Zum Selbstverständnis der WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH gehört neben einer ausgewogenen und bedarfsgerechten Mietenpolitik auch Transparenz sowie rechtstreues und werteorientiertes Handeln. Die Geschäftsführung hat deshalb ein Compliance Management System (CMS) eingerichtet. Die Bestellung einer externen anwaltlichen Ombudsperson ist ein Bestandteil des installierten integrativen CMS.

Aufgaben der Ombudsperson

Als Ombudsperson ist Rechtsanwalt Dr. Frank Ansprechpartner für interne und externe Hinweisgeber, die auf vertraulichem Weg Hinweise auf Korruption, wirtschaftskriminelle Handlungen oder auf andere schwerwiegende Rechtsverletzungen wie etwa gegen das Allgemeine Gleichstellungsgesetz geben können.

Der Aufgabenkreis der Ombudsperson ist beschränkt auf die Entgegennahme von Hinweisen auf Rechtsverstöße.

Die Ombudsperson ist keine Beschwerdestelle für Mieter oder Mietinteressenten.

Die Ombudsperson und alle Mitarbeiter der Anwaltskanzlei FS-PP Berlin unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht. Die Ombudsperson gibt Informationen nur dann an die Compliance-Stelle in der WBM weiter, wenn die Hinweisperson ausdrücklich ihr Einverständnis hiermit erklärt hat. Die Weiterleitung kann anonymisiert erfolgen; die Ombudsperson schützt dann die Identität der Hinweisperson.

Mitarbeitern der WBM steht die Ombudsperson auch zur Beantwortung von Fragen über richtiges und regelgerechtes Verhalten zur Verfügung, wenn dies vertraulich geschehen soll.

Hinweispersonen und Mitarbeiter, die sich mit Fragen an die Ombudsperson wenden, können selbst entscheiden, ob sie im Falle einer Weitergabe anonym bleiben möchten.

Einzelheiten 

Für Personen, die mit Rechtsanwalt Dr. Frank als Ombudsperson der WBM Kontakt aufnehmen möchten, sind eine gesonderte Telefonnummer und Mailadresse eingerichtet worden (siehe unten Kontakt). Ein persönliches Gespräch mit der Ombudsperson ist nach Terminvereinbarung möglich.

Die Kontaktaufnahme zum Ombudsmann ist für eine noch unentschlossene Hinweisperson risikolos. Sie kann sich auch danach noch entscheiden, dass der Ombudsmann Stillschweigen bewahren oder einen Hinweis nur anonymisiert weitergeben soll.

Hinweispersonen erhalten nicht nur unverzüglich eine Eingangsbestätigung, sondern vor Ablauf von spätestens drei Monaten auch eine inhaltliche Rückmeldung, was auf ihren Hinweis veranlasst wurde und was das Ergebnis ist.

Die Ombudsperson ist Beauftragter der WBM. Sie darf niemals einen Rechtsrat erteilen, der den Interessen der Unternehmen des WBM-Konzerns zuwiderläuft. Sie ist aber beauftragt, Hinweispersonen das auf ihre Informationen einzuleitende unternehmensinterne Verfahren zu erläutern.

Besonders geschützte Kontaktaufnahme über das FS-PP BKMS® System

Hinweispersonen haben auch die Möglichkeit, über das FS-PP BKMS® System Kontakt zur  Ombudsperson aufzunehmen. Das BKMS® System ist ein bei vielen großen Unternehmen und Organisationen und auch Polizeibehörden erprobtes und eingesetztes internetbasiertes Meldesystem, das in bestmöglicher Weise gesichert ist und die Rückverfolgbarkeit von Meldungen ausschließt. Das FS-PP BKMS® System gewährleistet höchste Sicherheit für Hinweispersonen. 

Hier finden Sie eine Darstellung des Grundprinzips und der FunktHier finden Sie eine Darstellung des Grundprinzips und der Funktionsweise des BKMS® System.ionsweise des BKMS® System.

Das FS-PP BKMS® System gibt Hinweispersonen die Möglichkeit, sich einen geschützten Postkasten einzurichten, über den mit der Ombudsperson sicher kommuniziert werden kann, ohne dass die Hinweisperson ihre Identität preisgeben muss. Meldungen im FS-PP BKMS® System sind nicht rückverfolgbar.

guetesiegel bkms

Link zum FS-PP BKMS® System für besonders gesicherte Meldungen

 Kontakt

Dr. Rainer Frank
030 318685-935

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Bitte informieren Sie sich auch über unsere Datenschutzhinweise zum FS-PP Hinweisgebersystem.

Portrait Dr Rainer Frank small