Die Einhaltung von Recht und Gesetz ist ein zentraler Aspekt unseres Handelns und schließt gesetzliche Anforderungen sowie interne Regelungen selbstverständlich ein. Die Kasse verfolgt eine offene und vertrauensvolle Kommunikation mit ihren Vertragspartnern sowie Interessenten, bei der kritische Fälle oder Hinweise direkt angesprochen werden. 

Sollte es gleichwohl zu Regel- oder Gesetzesverstößen gekommen sein, möchte die Kasse sie aufdecken und entsprechende Maßnahmen treffen. Es gibt aber auch Situationen, in denen ein direkter Hinweis an die Kasse nicht möglich oder sinnvoll erscheint.

Aufgaben der Ombudsperson

Als Ombudsperson ist Rechtsanwalt Dr. Frank (Kanzlei FS-PP Berlin) Ansprechpartner für interne und externe Hinweispersonen, d. h. sowohl Beschäftigte als auch Vertragspartner der Pensionskasse, die auf vertraulichem Weg Hinweise auf Korruption, wirtschaftskriminelle Handlungen und andere Rechts- und Regelverstöße geben können. Dazu gehören auch persönliche Rechtsverletzungen im beruflichen Umfeld.

Der Aufgabenkreis der Ombudsperson ist beschränkt auf die Entgegennahme von Hinweisen auf Straftaten, Ordnungswidrigkeiten und sonstige Rechts- und Regelverletzungen.

Die Ombudsperson und alle Mitarbeiter der Anwaltskanzlei FS-PP Berlin unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht. Die Ombudsperson gibt Informationen nur dann an die Pensionskasse der Bewag weiter, wenn die Hinweisperson ausdrücklich ihr Einverständnis hierzu erklärt hat. Die Weiterleitung kann anonymisiert erfolgen; die Ombudsperson schützt dann die Identität der Hinweisperson.

Beschäftigten der Kasse steht die Ombudsperson auch zur Beantwortung von Fragen über richtiges und regelgerechtes Verhalten zur Verfügung, wenn dies vertraulich geschehen soll.

Hinweispersonen und Beschäftigte der Kasse, die sich mit Fragen an die Ombudsperson wenden, können selbst entscheiden, ob sie im Falle einer Weitergabe anonym bleiben möchten.

Einzelheiten

Für Personen, die mit Rechtsanwalt Dr. Frank als Ombudsperson Kontakt aufnehmen möchten, sind eine gesonderte Telefonnummer und Mailadresse eingerichtet worden (siehe unten Kontakt). Auch außerhalb der Geschäftszeiten eingehende Hinweise werden zeitnah aufgenommen. Ein persönliches Gespräch mit der Ombudsperson ist nach Terminvereinbarung möglich.

Die Kontaktaufnahme zur Ombudsperson ist für eine noch unentschlossene Hinweisperson risikolos. Die Entscheidung, ob die Ombudsperson Stillschweigen bewahren oder einen Hinweis nur anonymisiert weitergeben soll, kann auch noch danach getroffen werden.

Hinweispersonen erhalten nicht nur unverzüglich eine Eingangsbestätigung, sondern vor Ablauf von spätestens drei Monaten auch eine inhaltliche Rückmeldung, was auf ihren Hinweis veranlasst wurde und was das Ergebnis ist.

Dr. Frank ist als Ombudsperson von der Pensionskasse der Bewag VVaG beauftragt. Er darf keinen Rechtsrat erteilen, der den Interessen des Auftraggebers zuwiderläuft. Er ist aber beauftragt, Hinweispersonen das auf ihre Informationen hin einzuleitende unternehmensinterne Verfahren zu erläutern.  

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass unser Hinweisgebersystem nicht für Beschwerden gedacht ist. Sollten Sie im Hinblick auf Ihren Versicherungsvertrag oder eine Dienstleistung der Pensionskasse der Bewag unzufrieden sein, wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner, die sich aus Ihren Vertragsunterlagen oder dem jeweiligen Schriftverkehr ergeben.

Kontakt

Dr. Rainer Frank
030 318685-933

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Bitte informieren Sie sich auch über unsere Datenschutzhinweise zum FS-PP Hinweisgebersystem.

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