Gleichstellung, Diskriminierung und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Besondere Meldewege für Betroffene: das externe Hinweisgebersystem bei Labor Berlin

Die Labor Berlin - Charité Vivantes GmbH und Labor Berlin - Charité Vivantes Services GmbH (im Folgenden beide gemeinsam: Labor Berlin) ) fördern die Gleichbehandlung von Menschen jeden Geschlechts und jeder sexuellen Orientierung. Wir haben es uns zum Ziel gemacht, Chancengleichheit zu schaffen und Benachteiligungen zu bekämpfen. Damit soll auch die Bedeutung eines Kulturwandels für mehr Gleichstellung im Erwerbsleben unterstrichen werden.

Diskriminierung, Grenzverletzungen und sexuelle Belästigung sind überall in der Gesellschaft und deshalb auch in Unternehmen präsent. Frauen werden dabei häufig Opfer sogenannter Mehrfachdiskriminierung.

Pflichten  von Labor Berlin als Arbeitgeber

Nicht selten wird auch der Arbeitsplatz zum Tatort. Der Arbeitgeber ist nicht nur aufgrund des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes (insbesondere § 12 AGG), sondern auch aufgrund seiner sich aus dem Arbeitsvertrag ergebenden Fürsorge- und Schutzpflichten zum Schutz der Arbeitnehmer*innen verpflichtet. § 13 AGG schreibt vor, dass für Fälle einer Benachteiligung im Unternehmen, etwa aufgrund des Geschlechtes, der sexuellen Identität oder der Herkunft, Informationen über die für die Behandlung von Beschwerden zuständige Stelle bekannt zu machen sind.

Labor Berlin kommt als Arbeitgeber diesen Schutzpflichten nach und schafft so ein Klima des Vertrauens am Arbeitsplatz. Für Betroffene ist es aber oftmals schwer, die Tat offen zu benennen und interne Wege zu beschreiten, auch aus Angst vor (weiterer) Diskriminierung.

Labor Berlin positioniert sich klar gegen Diskriminierung und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz und hat sich deshalb entschlossen, einen geschützten Meldeweg in der Form eines externen Hinweisgebersystems einzurichten. Ziel soll es sein, eine Kultur des Hinschauens und des „So-Nicht“ innerhalb des Unternehmens zu schaffen. Durch die Einrichtung eines externen, vertraulichen und anonymisierten Hinweisgebersystems wird die Hemmschwelle der Opfer von Diskriminierung und sexualisierter Gewalt weitest möglich herabgesetzt.

Labor Berlin wird dabei unterstützt durch die Zentrale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragen der Charité und durch die Berliner Kanzlei FS-PP.

Das externe Hinweisgebersystem bei Diskriminierungsvorfällen: vertrauliche Entgegennahme von Hinweisen

Die Anwälte der Kanzlei FS-PP Berlin verfügen über langjährige Erfahrungen als  Vertrauensanwält*innen öffentlicher sowie privatwirtschaftlicher Unternehmen. FS-PP Berlin sind daher im Umgang mit diesen Themen, der Berücksichtigung der Interessen von Geschädigten und Unternehmen, dem angemessenen Umgang mit möglichen Täter*innen unter Berücksichtigung arbeitsrechtlicher Vorschriften, Reputationsrisiken sowie einer etwaigen Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden routiniert.

Betroffene und Zeug*innen, die mehr als nur einen Hinweis zu Diskriminierungsvorfällen geben möchten, können wählen, ob sie das vertrauliche Gespräch mit einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin führen möchten. Sowohl Rechtsanwalt Dr. Niklas Auffermann als auch Rechtsanwältin Sophia Hoffmeister sind im Strafrecht spezialisiert und verfügen über besondere Erfahrungen in diesem Bereich.

FS-PP Berlin nehmen Hinweise vertraulich entgegen, unterziehen den jeweiligen Sachverhalt einer rechtlichen Prüfung und beraten anschließend – im Falle der Freigabe durch den Hinweisgeber – weitere Schritte mit dem/der jeweiligen Ansprechpartner*in bei Labor Berlin.

Nur wenn eine Hinweisperson es ausdrücklich gestattet, werden die Vertrauensanwälte die Informationen an Labor Berlin  weitergeben. Wenn eine Hinweisgeberin oder ein Hinweisgeber es wünscht, wird die Indentität nicht offenbart, sondern der Vorgang anonymisiert berichtet werden.

Die Kontaktaufnahme zu den Vertrauensanwälten ist für eine noch unentschlossene Hinweisperson risikolos. Sie/er kann sich auch danach noch entscheiden, dass die Vertrauensanwälte Stillschweigen bewahren und die Information nicht weitergeben sollen.

Hinweispersonen erhalten zu gegebener Zeit ein Feedback, wie ihre Eingabe bewertet und was darauf veranlasst wurde.

Die Vertrauensanwälte sind Beauftragte von Labor Berlin.  Sie dürfen niemals einer Hinweisperson einen Rechtsrat erteilen, der den Interessen von Labor Berlin zuwiderläuft. Sie sind aber beauftragt, Hinweispersonen das auf ihre Informationen einzuleitende unternehmensinterne Verfahren zu erläutern. 

Kontakt

Dr. Niklas Auffermann
Sophia Hoffmeister
030 318685-85

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 Portrait Dr Niklas Auffermann small Portrait Sophia Hoffmeister