Kartellbehörden und Staatsanwaltschaften rücken zusammen

Das Kartellrecht hat traditionell eine große Schnittmenge mit dem Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht: Kartellverstöße werden als Ordnungswidrigkeiten sanktioniert. Die Verfolgung richtet sich in weiten Teilen nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz. Eingriffe der Kartellbehörden in Rechte von Einzelpersonen und Unternehmen folgen den in der Strafprozessordnung niedergelegten Grundsätzen.
Strafverfolger und Kartellbehörden stehen inzwischen in regelmäßigem Dialog.

Auch die Monopolkommission tritt dafür ein, bestimmte Formen der Wettbewerbsbeschränkung strafrechtlich zu sanktionieren.
Die Schnittmenge ist größer geworden und wächst weiter.

Leistungen an der Schnittstelle von Straf- und Kartellrecht

Fachanwälte für Strafrecht gehen gezielt auf die Entwicklung eines zukünftigen Kartellstrafrechts ein. Sie konzentrieren sich bewusst und konsequent auf die Schnittstelle von Kartell und Strafrecht und erbringen folgende Leistungen:

  • Beistand bei Durchsuchungen
  • Dawn Raid-Schulungen
  • Verteidigung in Kartellbußgeldverfahren
  • Durchführung interner Untersuchungen
  • Strafrechtliche Begleitung von Antitrust Compliance
  • Bonusregel-Absicherung
  • Strafrechtliche Begleitung von Schadensersatzklagen
  • Verteidigung gegen Auslieferungs- und Rechtshilfemaßnahmen bei Strafbarkeit von Kartellverstößen im Ausland
  • Erstattung von Strafanzeigen mit Kartellrechtsbezug

Für alle rein kartellrechtlichen Herausforderungen greifen Fachanwälte für Strafrecht auf ein Netzwerk spezialisierter Kollegen und Kolleginnen zurück und arbeiten eng mit den bereits tätigen Kartellrechtlern betroffener Unternehmen zusammen.

Konkrete Auswirkungen der Verschmelzung auf Beratung und Verteidigung

Die Verschmelzung von Kartell- und Strafrecht schlägt sich in der Verteidigung-und Beratungspraxis zunehmend nieder:

So sind etwa die Möglichkeiten eines Bonusantrages nur suboptimal genutzt, wenn am Ende zwar die Geldbuße gering ist oder wegfällt, aber die Staatsanwaltschaft das Unternehmen durchsucht und Strafverfahren gegen Vorstand oder Geschäftsführung einleitet.

Wer also einen Bonusantrag in Erwägung zieht, sollte auch und gerade strafrechtliche Aspekte ermitteln und prüfen, damit nach einem womöglich erfolgreichen Kartellverfahren nicht strafrechtliche Konsequenzen für Einzelpersonen und strafprozessuale Maßnahmen für das betroffene Unternehmen drohen.

Bei festgestellten Kartellverstößen sind auch strafrechtliche Risiken zu identifizieren oder es ist auf einen bereits bestehenden Straftatverdacht richtig zu reagieren. Die interne Aufklärung von Verdachtsfällen ist dabei inzwischen vielfach Rechtspflicht.

Akteneinsichtnahmen sind ein originäres Betätigungsfeld von Strafrechtlern und Strafverteidigern. Gerade im kartellrechtlich basierten Schadensersatzprozess – sei es zur Geltendmachung oder zur Abwehr zivilrechtlicher Ansprüche – erweisen sich gut vorbereitete und konzertierte Akteneinsichtsmaßnahmen als effektives Mittel, das je nach Stellung im Verfahren zu nutzen oder abzuwehren ist.

FS-PP Berlin stehen dort bereit, wo es gilt, die Folgen kartellrechtlicher Verstöße zu minimieren und das Strafrecht zur Erreichung kartellrechtlicher Ziele zu nutzen.

 

Ansprechpartner

Dr. Rainer Frank