Die DigitalService GmbH des Bundes steht mit Geschäftsführung und allen Mitarbeitenden für Integrität, Transparenz und offene, direkte Kommunikation und zugleich für Wahrung und Schutz von Rechten. Die DigitalService GmbH des Bundes duldet ausnahmslos keine Korruption, keine sonstigen Erscheinungsformen der Wirtschaftskriminalität und tritt auch sonst jeglicher Form von Rechtsverletzung entschieden entgegen. Deshalb hat die DigitalService GmbH des Bundes ein Compliance-Management-System. Mit der Realisierung des dazu gehörenden Hinweisgebersystems und weitergehenden Rechtsdienstleistungen zur Erfüllung Anforderungen an eine Compliance-Meldestelle im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes wurde FS-PP Berlin im Rahmen eines anwaltlichen Mandatsvertrages beauftragt. 

Aufgaben

Rechtsanwalt Dr. Frank nimmt anwaltsvertraulich Hinweise auf Korruption, wirtschaftskriminelle Handlungen oder auf andere Rechtsverletzungen nach § 2 HinSchG und auf sonstige Rechts- oder Regelverletzungen entgegen.  Hierzu können auch persönliche Rechtsverletzungen im beruflichen Umfeld gehören. Sollte eine Hinweisperson eine weibliche Ansprechpartnerin wünschen, wird ihr Hinweis von Rechtsanwältin Sophia Hoffmeister in der Kanzlei FS-PP Berlin bearbeitet. Der Meldekanal steht sowohl den Beschäftigten als auch den Vertragspartnern der DigitalService GmbH des Bundes offen, ist jedoch keine allgemeine Beschwerdestelle für Beschäftigte oder Dritte.

Nach Eingang eines Hinweises nehmen die Rechtsanwälte eine anwaltsunabhängige Rechtsprüfung vor. Ziel ist die Feststellung oder der Ausschluss eines rechtserheblichen Anfangsverdachts eines Rechts- oder Regelverstoßes. FS-PP Berlin führt das Verfahren entsprechend § 17 HinSchG durch und ergreift oder empfiehlt in Abstimmung mit den zuständigen internen Funktionsträgern die gebotenen Folgemaßnahmen gemäß § 18 HinSchG. Hinweispersonen erhalten binnen 7 Tagen eine Eingangsbestätigung und vor Ablauf von 3 Monaten auch eine inhaltliche Rückmeldung, was auf ihren Hinweis veranlasst wurde und was das Ergebnis ist.

FS-PP Berlin handelt anwaltsunabhängig rechtsberatend und nicht im Rahmen einer Delegation oder Auslagerung interner Funktionen. Gerade durch die Konzentration auf die Rechtsanwälten vorbehaltene Aufgabe der Rechtsberatung wird die fachliche und organisatorische Unabhängigkeit sichergestellt, die das Hinweisgeberschutzgesetz als Anforderung an die Meldestelle definiert.

Beschäftigten stehen die Anwälte von FS-PP Berlin auch zur Beantwortung von Fragen über richtiges und regelgerechtes Verhalten zur Verfügung, wenn dies vertraulich geschehen soll.

Einzelheiten

Für Personen, die mit Rechtsanwalt Dr. Frank oder Rechtsanwältin Hoffmeister Kontakt aufnehmen möchten, sind eine gesonderte Telefonnummer und Mailadresse eingerichtet worden (siehe unten Kontakt). Auch außerhalb der Geschäftszeiten eingehende Hinweise werden zeitnah aufgenommen. Ein persönliches Gespräch ist nach Terminvereinbarung möglich.

Die Kontaktaufnahme ist für eine noch unentschlossene Hinweisperson risikolos. Er/Sie kann sich auch danach noch entscheiden, dass die Rechtsanwälte Stillschweigen bewahren oder einen Hinweis nur anonymisiert weitergeben sollen.

Hinweispersonen haben auch die Möglichkeit, über das FS-PP BKMS® System Kontakt zu FS-PP Berlin aufzunehmen. Das FS-PP BKMS® System ist ein internetbasiertes Melde- und Kommunikationssystem, das in bestmöglicher Weise gesichert ist und die Rückverfolgbarkeit von Meldungen ausschließt.

Link zu weiteren Informationen und zum FS-PP BKMS® System

Hinweispersonen können sich alternativ an eine externe staatliche Meldestelle nach § 19 f. HinSchG wenden. Informationen zur externen staatlichen Meldestelle finden Sie hier.

Kontakt

Dr. Rainer Frank
030 318685-933

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Bitte informieren Sie sich auch über unsere Datenschutzhinweise zum FS-PP Hinweisgebersystem.

Portrait Dr Rainer Frank small Portrait Sophia Hoffmeister