BGH-Urteil 3 StR 110/26 zum Abrechnungsbetrug: zahnärztliche Kooperationsmodelle (nicht) „in freier Praxis“
Zugleich zur Grenze der Scheinselbstständigkeit i. S. v. § 266a StGB
Mit Urteil vom 9. Juli 2026 (Az. 3 StR 110/26) hat der Bundesgerichtshof zentrale Fragen des Abrechnungsbetrugs im Gesundheitswesen und des Vorenthaltens von Arbeitsentgelt im Kontext zahnärztlicher Kooperationsmodelle präzisiert. Die Entscheidung akzentuiert insbesondere die Grenze zwischen selbstständiger Tätigkeit „in freier Praxis“ und sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung – mit erheblichen Konsequenzen für Praxisbetreiber, Zahnärzte und medizinische Versorgungsstrukturen sowie die strafrechtliche Bewertung von Kooperationsmodellen im Medizin- und Wirtschaftsstrafrecht.