Dr. Viktor Volkmann berät und vertritt Unternehmen und Einzelpersonen in allen Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der Compliance-Beratung.
Sein Studium der Rechtswissenschaften absolvierte Dr. Volkmann an der Humboldt-Universität zu Berlin mit einem Schwerpunkt im Immaterialgüterrecht. Dort wurde er zudem mit einer Arbeit an der Schnittstelle von Äußerungsstrafrecht und Verfassungsrecht promoviert. Während seiner Promotion arbeitete er zunächst in einer führenden Wirtschaftskanzlei und später am Lehrstuhl von Frau Prof. Dr. Tatjana Hörnle als wissenschaftlicher Mitarbeiter. Ferner verbrachte er während der Promotion einen Forschungsaufenthalt an der University of Cambridge, Faculty of Law, und nahm an einer Summer School der London School of Economics and Political Science (LSE) teil. Die Promotion wurde durch ein Stipendium der Friedrich-Ebert-Stiftung gefördert.
Darüber hinaus absolvierte Rechtsanwalt Dr. Volkmann einen Master of Laws (LL.M.) am Trinity College Dublin mit einem Schwerpunkt u. a. im internationalen Strafrecht.
Sein Referendariat am Kammergericht Berlin umfasste Stationen bei der Staatsanwaltschaft Berlin im Dezernat für organisierte Kriminalität, in einer auf das Kartell-, Vergabe- und Außenwirtschaftsrecht spezialisierten und führenden Kanzlei-Boutique sowie im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat im Referat für internationale grenzpolizeiliche Angelegenheiten.
Derzeit bildet sich Rechtsanwalt Dr. Volkmann im Rahmen eines Weiterbildungsstudiums zum Steuerstrafrecht an der Fernuniversität Hagen fort.
Viktor Volkmann spricht Deutsch und Englisch.
Die Sachverständigenauswahl und -beauftragung in Medizinstrafverfahren, in: GesR 2021, 753 [Zeitschrift für GesundheitsRecht] (zusammen mit Sebastian T. Vogel)
Die Besorgnis der Befangenheit gegenüber der Staatsanwaltschaft - Verfahrensrechtliche und -psychologische Probleme, Vorgehen und legislative Überlegungen, in: StV 2021, 537 [Strafverteidiger] (zusammen mit Sebastian T. Vogel)
Meinungsfreiheit für die Feinde der Freiheit? Meinungsäußerungsdelikte zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung als Instrumente der wehrhaften Demokratie, Duncker & Humblot, Schriften zum Strafrecht (SR), Band 348 (zugl. Dissertation); Rezensionen: Christoph Gusy, Goltdammer's Archiv für Strafrecht (GA) 2020, Heft 6, S. 382-384; Hasso Lieber, Richter ohne Robe (ROHR), 32. Jahrgang, Heft 1, 2020, S. 36-37
Hate Speech durch Social Bots: Strafrechtliche Zurechnung von Volksverhetzungen gem. § 130 Abs. 1 StGB, in: MMR 2018, 58 [Zeitschrift für IT-Recht und Recht der Digitalisierung]