Verteidigung
News
Keine Geldwäsche an ersparten Steuern
OLG Saarbrücken zum neuen Geldwäsche-Strafrecht
Wer durch Steuerhinterziehung zu wenig Steuern zahlt, weil die Steuer zu gering festgesetzt wird, kann sich nicht auch noch wegen Geldwäsche strafbar machen, wenn er die ersparten Aufwendungen zu verschleiern versucht. Unrichtige Angaben im Rahmen der Steuererklärung, die zu Erstattungen führen, erhöhen hingegen das Risiko, nicht nur wegen Steuerhinterziehung sondern auch wegen Geldwäsche strafbar zu machen.
Freispruch im Prozess um Betriebsratsvergütung bei VW
Landgericht Braunschweig spricht Personalverantwortliche von VW vom Verdacht der Untreue frei
Mit Urteil vom 28. September 2021 hat die 16. Große Strafkammer des Landgerichts Braunschweig vier teils ehemalige Personalverantwortliche der Volkswagen AG freigesprochen (Az. 16 KLs 85/19). Die Staatsanwaltschaft hatte den Angeklagten zur Last gelegt, die Vergütung von freigestellten Betriebsratsmitgliedern des Unternehmens in den Jahren 2011 bis 2016 unter Missachtung der Vorgaben des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) zu hoch bemessen zu haben, was zu einem Vermögensschaden auf Seiten der Volkswagen AG geführt habe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
BSG bejaht Sozialversicherungspflicht von Honorar-Notärzten
Verteidigungsmöglichkeiten frühzeitig erkennen und nutzen
Das Wettbewerbsregister nimmt seinen Betrieb auf
Mitteilungspflicht für Verfolgungsbehörden ab Dezember 2021
Bereits im Jahr 2017 hat der Bundestag das Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) verabschiedet, das die Einführung eines bundeseinheitlichen Wettbewerbsregisters vorsieht. In das Register eingetragen werden sollen bestimmte straf- und bußgeldrechtliche Entscheidungen (z.B. Verurteilungen und Strafbefehle wegen Korruptionsdelikten, Beitragsvorenthaltung nach § 266a StGB und Steuerhinterziehung). Das Register soll es öffentlichen Auftraggebern erleichtern, das Vorliegen zwingender oder fakultative Ausschlussgründe i.S.d. §§ 123, 124 GWB im Rahmen von Vergabeverfahren zu prüfen.
Neues aus dem Politikstrafrecht
Wahlkampfspenden gleich Korruption?
Wahlkampfspenden, Parteienfinanzierung, Plagiate – Stolperfallen gibt es viele auf dem Weg in ein politisches Amt. Ist man erst einmal angekommen, lauern Fallstricke wie Ämterpatronage, Fehltritte im Privaten und Steuerprobleme. Das Politikstrafrecht nimmt mehr und mehr Raum nicht nur in den Medien und an den Stammtischen, sondern auch auf den Aktendeckeln der Staatsanwaltschaften ein. Mit Wahlkampfspenden hatte sich der Bundesgerichtshof zu befassen – und sein Urteil vom 1. Juni 2021 (6 StR 119/21) lässt aufhorchen.
Die strafbefreiende Selbstanzeige im Steuerstrafrecht
Steuerstrafrechtliche Beratung und Begleitung sind notwendig
Der Ankauf von Steuerdaten-CDs, der Datenaustausch zu Airbnb-Vermietern, die Veröffentlichung der sog. „Pandora Papers“ – das Risiko, dass Finanzbehörden von bislang unentdeckten Fällen möglicher Steuerhinterziehung erfahren, wächst rasant. Potentiell Betroffene stehen vor der Frage, wie sie damit umgehen sollen. Das Gegenstück zur Hoffnung, dass der Kelch an einem vorübergeht, stellt die „Flucht nach vorn“ in Form der strafbefreienden Selbstanzeige dar. Selbstanzeigen unterliegen einem komplexen System negativer und positiver Wirksamkeitsvoraussetzungen. Sie stellen auch Experten regelmäßig vor erhebliche Schwierigkeiten. Sollte eine Selbstanzeige erwogen werden, sind neben der Beratung durch einen Steuerberater auch die anwaltliche Beratung und Begleitung des Prozesses im Hinblick auf strafrechtliche Risiken unbedingt angezeigt. Denn diese sind im spezifischen Steuerstrafrecht verortet, das nicht zur Kernkompetenz der Steuerberatung zählt.
