Die DigitalService GmbH des Bundes steht mit Geschäftsführung und allen Mitarbeitenden für Integrität, Transparenz und offene, direkte Kommunikation und zugleich für Wahrung und Schutz von Rechten. Die DigitalService GmbH des Bundes duldet ausnahmslos keine Korruption, keine sonstigen Erscheinungsformen der Wirtschaftskriminalität und tritt auch sonst jeglicher Form von Rechtsverletzung entschieden entgegen. Deshalb hat die DigitalService GmbH des Bundes ein Compliance-Management-System. Dazu gehören eine Compliance-Meldestelle und ein Hinweisgebersystem. Das Hinweisgebersystem und die Erfüllung der Aufgaben, Rechte und Pflichten einer Compliance-Meldestelle im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes wurden auf FS-PP Berlin übertragen.

Aufgaben der Meldestelle

Rechtsanwalt Dr. Frank nimmt auf vertraulichem Weg Hinweise auf Korruption, wirtschaftskriminelle Handlungen oder auf andere Rechtsverletzungen nach § 2 HinSchG und auf sonstige Rechts- oder Regelverletzungen entgegen.  Hierzu können auch persönliche Rechtsverletzungen im beruflichen Umfeld gehören. Sollte eine Hinweisperson eine weibliche Ansprechpartnerin wünschen, wird ihr Hinweis von Rechtsanwältin Sophia Hoffmeister in der Kanzlei FS-PP Berlin bearbeitet. Der Meldekanal steht sowohl den Beschäftigten als auch den Vertragspartnern der DigitalService GmbH des Bundes offen. Die Meldestelle ist jedoch keine allgemeine Beschwerdestelle für Beschäftigte oder Dritte.

Nach Eingang eines Hinweises führt die interne Meldestelle das Verfahren gemäß § 17 HinSchG durch und ergreift die gebotenen Folgemaßnahmen gemäß § 18 HinSchG. 

Beschäftigten stehen die Anwälte der Meldestelle auch zur Beantwortung von Fragen über richtiges und regelgerechtes Verhalten zur Verfügung, wenn dies vertraulich geschehen soll.

Einzelheiten

Für Personen, die mit Rechtsanwalt Dr. Frank oder Rechtsanwältin Hoffmeister Kontakt aufnehmen möchten, sind eine gesonderte Telefonnummer und Mailadresse eingerichtet worden (siehe unten Kontakt). Auch außerhalb der Geschäftszeiten eingehende Hinweise werden zeitnah aufgenommen. Ein persönliches Gespräch ist nach Terminvereinbarung möglich.

Die Kontaktaufnahme ist für eine noch unentschlossene Hinweisperson risikolos. Er/Sie kann sich auch danach noch entscheiden, dass die Meldestelle Stillschweigen bewahren oder einen Hinweis nur anonymisiert weitergeben soll.

Hinweispersonen haben auch die Möglichkeit, über das FS-PP BKMS® System Kontakt zur Meldestelle aufzunehmen. Das FS-PP BKMS® System ist ein internetbasiertes Melde- und Kommunikationssystem, das in bestmöglicher Weise gesichert ist und die Rückverfolgbarkeit von Meldungen ausschließt.

Link zu weiteren Informationen und zum FS-PP BKMS® System

Hinweispersonen können sich alternativ an eine externe staatliche Meldestelle nach § 19 f. HinSchG wenden. Informationen zur externen staatlichen Meldestelle finden Sie hier.

Hinweispersonen erhalten nicht nur unverzüglich eine Eingangsbestätigung, sondern vor Ablauf von spätestens drei Monaten auch eine inhaltliche Rückmeldung, was auf ihren Hinweis veranlasst wurde und was das Ergebnis ist.

Kontakt

Dr. Rainer Frank
030 318685-933

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Bitte informieren Sie sich auch über unsere Datenschutzhinweise zum FS-PP Hinweisgebersystem.

Portrait Dr Rainer Frank small Portrait Sophia Hoffmeister