Der WEKA Group GmbH einschließlich der Portfoliounternehmen und der WEKA Media GmbH & Co. KG sind Integrität und Transparenz ebenso wichtig wie das Vertrauen ihrer Mitarbeitenden, Kunden, Partner sowie aller Stakeholder des Unternehmens. Daher verfügen die Unternehmen über moderne Compliance Management Systeme. Dazu gehören eine Compliance-Meldestelle und ein Hinweisgebersystem. Das Hinweisgebersystem wird von FS-PP Berlin realisiert. Die WEKA Media GmbH & Co. KG hat darüber hinaus die Erfüllung der Aufgaben, Rechte und Pflichten einer Compliance-Meldestelle im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes auf FS-PP Berlin übertragen. Bei WEKA Group GmbH ist die Meldestelle eine interne Funktion.

Aufgaben von FS-PP Berlin

Rechtsanwalt Dr. Frank nimmt auf vertraulichem Weg Hinweise auf Korruption, wirtschaftskriminelle Handlungen oder auf andere Rechtsverletzungen nach § 2 HinSchG entgegen. Sollte eine Hinweisperson eine weibliche Ansprechpartnerin wünschen, wird ihr Hinweis von Rechtsanwältin Sophia Hoffmeister bearbeitet. Der Meldekanal steht sowohl den Beschäftigten als auch den Vertragspartnern der Unternehmen der WEKA Group GmbH und ihrer Portfoliounternehmen sowie der WEKA Media GmbH & Co. KG offen. Der Meldeweg ist jedoch keine allgemeine Beschwerdestelle.

Nach Eingang eines Hinweises führt die interne Meldestelle der WEKA Group GmbH bzw. FS-PP Berlin als Meldestelle der WEKA Media GmbH & Co. KG das Verfahren gemäß § 17 HinSchG durch und ergreifen die gebotenen Folgemaßnahmen gemäß § 18 HinSchG. Hinweispersonen erhalten binnen 7 Tagen eine Eingangsbestätigung und vor Ablauf von 3 Monaten auch eine inhaltliche Rückmeldung.

Einzelheiten der vertraulichen Kontaktaufnahme

Für Personen, die mit den beauftragten Anwälten bei FS-PP Berlin Kontakt aufnehmen möchten, sind eine gesonderte Telefonnummer und Mailadresse eingerichtet worden (siehe unten Kontakt). Ein persönliches Gespräch ist nach Terminvereinbarung möglich.

Die Kontaktaufnahme ist für eine noch unentschlossene Hinweisperson risikolos. Sie/er kann sich auch danach noch entscheiden, dass die Anwälte Stillschweigen bewahren oder einen Hinweis nur anonymisiert weitergeben soll.

FS-PP Berlin ist Beauftragte der WEKA Group GmbH und der WEKA Media GmbH & Co. KG. Die Anwälte dürfen niemals einen Rechtsrat erteilen, der den Interessen der Auftraggeber zuwiderläuft. Sie sind aber beauftragt, Hinweispersonen das auf ihre Informationen einzuleitende Verfahren zu erläutern.

Besonders geschützte Kontaktaufnahme über das FS-PP BKMS® System

Hinweispersonen haben auch die Möglichkeit, über das FS-PP BKMS® System Kontakt  aufzunehmen. Das BKMS® System ist ein bei vielen großen Unternehmen und Organisationen und auch Polizeibehörden erprobtes und eingesetztes internetbasiertes Meldesystem, das in bestmöglicher Weise gesichert ist und die Rückverfolgbarkeit von Meldungen ausschließt. 

Hier finden Sie eine genauere Darstellung und den Link zum FS-PP BKMS® System

Das FS-PP BKMS® System gibt Hinweispersonen die Möglichkeit, sich einen geschützten Postkasten einzurichten, über den mit der Meldestelle sicher kommuniziert werden kann, ohne dass die Hinweisperson ihre Identität preisgeben muss. 

Hinweispersonen können sich alternativ an eine externe staatliche Meldestelle nach § 19 f. HinSchG wenden. Informationen zur externen staatlichen Meldestelle finden Sie hier.

Kontakt

Dr. Rainer Frank
Sophia Hoffmeister
030 318685-933

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

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Bitte informieren Sie sich auch über unsere Datenschutzhinweise zum FS-PP Hinweisgebersystem.

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