Wie können Unternehmen die gestiegenen Anforderungen an das Management ihrer Geschäftspartner erfüllen, insbesondere im Hinblick auf Maßnahmen der Anti-Korruption? Was genau wird verlangt? Für die meisten Organisationen ist es noch ein langer Weg zu einer effektiven und den Standards entsprechenden Geschäftspartner Compliance, und die Unsicherheit ist verständlicherweise groß.

FCPA und UKBA als Maßstab

Für Unternehmen auf internationalem Terrain sind die regulatorischen Erwartungen relativ klar. Die Notwendigkeit und Voraussetzungen eines effektiven Geschäftspartner Managements sind im Foreign Corrupt Practices Act (FCPA) und dem UK Bribery Act (UKBA) umfassend dargelegt. Die Messlatte liegt dabei hoch. Sowohl der FCPA als auch der UKBA betonen, dass Unternehmen ihre Geschäftspartner, die Details der Geschäftsbeziehung und die verbundenen Risiken genauestens kennen und entsprechend reagieren müssen. Unternehmen können sich entlasten, wenn sie nachweisen, dass ein Compliance-Verstoß die Ausnahme ist und generell geeignete Regeln und Prozesse implementiert sind, welche Compliance-Verstöße – etwa Bestechungszahlungen eines Beraters an einen Behördenvertreter, um eine für das Unternehmen wichtige Genehmigung zu erhalten – üblicherweise verhindern.

Die praktischen Auswirkungen jedenfalls sind erheblich. Mehr als 80% der FCPA Verfahren gehen auf unzureichendes Geschäftspartner Management zurück.

 

Noch viel Unsicherheit im deutschen Recht

Das deutsche Recht ist hier weniger eindeutig. Eine klare Regelung von Notwendigkeit und Voraussetzungen einer Geschäftspartner Compliance besteht nicht.

Das heißt aber nicht, dass Unternehmen untätig sein dürfen. Ganz im Gegenteil besteht ein nicht unerhebliches Risiko, dass über die §§ 130, 30 Ordnungswidrigkeitengesetz eine Haftung des Unternehmens etwa für Bestechungsleistungen durch Beauftrage bejaht wird, wenn kein effektives Compliance Management einschließlich eines risikoorientierten Geschäftspartner Managements implementiert ist. Es besteht nur keine Verbindlichkeit und keine Klarheit, vielmehr wird dann „im Konfliktfall“ eine Überprüfung durch die Strafgerichte vorgenommen, mit womöglich erheblichen finanziellen Konsequenzen für ein betroffenes Unternehmen, von dem Vertrauensverlust einmal ganz abgesehen.

Überprüfung der Geschäftspartner Compliance unbedingt notwendig – auch im Interesse des Business

Nach allen Regelwerken gelten unbestritten folgende Grundannahmen:

  • Verantwortung kann nicht einfach ausgelagert werden
  • Unternehmen können sich ihrer Verantwortung eben nicht dadurch entledigen, dass sie Dritte mit der Ausführung von risikobehafteten Tätigkeiten beauftragen
  • Mehr noch, sie sind grundsätzlich verantwortlich dafür, was Dritte in ihrem Namen tun

Unternehmen sind in jedem Fall gut beraten, angesichts der gestiegenen Erwartungen nicht auf alte Systeme und Strategien zu vertrauen, sondern ihr Geschäftspartner Management von Grund auf zu überprüfen und nach den heutigen Standards auszurichten. Eine Grundsatzdiskussion, ob diese Standards zu befolgen sind oder nicht, ist müßig und wird im Krisenfall auch nicht mehr stattfinden. Die Anforderungen müssen direkt in ein effektives Compliance Management übertragen werden, trotz der ein oder anderen Unsicherheit zu den Anforderungen vor allem des deutschen Rechts. Dies muss in einer auf die Unternehmen individuell ausgerichteten Art und Weise geschehen. Sowohl Unterregulierung als auch Überregulierung sind zu vermeiden.

Die Geschäftsführung eines Unternehmens sollte auf die Frage: „Wie sieht eigentlich Ihr Geschäftspartner Management aus?“ eine eindeutige Antwort haben, um die gestellten Erwartungen an eine zeitgemäße, risikoorientierte Unternehmensführung erfüllen zu können.

Seien wir ehrlich, der Prozess einer sorgfältigen Aufarbeitung kann sehr aufwendig sein. Indes – das Ergebnis ist eine „win - win“ Situation. Die so hergestellte Transparenz und Bewertung der Geschäftspartner ist exakt im Interesse des Business, nämlich den Grund und die Rahmenbedingungen einer Geschäftsbeziehung sowie den Geschäftspartner genau zu kennen. Oftmals ist dieses „Aufräumen“ schon aus geschäftlicher Perspektive lange überfällig, und wird sich in einem entsprechenden „return on investment“ niederschlagen.

Compliance und gute Geschäftsführung gehen wieder einmal Hand in Hand und bedingen sich gegenseitig.

 

Ansprechpartner

Dr. Rainer Frank