Globale Bedeutung von Compliance
G-20 wollen Compliance-Strukturen stärken
Dass Korruption kein nationales Problem ist, haben auch die G-20-Staaten erkannt – seit vielen Jahren steht daher auch hier der Kampf gegen Korruption auf der Tagesordnung. In Hamburg beim Gipfeltreffen im Juli 2017 haben sich die Staats- und Regierungschefs mit konkreten möglichen Maßnahmen befasst.
Sie sind dabei übereingekommen, einerseits die Verantwortlichkeit juristischer Personen bei Korruptions- oder Bestechungsdelikten zu stärken, andererseits Anreize für unternehmensinterne Compliance-Systeme schaffen zu wollen. Im entsprechenden Annex der Abschlusserklärung des G-20-Gipfels heißt es dazu: "Es sollte einen soliden Rechtsrahmen dafür geben, juristische Personen für Korruption einschließlich In- und Auslandsbestechung sowie damit im Zusammenhang stehende Straftaten zur Verantwortung zu ziehen". Sind in dem Staat keine strafrechtlichen Sanktionen vorgesehen, käme dabei auch eine zivilrechtliche oder verwaltungsrechtliche Verantwortlichkeit in Betracht.
Schaffung von Anreizen für Compliance-Management-Systeme
Daneben soll die Entwicklung wirksamer interner Kontrollen, Ethikkodizes und sonstiger Instrumente zur Prävention und Aufdeckung von Korruption unterstützt werden. Die Privatwirtschaft spiele bei der Entwicklung und Umsetzung wirksamer Compliance-Mechanismen eine Schlüsselrolle, heißt es zur Begründung in dem Annex zur Abschlusserklärung. Unternehmensinterne Präventionsmaßnahmen könnten beispielsweise in Vergabeentscheidungen bzw. Bewilligungsverfahren der öffentlichen Hand einfließen. Außerdem könnten die Anstrengungen von Unternehmen zur Entwicklung und Umsetzung von internen Kontrollen, Ethikkodizes und sonstiger Maßnahmen zur Bekämpfung von Korruption sowie freiwillige Selbstanzeigen und die Zusammenarbeit von Unternehmen mit den Strafverfolgungsbehörden auch bei juristischen Verfahren beispielsweise als möglicher mildernder Umstand oder als Verteidigung Berücksichtigung finden.
In der aktuellen Ausgabe der Corporate Compliance Zeitschrift weist Klaus Moosmayer, Chief Compliance Officer der Siemens AG, darauf hin, dass die Bedeutung solcher G-20-Beschlüsse nicht geringgeschätzt werden sollte. In den letzten Jahren seien vergleichbare Forderungen in der Regel auch bei der nationalen Gesetzgebung berücksichtigt worden, so zuletzt beispielsweise in Großbritannien, Spanien und Frankreich.
Rechtsanwalt Dr. Niklas Auffermann, der gemeinsam mit Dr. Rainer Frank die Praxisgruppe Compliance leitet, merkt dazu an: „Zwar werden hierzulande Vorschläge für ein eigenständiges Unternehmensstrafrecht aktuell wohl nicht vorangetrieben, aber im Koalitionsvertrag haben sich CDU/CSU und SPD immerhin darauf geeinigt, bei Wirtschaftskriminalität grundsätzlich auch die profitierenden Unternehmen stärker zu sanktionieren. Auch sollen, wie von G-20 gefordert, gesetzliche Anreize zur Aufklärungshilfe durch „Internal Investigations“ und zur anschließenden Offenlegung der hieraus gewonnenen Erkenntnisse geschaffen werden.“