Das Thema"Cybercrime im Gesundheitswesen - Malware, Ransomware und der Handel mit Patientendaten" greift Rechtsanwalt Dr. Vogel in der neuesten Ausgabe der ZfMER, der Zeitschrift für Medizin-Ethik-Recht (dort S. 6 ff.), auf. Das Thema ist brisanter denn je: Erst im Juli 2019 legte ein Hackerangriff die Systeme in elf Krankenhäusern und vier Altenpflegeeinrichtungen in Rheinland-Pfalz und dem Saarland lahm - verbunden mit einer Lösegeldforderung. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten war noch möglich, wenn auch umständlicher. Gleichwohl zeigen diese Fälle, wie verwundbar solche Systeme sein können. Hier ist - wie offenkundig dort geschehen - eine schnelle Reaktion gefragt, um weiteren Schaden abzuwenden.

FS-PP Berlin berät Ärzte und Kliniken in allen Bereichen des Gesundheitsrechts, auch bei datenschutzrechtlichen Fragen und Problemen mit Cybercrime. Ob in der Vorfeldberatung, der Nachbereitung nach einem Angriff oder in Akutsituationen, in denen ein Angriff gerade im Gange ist – FS-PP Berlin stehen mit Rat und Tat zur Seite. Den Kontakt mit den Behörden – Datenschutz-, Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfolgungsbehörden – übernehmen wir gern, damit Ärztinnen und Ärzte sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Ansprechpartner
Dr. Sebastian T. Vogel