinblick auf Maßnahmen der Anti-Korruption? Was genau wird verlangt? Für die meisten Organisationen ist es noch ein langer Weg zu einer effektiven und den Standards entsprechenden Geschäftspartner Compliance, und die Unsicherheit ist verständlicherweise groß.