Europäisches Parlament, Rat und Kommission haben sich im so genannten Trilog-Verfahren auf eine Endfassung der EU-Whistleblower-Richtlinie geeinigt. Dem jetzt gefundenen Kompromiss müssen Parlament und Rat noch formal zustimmen.

Mit der neuen Richtlinie sollen Hinweisgeber, die Missstände berichten, stärker als bisher geschützt werden. Die Richtlinie sieht unter anderem vor, dass Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten oder einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von mehr als 10 Millionen Euro verpflichtet werden sollen, vertrauliche Meldesysteme einzurichten. Auch staatliche Verwaltungsstellen, regionale Verwaltungen und Dienststellen, Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern und sonstige Personen des öffentlichen Rechts sollen in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen.

Für die einzurichtenden Meldekanäle macht der Richtlinientext detaillierte Vorgaben. Wichtigstes Ziel ist zu gewährleisten, dass Hinweisgeber ihre Identität gegenüber dem Unternehmen nicht aufdecken müssen und somit so weit wie möglich vor Nachteilen geschützt werden.

Keine Stufenlösung

In der Entwurfsfassung der Kommission war noch enthalten, dass sich ein Whistleblower zunächst an diese internen Meldekanäle zu wenden hat. Erst wenn das erfolglos bleibt, sollte er die zuständigen Behörden einschalten dürfen und nur in dritter und letzter Stufe die Öffentlichkeit, z.B. die Presse informieren dürfen. Diese Stufenlösung ist aber am Widerstand des Parlamentes gescheitert, das sich letztendlich auch in den Trilogverhandlungen durchsetzen konnte. Deutschland hatte sich wie auch Frankreich dafür eingesetzt, dass sich Whistleblower zuerst an das eigene Unternehmen wenden müssen. Nach der Einigung sollen sie jetzt etwaige Missstände aber auch direkt an Behörden melden dürfen, ohne dadurch ihre arbeitsrechtlichen Pflichten zu verletzten.

Rechtsanwalt Dr. Rainer Frank: Die Stufenlösung hätte eine größere Rechtssicherheit für Unternehmen gebracht. Auch für das Ziel, eine organisationsinterne Kultur der Offenheit und des Vertrauens zu schaffen, ist die sofortige und unbedingte Öffnung externer Wege nicht gerade förderlich. Es ist sehr bedauerlich, dass die EU von diesem Weg wieder abgewichen ist. Umso mehr gilt es jetzt, dass Unternehmen eigene Meldesysteme aufbauen, denen die Mitarbeiter vertrauen. Die Einrichtung eines anwaltlichen Ombudsmannes oder Vertrauensanwalts ist dabei ein sinnvoller Weg. Denn dadurch, dass er nicht in die Strukturen des Unternehmens eingebunden und zur Verschwiegenheit verpflichtet ist, bietet er eine noch größere Gewähr dafür, dass die Identität der Hinweisgeber vertraulich bleibt als rein interne Kanäle. FS-PP Berlin hat auf diesem Gebiet erhebliche praktische Erfahrung.