Meldestelle für Evangelisches Diakonissenhaus Berlin Teltow Lehnin
Rechtsanwälte nehmen Hinweise vertraulich entgegen und bearbeiten diese fachlich unabhängig

Das Diakonissenhaus Teltow vertritt eine klare Position für die unbedingte Einhaltung von Gesetzen und Regeln im geschäftlichen Verkehr und gegen jede Art von Regelverletzung. Das Diakonissenhaus Teltow bekennt sich ausdrücklich zur Achtung international anerkannter Menschenrechtskonventionen und Übereinkommen zum Schutz der Umwelt. Das Diakonissenhaus Teltow hat deshalb ein Compliance Management System eingerichtet. Dieses umfasst ein Hinweisgebersystem entsprechend dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) und ein Beschwerdeverfahren nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). FS-PP Berlin ist mit dem Betrieb dieses Hinweisgebersystems betraut.
Aufgaben
FS-PP Berlin handelt anwaltsunabhängig rechtsberatend und nicht im Rahmen einer Delegation interner Funktionen. Gerade durch die Konzentration auf die Rechtsanwälten vorbehaltene Aufgabe der Rechtsberatung wird die fachliche und organisatorische Unabhängigkeit sichergestellt, die das HinSchG und das LkSG als Anforderung an die Meldestelle definieren.
Die Meldestelle steht sowohl unternehmensinternen als auch externen Personen, insbesondere von den Lieferketten des Diakonissenhauses Teltow betroffenen, zur Verfügung.
Rechtsanwalt Dr. Niklas Auffermann nimmt anwaltsvertraulich Hinweise auf Rechtsverstöße nach § 2 HinSchG im Geschäftsbereich des Diakonissenhauses Teltow auf. Risiken für menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken im Sinne des LkSG oder die Verletzung diesbezüglicher Pflichten können sowohl betreffend den Geschäftsbereich des Diakonissenhauses Teltow als auch seine Lieferketten gemeldet werden. Sollte eine Hinweisperson eine weibliche Ansprechpartnerin wünschen, wird ihr Hinweis von Rechtsanwältin Sophia Hoffmeister bearbeitet.
Einzelheiten
Nach Eingang eines Hinweises nehmen die Rechtsanwälte eine anwaltsunabhängige Rechtsprüfung vor. Ziel ist die Feststellung oder der Ausschluss eines rechtserheblichen Anfangsverdachts eines Rechtsverstoßes oder eines menschenrechts- oder umweltbezogenen Risikos. Je nach Gegenstand des Hinweises führt FS-PP Berlin das Verfahren entsprechend § 17 HinSchG oder § 8 LkSG durch und ergreift oder empfiehlt in Abstimmung mit den zuständigen internen Funktionsträgern die gebotenen Folgemaßnahmen gemäß § 18 HinSchG oder Abhilfemaßnahmen gemäß § 7 LkSG. Hinweispersonen erhalten eine Eingangsbestätigung und vor Ablauf von 3 Monaten auch eine inhaltliche Rückmeldung.
Für Personen, die mit den Anwälten von FS-PP Berlin Kontakt aufnehmen möchten, sind eine gesonderte Telefonnummer und Mailadresse eingerichtet worden (siehe unten Kontakt). Ein persönliches Gespräch ist nach Terminvereinbarung möglich.
Die Kontaktaufnahme ist für eine noch unentschlossene Hinweisperson risikolos. Diese kann sich auch danach noch entscheiden, dass die Rechtsanwälte Stillschweigen bewahren oder einen Hinweis nur anonymisiert weitergeben sollen.
Die Rechtsanwälte von FS-PP Berlin sind Beauftragte des Diakonissenhauses Teltow. Sie dürfen niemals einen Rechtsrat erteilen, der den Interessen der Auftraggeberin zuwiderläuft. Sie sind aber beauftragt, Hinweispersonen das auf ihre Informationen einzuleitende Verfahren zu erläutern.
Besonders geschützte Kontaktaufnahme über das FS-PP BKMS® System
Hinweispersonen haben auch die Möglichkeit, über das FS-PP BKMS® System Kontakt zu FS-PP Berlin aufzunehmen. Das BKMS® System ist ein bei vielen großen Unternehmen und Organisationen und auch Polizeibehörden erprobtes und eingesetztes internetbasiertes Meldesystem, das in bestmöglicher Weise gesichert ist und die Rückverfolgbarkeit von Meldungen ausschließt.
Hier finden Sie eine genauere Darstellung und den Link zum FS-PP BKMS® System
Das FS-PP BKMS® System gibt Hinweispersonen die Möglichkeit, sich einen geschützten Postkasten einzurichten, über den mit FS‑PP Berlin sicher kommuniziert werden kann, ohne dass die Hinweisperson ihre Identität preisgeben muss.
Interne Hinweispersonen können sich alternativ an eine externe staatliche Meldestellen nach § 19 f. HinSchG wenden. Informationen zu der externen staatlichen Meldestelle des Bundes finden Sie hier.
Die detaillierte Verfahrensordnung über die Durchführung des Beschwerdeverfahrens nach § 8 LkSG finden Sie hier.
Kontakt
Dr. Niklas Auffermann
Sophia Hoffmeister
FS-PP Berlin
Potsdamer Platz 8
10117 Berlin
030 318 685 933
Bitte beachten Sie auch unsere Hinweise zum Datenschutz.