Verius-Fonds und Strafrecht
Welche Risiken bestehen für Anlageentscheider, Fondsanbieter und Berater?
Kassenärztliche Vereinigungen und Krankenkassen haben erhebliche Summen in die Verius-Immobilienfonds angelegt. Nach der aktuellen Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/7880) entfallen auf elf bundesunmittelbare Krankenkassen rund 200 Millionen Euro in den Inhaberschuldverschreibungen Verius II und Verius III. Ob und in welchem Umfang diese Beträge zurückgeführt werden können, ist derzeit erheblich infrage gestellt.
Neben zivilrechtlichen Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt stellt sich deshalb die Frage, welche strafrechtlichen Risiken für Anlageentscheider, Fondsanbieter und beratende Wirtschaftsprüfer bestehen.
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