Ombudsperson EWN-Gruppe
Rechtsanwalt Dr. Rainer Frank nimmt Hinweise auf Rechtsverstöße vertraulich entgegen

Die Unternehmen der EWN-Gruppe
- EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH
- JEN Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH
- KTE Kerntechnische Entsorgung Karlsruhe GmbH
sehen sich als Unternehmen des Bundes und Empfänger öffentlicher Mittel in ganz besonderem Maße zur Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen und regulatorischen Standards sowie zur Erfüllung selbst gesetzter ethischer Vorgaben und Anforderungen verpflichtet. Die Unternehmen treten jeder Form von Korruption, sonstigen Erscheinungsformen der Wirtschaftskriminalität und jeglicher Form von Gesetzesverstößen entschieden entgegen. Die Bestellung der externen anwaltlichen Ombudsperson ist Bestandteil des Compliance Managements der Unternehmensgruppe.
Aufgaben der Ombudsperson
Die Ombudsperson ist für die Beschäftigten der Unternehmen der EWN-Gruppe und für Geschäftspartner bestellt, wenn diese auf vertraulichem Wege Hinweise auf Verstöße gegen bindende Rechtsvorschriften, die Verhaltensgrundsätze der Unternehmen, insbesondere Hinweise auf Korruption, andere wirtschaftskriminelle Handlungen oder auf andere schwerwiegende Rechtsverletzungen geben können.
Das gilt auch für Hinweise auf persönliche Rechtsverletzungen im beruflichen Umfeld.
Wer in gutem Glauben einen Hinweis auf eine Verdachtslage gibt, wird deshalb keine Benachteiligung erfahren.
Der Aufgabenkreis der Ombudsperson ist beschränkt auf die Entgegennahme von Hinweisen auf Straftaten, sonstige Rechts- oder Regelverletzungen von Gewicht und schwerwiegende Missstände im Unternehmensumfeld. Die Ombudsperson ist jedoch keine allgemeine Beschwerdestelle für Beschäftigte oder Geschäftspartner.
Die Ombudsperson ist auch beauftragt und befugt, Beschäftigten der Unternehmen der EWN-Gruppe Auskünfte zu die Compliance betreffenden Fragen zu erteilen, wenn das unter Wahrung der besonderen Vertraulichkeit geschehen soll.
Einzelheiten
Für Personen, die Kontakt zu Rechtsanwalt Dr. Frank als Ombudsperson aufnehmen möchten, sind eine besondere Mailadresse eingerichtet und eine gesonderte Telefonnummer geschaltet. Diese finden Sie unten auf dieser Seite. Außerhalb der Geschäftszeiten des Anwaltsbüros wird ein Anrufbeantworter Nachrichten aufnehmen. Die Ombudsperson wird sich dann unverzüglich melden.
Wenn eine Hinweisperson das wünscht, steht neben Rechtsanwalt Dr. Frank auch jederzeit eine Rechtsanwältin als Ansprechpartnerin zur Verfügung.
Hinweise können jederzeit auch über das FS-PP BKMS® System übermittelt werden.
Siehe dazu die Hinweise weiter unten.
Nur wenn eine Hinweisperson es ausdrücklich gestattet, werden die Informationen weitergeben, und zwar grundsätzlich an die oder den Compliance-Beauftragten der jeweiligen Gesellschaft. Wenn eine Hinweisperson es wünscht, wird ihr Name nicht genannt, sondern der Vorgang anonymisiert berichtet werden.
Hinweispersonen erhalten zu gegebener Zeit ein Feedback, wie ihre Eingabe bewertet und was darauf veranlasst wurde.
Die Kontaktaufnahme zur Ombudsperson ist für eine noch unentschlossene Hinweisperson risikolos. Sie/er kann sich auch danach noch entscheiden, dass die Ombudsperson Stillschweigen bewahren sollen.
Die Ombudsperson ist Beauftragter der EWN GmbH und darf deshalb niemals einer Hinweisperson einen Rechtsrat erteilen, der den Interessen dieses oder eines anderen Unternehmens der EWN-Gruppe zuwiderläuft. Er ist aber beauftragt, Hinweispersonen das auf ihre Informationen einzuleitende unternehmensinterne Verfahren zu erläutern.
Besonders geschützte Kontaktaufnahme über das FS-PP BKMS® System
Hinweispersonen haben auch die Möglichkeit, über das FS-PP BKMS® System Kontakt zur Ombudsperson aufzunehmen. Das BKMS® System ist ein bei vielen großen Unternehmen und Organisationen und auch Polizeibehörden erprobtes und eingesetztes internetbasiertes Meldesystem, das in bestmöglicher Weise gesichert ist und die Rückverfolgbarkeit von Meldungen ausschließt. Das FS-PP BKMS® System gewährleistet höchste Sicherheit für Hinweispersonen.
Hier finden Sie eine Darstellung des Grundprinzips und der Funktionsweise des BKMS® System.
Das FS-PP BKMS® System gibt Hinweispersonen die Möglichkeit, sich einen geschützten Postkasten einzurichten, über den mit der Ombudsperson sicher kommuniziert werden kann, ohne dass die Hinweisperson ihre Identität preisgeben muss. Meldungen im FS-PP BKMS® System sind nicht rückverfolgbar.
Link zum FS-PP BKMS® System für besonders gesicherte Meldungen
Kontakt
Dr. Rainer Frank
Dr. Loenie Lo Re
030 318685-933
Bitte informieren Sie sich auch über unsere Datenschutzhinweise zum FS-PP Hinweisgebersystem.