Arzt, angeklagt – was nun?
Anklagen gegen Ärzte und Ärztinnen als Beginn der Verteidigung
Wer als Ärztin oder Arzt eine Anklage oder einen Strafbefehl erhält, wähnt sich oft am Ende – oder am Anfang eines langen Verfahrens. Geht die Verteidigung dann aber erst los, weil erstmals ein Strafverteidiger involviert wird, kann damit tatsächlich der Anfang vom Ende, des Verfahrensendes nämlich, eingeläutet werden. Denn auch das Zwischenverfahren, der Teil zwischen Anklageerhebung oder Erlass eines Strafbefehls auf der einen und Hauptverhandlung auf der anderen Seite, kann erfolgreich genutzt werden – und eine Hauptverhandlung vermieden.
Arbeit in der Kita: Friede, Freude – Strafrecht?
Strafverfahren gegen Erzieherinnen, Erzieher und die Kita-Leitung
Strafverfahren gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Kindertagesstätten und Kinderkrippen häufen sich. Passieren kleinere Unfälle in der Kita, ist das Geschrei zwar oft größer als der Schmerz – und bald wieder vergessen. Mitunter aber beginnen dann, wenn die Kinder sich längst wieder beruhigt haben, die Eltern, lauthals Vorwürfe zu erheben, selbst in Alltagssituationen, und das immer öfter. Ganz anders sind die (selteneren) Fälle, in denen größere Unfälle geschehen, Kinder sich schwer verletzen oder gar sterben. Dort beginnen Ermittlungen schon von Amts wegen, auch ohne Zutun der Eltern. Selbst wer geübt ist darin, eine ganze Bande von Kindern im Blick zu behalten, sollte sich im Falle eines Strafverfahrens Hilfe holen – um die Übersicht dort nicht zu verlieren.
Betrugsverdacht bei Corona-Testzentren
Durchsuchungen und Ermittlungsverfahren gegen Betreiber von Testcentern
Betreiber von Corona-Testzentren hatten zuletzt Besuch vom LKA, dem Landeskriminalamt: wegen vermeintlich falscher Abrechnungen von SARS-CoV-2-Tests und -Testkits. Der Vorwurf des versuchten Betruges oder des vollendeten Betruges nach § 263 StGB wurde dabei unterschiedlich begründet, doch immer waren Implausibilitäten in Abrechnungs- oder Meldezahlen die Ursache der Durchsuchung. Wer Pech hatte, bedarf der Verteidigung. Wer Glück hatte, sollte diese konzertierte Durchsuchungsaktion als Anlass nehmen, das eigene Melde- und Abrechnungswesen auf den Prüfstand zu stellen.
Strafverfahren gegen politische und kommunale Entscheidungsträger
Vorwürfe der Untreue, Bestechlichkeit, Vorteilsannahme, fahrlässigen Tötung, Baugefährdung und und und …
Wer politisch Verantwortung übernimmt, bewegt sich auf gefährlichem Terrain. Stichworte wie Immunität und Indemnität helfen praktisch wenig bis gar nichts, wenn es um Vorwürfe der Bestechlichkeit, der Untreue oder der fahrlässigen Tötung geht – zumal auch immer öfter Entscheidungsträger auf kommunaler Ebene wie Bürgermeister, Landräte oder Dezernenten im Fokus der Strafverfolgungsbehörden stehen. Weil neben dem Strafrecht nicht zuletzt die öffentliche Meinung und medialer Druck zu bedenken sind, bedarf es frühzeitig einer Verteidigungsstrategie, die die Komplexität der Lage und die verschiedenen Interessen in den Blick nimmt – und die mit emotional aufgeladenen Verfahren umzugehen weiß.