Das Pressestrafrecht ist ein Teil des Medienstrafrechts. Strafrechtliche Risiken bestehen für Journalisten bei der Recherche und sodann bei der Veröffentlichung von Text- oder Bildbeiträgen.

Das Grundrecht der Pressefreiheit schützt die Herstellung und Verbreitung der Medien generell gegen staatliche Eingriffe. Der freien Presse kommt in der Demokratie eine elementare Kontrollfunktion zu („watch-dog-Funktion“).

Die Risiken bei der Recherche beginnen im allgemeinen Strafrecht bei Tatbeständen wie Hausfriedensbruch, Nötigung, Bestechung, Nachstellung und Strafvereitelung. Spezifische strafrechtliche Risiken ergeben sich aus dem strafrechtlichen Geheimnisschutz, den Tatbeständen der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes, der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen und der Verletzung von Vorschriften des Datenschutzes. Besondere Probleme entstehen beim recherchebedingten Besitz verbotener Gegenstände wie Waffen oder kinderpornografischer Abbildungen.

Bei der Veröffentlichung von Bildmaterial ergeben sich nicht zu unterschätzende strafrechtliche Risiken: Zu beachten sind hier insbesondere die Vorschriften über den Schutz des Rechts am eigenen Bild, die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke und verwandte Schutzrechte. Bei der Wirtschaftsberichterstattung kommen den Strafvorschriften über die unbefugte Weitergabe von Insiderinformationen besondere Bedeutung zu..

FS-PP Berlin berät laufend einen großen Medienkonzern und verfügt über spezifische Fachkenntnisse und erhebliche praktische Erfahrung auf dem Gebiet des Pressestrafrechts.

 

Ansprechpartner

Dr. Niklas Auffermann