Die STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH und alle Tochtergesellschaften des Konzerns wirken Betrug, Korruption und jeglichen Erscheinungsformen von Wirtschaftskriminalität entgegen. Zum Selbstverständnis des Unternehmens gehören dabei ein gesetzestreues Verhalten sowie Werteorientierung und Transparenz. Deshalb wurde ein Compliance Management System (CMS) eingerichtet, ein Teil davon ist die Bestellung einer externen anwaltlichen Ombudsperson.

Aufgaben der Ombudsperson

Als Ombudsperson ist Rechtsanwalt Dr. Frank Ansprechpartner für interne und externe Hinweispersonen, die auf vertraulichem Weg Hinweise auf Korruption, wirtschaftskriminelle Handlungen oder auf andere schwerwiegende Rechtsverletzungen wie etwa gegen das Allgemeine Gleichstellungsgesetz geben können. 

Neben Rechtsanwalt Dr. Frank steht auch immer eine Rechtsanwältin als Ansprechpartnerin für Hinweispersonen zur Verfügung.

Der Aufgabenkreis der Ombudsperson ist beschränkt auf die Entgegennahme von Hinweisen auf Rechts- und Compliance-Verstöße.

Die Ombudsperson ist keine Beschwerdestelle für Mieterinnen und Mieter oder Mietinteressentinnen und -interessenten.

Die Ombudsperson und alle Mitarbeiter der Anwaltskanzlei FS-PP Berlin unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht. Die Ombudsperson gibt Informationen nur dann an die Funktion Compliance der STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH weiter, wenn die Hinweisperson ausdrücklich ihr Einverständnis hiermit erklärt hat. Die Weiterleitung kann anonymisiert erfolgen; die Ombudsperson schützt dann die Identität der Hinweisperson.

Den Mitarbeitenden von STADT UND LAND steht die Ombudsperson auch zur Beantwortung von Fragen über richtiges und regelgerechtes Verhalten zur Verfügung, wenn dies vertraulich geschehen soll.

Hinweispersonen und Mitarbeitende, die sich mit Fragen an die Ombudsperson wenden, können selbst entscheiden, ob sie im Falle einer Weitergabe anonym bleiben möchten.

Einzelheiten 

Für Personen, die mit Rechtsanwalt Dr. Frank als Ombudsperson Kontakt aufnehmen möchten, sind eine gesonderte Telefonnummer und Mailadresse eingerichtet worden (siehe unten Kontakt). Ein persönliches Gespräch mit der Ombudsperson ist nach Terminvereinbarung möglich.

Die Kontaktaufnahme zum Ombudsmann ist für eine noch unentschlossene Hinweisperson risikolos. Sie kann sich auch danach noch entscheiden, dass die Ombudsperson Stillschweigen bewahren oder einen Hinweis nur anonymisiert weitergeben soll.

Hinweispersonen erhalten nicht nur unverzüglich eine Eingangsbestätigung, sondern vor Ablauf von spätestens drei Monaten auch eine inhaltliche Rückmeldung, was auf ihren Hinweis veranlasst wurde und was das Ergebnis ist.

Die Ombudsperson ist Beauftragter der STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH. Sie darf niemals einen Rechtsrat erteilen, der den Interessen des Auftraggebers zuwiderläuft. Sie ist aber beauftragt, Hinweispersonen das auf ihre Informationen einzuleitende unternehmensinterne Verfahren zu erläutern.

Besonders geschützte Kontaktaufnahme über das FS-PP BKMS® System

Hinweispersonen haben auch die Möglichkeit, über das FS-PP BKMS® System Kontakt zur  Ombudsperson aufzunehmen. Das BKMS® System ist ein bei vielen großen Unternehmen und Organisationen und auch Polizeibehörden erprobtes und eingesetztes internetbasiertes Meldesystem, das in bestmöglicher Weise gesichert ist und die Rückverfolgbarkeit von Meldungen ausschließt. Das FS-PP BKMS® System gewährleistet höchste Sicherheit für Hinweispersonen.

guetesiegel bkms

Das FS-PP BKMS® System gibt Hinweispersonen die Möglichkeit, sich einen geschützten Postkasten einzurichten, über den mit der Ombudsperson sicher kommuniziert werden kann, ohne dass die Hinweisperson ihre Identität preisgeben muss. Meldungen im FS-PP BKMS® System sind nicht rückverfolgbar.

 Kontakt

Dr. Rainer Frank
030 318685-935

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Bitte informieren Sie sich auch über unsere Datenschutzhinweise zum FS-PP Hinweisgebersystem.

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