Ombudsperson Vertrauensanwalt, interne Meldestelle, Meldekanal für LkSG-Beschwerdestelle
Anwaltliche Ombudspersonen / Vertrauensanwälte / BKMS® System vorhanden
Anwaltliche Funktion für die Entgegennahme vertraulicher Hinweise auf Rechtsverstöße, Missstände und Risiken
FS-PP Berlin übernehmen die Aufgaben einer externen anwaltlichen Ombudsperson, eines Vertrauensanwalts / einer Vertrauensanwältin als Instrument der Prävention und zur Aufdeckung von Korruptionsfällen sowie von Straftaten und anderen Rechtsverstößen in, aus und gegen Unternehmen oder Organisationen.
Interne Medestelle
FS-PP Berlin übernehmen darüber hinaus die weitergehenden Aufgaben einer internen Meldestelle, wie sie von der EU-Richtlinie 2019(1937) und vom Hinweisgeberschutzgesetz vorgeschrieben werden. Siehe zu diesem Leistungsangebot den LInk unten.
Medekanal der LkSG-Beschwerdestelle
Das von FS-PP Berlin angebotene Hinweisgebersystem für vertrauliche Meldungen erfüllt alle Voraussetzungen des vom Lieferkettensorfgfaltspflichtengesetz (LkSG) vorgeschriebenen identitäts-vertraulichen (anonymen) Meldekanals der LkSG-Beschwerdestelle. Sie dazu den weiterführenden LInk unten.
Leistungsangebot BKMS® System
Seit 2018 verfügt FS-PP Berlin über das BKMS® System. Im Rahmen von Mandaten als externe anwaltliche Ombudsperson gewährleistet das BKMS® System als zertifiziertes, sicheres System nicht nur Vertraulichkeit, sondern sogar die Anonymität auch im Verhältnis zwischen potentiellen Hinweispersonen und den beauftragten Ombudspersonen / Vertrauensanwälten. Weitere Informationen siehe den Link unten.
Eine Stellungnahme zur Entscheidung des LG Bochum vom 16.03.2016 – 6 Qs 1/16 finden Sie hier.
Ihr Ansprechpartner
Telefon 030 / 31 86 85-3
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