Die Stromnetz Berlin GmbH ermutigt alle Beschäftigten, Berater, Auftragnehmer sowie externe Stakeholder, jeden beobachteten oder vermuteten Verstoß gegen ein Gesetz oder gegen den Verhaltenskodex und das Compliance Programm der Stromnetz Berlin GmbH oder eine interne Vorschrift der Stromnetz Berlin GmbH zu melden. 

Wenn Unregelmäßigkeiten bereits in einem frühen Stadium aufgedeckt werden können, ist die Stromnetz Berlin GmbH zu einer besseren Risikoprävention und Schadensbegrenzung in der Lage, wovon nicht nur das Unternehmen, sondern auch seine Beschäftigten und deren Stakeholder profitieren.

Aufgaben der Ombudspersonen

Die Ombudspersonen Rechtsanwalt Dr. Frank und Rechtsanwältin Dr. Lo Re sind für die Beschäftigten der Stromnetz Berlin GmbH und Geschäftspartner bestellt, die auf vertraulichem Wege Hinweise auf Rechts- oder Regelverstöße geben können.

Wer in gutem Glauben einen Hinweis auf eine Verdachtslage gibt, wird deshalb keine Benachteiligung erfahren.

Der Aufgabenkreis der Ombudspersonen ist beschränkt auf die Entgegennahme von Hinweisen auf Straftaten, Ordnungswidrigkeiten und sonstige Rechts- oder Regelverletzungen von Gewicht. Die Ombudspersonen sind keine allgemeine Beschwerdestelle für Beschäftigte, Geschäftspartner oder Kunden.

Die Ombudspersonen sind auch beauftragt und befugt, Beschäftigten der Stromnetz Berlin GmbH Auskünfte in die Compliance betreffenden Fragen zu erteilen, wenn das unter der besonderen Vertraulichkeit der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht geschehen soll.

Einzelheiten

Für Personen, die mit Rechtsanwalt Dr. Frank oder Rechtsanwältin Sophia Hoffmeister als Ombudspersonen der Stromnetz Berlin GmbH Kontakt aufnehmen möchten, sind eine besondere Mailadresse eingerichtet und eine gesonderte Telefonnummer geschaltet. Außerhalb der Geschäftszeiten des Anwaltsbüros wird ein Anrufbeantworter Nachrichten aufnehmen.

guetesiegel bkms

Hinweise können auch über das FS-PP BKMS® System übermittelt werden.
Siehe dazu die Hinweise weiter unten.

Nur wenn eine Hinweisperson es ausdrücklich gestattet, werden die Ombudspersonen Informationen an das Unternehmen weitergeben. Wenn eine Hinweisgeberin oder ein Hinweisgeber es wünscht, wird ihr / sein Name nicht genannt, sondern der Vorgang anonymisiert berichtet werden.

Hinweispersonen erhalten zu gegebener Zeit ein Feedback, wie ihre Eingabe bewertet und was darauf veranlasst wurde.

Die Kontaktaufnahme ist für eine noch unentschlossene Hinweisperson risikolos. Sie/er kann sich auch danach noch entscheiden, dass die Ombudspersonen Stillschweigen bewahren sollen.

Die Ombudspersonen sind Beauftragte der Stromnetz Berlin GmbH. Sie dürfen niemals einer Hinweisperson einen Rechtsrat erteilen, der den Interessen der Stromnetz Berlin GmbH zuwiderläuft. Sie ist aber beauftragt, Hinweispersonen das auf ihre Informationen einzuleitende unternehmensinterne Verfahren zu erläutern.

Besonders geschützte Kontaktaufnahme über das FS-PP BKMS® System

Hinweispersonen haben auch die Möglichkeit, über das FS-PP BKMS® System Kontakt zu den Ombudspersonen aufzunehmen. Das BKMS® System ist ein bei vielen großen Unternehmen und Organisationen und auch Polizeibehörden erprobtes und eingesetztes internetbasiertes Meldesystem, das in bestmöglicher Weise gesichert ist und die Rückverfolgbarkeit von Meldungen ausschließt. Das FS-PP BKMS® System gewährleistet höchste Sicherheit für Hinweispersonen.

Hier finden Sie eine Darstellung des Grundprinzips und der Funktionsweise des BKMS® System.

Das FS-PP BKMS® System gibt Hinweispersonen die Möglichkeit, sich einen geschützten Postkasten einzurichten, über den mit den Ombudspersonen sicher kommuniziert werden kann, ohne dass die Hinweisperson ihre Identität preisgeben muss. Meldungen im FS-PP BKMS® System sind nicht rückverfolgbar.

Link zum FS-PP BKMS® System für besonders gesicherte Meldungen

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Kontakt

Dr. Rainer Frank
Sophia Hoffmeister
030 31 86 85 933
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