Ermittlungsbehörden intensivieren ihre Maßnahmen gegen die Umgehung der gegen Russland verhängten Sanktionen (Ausfuhrverbot der Verordnung (EU) Nr. 833/2014). Im Fokus der Zollfahndungsämter (ZFA) stehen insbesondere Lieferungen von deutschen hochwertigen Fahrzeugen (Mercedes, BMW, Audi, Porsche), hochpräzisen Maschinen und andere Luxusgüter, die über Anrainerstaaten wie Belarus, Kasachstan, Usbekistan, Armenien, Kirgisistan, Georgien, Moldau oder andere GUS-Staaten und die Türkei nach Russland gelangen. Trotz eines eindeutigen Verbots von Umgehungsgeschäften stellen die Behörden zahlreiche Embargo-Verstöße fest – mit gravierenden strafrechtlichen und wirtschaftlichen Risiken für beteiligten Personen und Unternehmen.

Es drohen erhebliche strafrechtliche Konsequenzen

bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Umgehung der Sanktionen nach § 18 AWG. Bei gewerblicher Tätigkeit drohen in der Regel Haftstrafen und die Sicherstellung der Vermögenswerte und Einziehung von Wertersatz.

Wir haben langjährige Erfahrungen im Außenwirtschaftsstrafrecht und haben deutschlandweit in vielen Fällen erfolgreich verteidigt. Daneben beraten wir laufend präventiv und setzen Compliance-Maßnahmen für unsere Mandanten um.

Deutsche Unternehmen vertreiben ihre Waren und Dienstleistungen weltweit. Dies gilt nicht nur für Großkonzerne, sondern insbesondere auch für den Mittelstand. Viele mittelständische Unternehmen liefern ihre spezialisierten Produkte insbesondere in das Ausland. Deutsche Unternehmen gründen Tochtergesellschaften und Niederlassungen im Ausland und wickeln ihre Zahlungen über Landesgrenzen hinweg ab. Diese zunehmende internationale Vernetzung eröffnet neue Absatzmärkte, zwingt aber auch zur Beachtung komplexer regulatorischer Vorgaben des Außenwirtschaftsrechts.

Dr. Niklas Auffermann