Ombudsperson und Meldestelle für EWN-Gruppe
Rechtsanwälte nehmen Hinweise auf Rechtsverstöße vertraulich entgegen
Die Unternehmen der EWN-Gruppe
- EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH
- JEN Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH
- KTE Kerntechnische Entsorgung Karlsruhe GmbH
sehen sich als Unternehmen des Bundes und Empfänger öffentlicher Mittel in ganz besonderem Maße zur Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen und regulatorischen Standards sowie zur Erfüllung selbst gesetzter ethischer Vorgaben und Anforderungen verpflichtet. Die Unternehmen treten jeder Form von Korruption, sonstigen Erscheinungsformen der Wirtschaftskriminalität und jeglicher Form von Gesetzesverstößen entschieden entgegen. Die Einrichtung eines Meldeverfahrens nach den Regelungen des HinSchG und die Bestellung der externen anwaltlichen Ombudspersonen ist Bestandteil des Compliance Managements der Unternehmensgruppe.
Aufgaben
Dr. Rainer Frank und Sophia Hoffmeister sind Ombudspersonen der Unternehmen der EWN-Gruppe und nehmen anwaltsvertraulich Hinweise auf Korruption, wirtschaftskriminelle Handlungen oder auf andere Rechtsverletzungen nach § 2 HinSchG entgegen. Der Meldekanal steht sowohl den Beschäftigten als auch den Vertragspartnern der Gesellschaften offen.
Die Unternehmen JEN mbH und Kerntechnische Entsorgung Karlsruhe GmbH haben FS-PP Berlin im Rahmen anwaltlicher Mandatsverträge auch mit weitergehenden Rechtsdienstleistungen zur Erfüllung Anforderungen an eine Compliance-Meldestelle im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes beauftragt.
Einzelheiten
Nach Eingang eines Hinweises nehmen die Rechtsanwälte eine anwaltsunabhängige Rechtsprüfung vor. Ziel ist die Feststellung oder der Ausschluss eines rechtserheblichen Anfangsverdachts eines Rechts- oder Regelverstoßes. FS-PP Berlin führt das Verfahren entsprechend § 17 HinSchG durch und ergreift oder empfiehlt in Abstimmung mit den zuständigen internen Funktionsträgern die gebotenen Folgemaßnahmen gemäß § 18 HinSchG. Hinweispersonen erhalten binnen 7 Tagen eine Eingangsbestätigung und vor Ablauf von 3 Monaten auch eine inhaltliche Rückmeldung.
FS-PP Berlin handelt anwaltsunabhängig rechtsberatend und nicht im Rahmen einer Delegation oder Auslagerung interner Funktionen. Gerade durch die Konzentration auf die Rechtsanwälten vorbehaltene Aufgabe der Rechtsberatung wird die fachliche und organisatorische Unabhängigkeit sichergestellt, die das Hinweisgeberschutzgesetz als Anforderung an die Meldestelle definiert.
Jede Form der Benachteiligung von Personen, die in gutem Glauben einen Hinweis auf einen Rechtsverstoß geben, ist – unabhängig vom Ausgang der anschließenden Prüfung – unzulässig und wird als eigener Verstoß verfolgt werden.
Für weitere Informationen zum Verfahrensgang beachten Mitarbeitende bitte das hierzu im Intranet hinterlegte Regelwerk ihrer Gesellschaft.
Meldewege
Für Personen, die Kontakt zu den Ombudspersonen aufnehmen möchten, sind eine besondere Mailadresse eingerichtet und eine gesonderte Telefonnummer geschaltet. Diese finden Sie unten auf dieser Seite. Außerhalb der Geschäftszeiten des Anwaltsbüros wird ein Anrufbeantworter Nachrichten aufnehmen. Die Ombudspersonen werden sich dann unverzüglich melden.
Hinweispersonen haben auch die Möglichkeit, über das FS-PP BKMS® System Kontakt zu den Ombudspersonen aufzunehmen. Das FS-PP BKMS® System ist ein internetbasiertes Melde- und Kommunikationssystem, das in bestmöglicher Weise gesichert ist und die Rückverfolgbarkeit von Meldungen ausschließt.
Link zu weiteren Informationen und zum FS-PP BKMS® System
Hinweispersonen können sich alternativ an eine externe staatliche Meldestelle nach § 19 f. HinSchG wenden. Informationen zur externen staatlichen Meldestelle finden Sie hier.
Kontakt
Dr. Rainer Frank
Sophia Hoffmeister
030 318685-933
Bitte informieren Sie sich auch über unsere Datenschutzhinweise zum FS-PP Hinweisgebersystem.